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   BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14   

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BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14 (https://dejure.org/2015,11532)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2015 - 3 StR 602/14 (https://dejure.org/2015,11532)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14 (https://dejure.org/2015,11532)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 86 StGB; § 86a StGB; § 111 StGB; § 130 StGB
    Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (Erforderlichkeit eines aggressiv-kämpferischen Elements; Abgrenzung zur bloßen Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen); Volksverhetzung (betroffener Personenkreis; Abgrenzbarkeit zur Gesamtbevölkerung); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 3 StGB, § 86 Abs 2 StGB, § 111 StGB, § 130 Abs 1 StGB
    Staatsschutzdelikte und Volksverhetzung: Begriff des Propagandamittels; Verbreiten einer fremden Erklärung als Volksverhetzung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 86 Abs. 1 StGB, § 86 StGB, § 11 Abs. 3 StGB, § 86 Abs. 2 StGB, § 130 StGB, § 130 Abs. 2 StGB, § 129 Abs. 4 StGB, § 129 StGB, § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB, §§ 111, 27 StGB, § 130 Abs. 1 StGB, § 111 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und mit Volksverhetzung

  • rewis.io

    Staatsschutzdelikte und Volksverhetzung: Begriff des Propagandamittels; Verbreiten einer fremden Erklärung als Volksverhetzung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86 Abs. 1; StGB § 86 Abs. 2
    Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und mit Volksverhetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Propagandamittel im Sinne des §86 StGB

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Volksverhetzung: Unterscheidbare Personengruppe Notwendig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Ausländerhure" als Volksverhetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 512
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14
    Als - vorliegend allein in Betracht kommend - Teil der Bevölkerung ist eine von der übrigen Bevölkerung auf Grund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale politischer, nationaler, ethnischer, rassischer, religiöser, weltanschaulicher, sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher oder sonstiger Art unterscheidbare Gruppe von Personen zu verstehen, die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und somit individuell nicht mehr unterscheidbar sind (BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3).

    Nicht ausreichend ist es, wenn bei der Verwendung von Sammelbegriffen der Personenkreis so groß und unüberschaubar ist und mehrere, sich teilweise deutlich unterscheidende Einstellungen oder politische Richtungen umfasst, dass eine Abgrenzung von der Gesamtbevölkerung aufgrund bestimmter Merkmale nicht möglich ist (BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3 mwN; MüKo-StGB/Schäfer aaO § 130 Rn. 30, 34 f. mwN).

    In Abgrenzung zu dem Verbreitungsdelikt des Abs. 2 (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris Rn. 8), handelt es sich hierbei um ein persönliches Äußerungsdelikt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00, BGHSt 46, 212, 224; MüKo-StGB/Schäfer aaO, § 130 Rn. 9).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14
    Hierunter fallen nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB), deren Inhalte gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen (§ 86 Abs. 2 StGB) und die aufgrund dessen eine aktiv kämpferische, aggressive Tendenz in diese Richtung erkennen lassen (BGH, Urteile vom 23. Juli 1969 - 3 StR 326/68, BGHSt 23, 64, 72; vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, NJW 2010, 163, 165).

    Deren Verwendung alleine hebt eine Schrift noch nicht zum Propagandamittel und macht nähere Ausführungen zu dem propagandistischen Zusammenhang nicht entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, NJW 2010, 163, 165).

  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14
    In dem Verbreiten oder Zugänglichmachen einer fremden Erklärung liegt nur dann eine eigene Äußerung des Verbreitenden, wenn dieser sich den Inhalt erkennbar zu Eigen macht (Hörnle, NStZ 2002, 113, 116; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 130 Rn. 37; SK-StGB/Stein/Rudolphi, 148. Lfg., § 130 Rn. 4; S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 130 Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 3 StR 278/89, NJW 1990, 2828, 2831).

    Aufgrund dessen ist - wie auch im Fall des § 130 Abs. 1 StGB - bei der Veröffentlichung einer fremden Erklärung zu fordern, dass der Veröffentlichende diese unmissverständlich zu seiner eigenen machen will (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 3 StR 278/89, NJW 1990, 2828, 2831; OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 3 Ss 317/02, NStZ-RR 2003, 327, 328; Fischer aaO, § 111 Rn. 2a).

  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14
    Hierunter fallen nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB), deren Inhalte gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen (§ 86 Abs. 2 StGB) und die aufgrund dessen eine aktiv kämpferische, aggressive Tendenz in diese Richtung erkennen lassen (BGH, Urteile vom 23. Juli 1969 - 3 StR 326/68, BGHSt 23, 64, 72; vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, NJW 2010, 163, 165).

    Die verfassungsfeindliche Zielsetzung muss in der Schrift selbst verkörpert sein, wobei auf den verständigen Durchschnittsleser(-hörer) abzustellen ist (BGH, Urteil vom 23. Juli 1969 - 3 StR 326/68, BGHSt 23, 64, 73; MüKo-StGB/Steinmetz, 2. Aufl., § 86 Rn. 13).

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14
    Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend neu gefasst, da auch zum Ausdruck zu bringen war, dass die Angeklagte M. - wie vom Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen - als Rädelsführerin (§ 129 Abs. 4 StGB) in der kriminellen Vereinigung gehandelt hatte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, juris Rn. 59 mwN).
  • BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80

    Volksverhetzung - Rassenhaß - Begriff des Rassenhasses - Angriff gegen die

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14
    Die Beurteilung, ob in der Verbreitung oder dem Zugänglichmachen einer fremden Äußerung zugleich eine eigene Äußerung zu sehen ist, das Handeln also als Ausdruck eigener Missachtung und Feindseligkeit erscheint, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Besonderheiten des Einzelfalles kennzeichnenden Umstände zu treffen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80, NStZ 1981, 258; LK/Kraus aaO, § 130 Rn. 37).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2002 - 3 Ss 317/02

    Voraussetzungen des objektiven und subjektiven Tatbestandes der öffentlichen

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14
    Aufgrund dessen ist - wie auch im Fall des § 130 Abs. 1 StGB - bei der Veröffentlichung einer fremden Erklärung zu fordern, dass der Veröffentlichende diese unmissverständlich zu seiner eigenen machen will (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 3 StR 278/89, NJW 1990, 2828, 2831; OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 3 Ss 317/02, NStZ-RR 2003, 327, 328; Fischer aaO, § 111 Rn. 2a).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14
    In Abgrenzung zu dem Verbreitungsdelikt des Abs. 2 (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris Rn. 8), handelt es sich hierbei um ein persönliches Äußerungsdelikt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00, BGHSt 46, 212, 224; MüKo-StGB/Schäfer aaO, § 130 Rn. 9).
  • OLG Köln, 09.06.2020 - 1 RVs 77/20

    Pauschale Beleidigung von Frauen stellt Volksverhetzung dar

    Soweit diese Merkmale als politischer, nationaler, ethnischer, rassischer, religiöser, weltanschaulicher, sozialer, wirtschaftlicher oder beruflicher Art bezeichnet werden, wird diese - scheinbare - Einengung umstandslos durch die Zufügung der Worte "oder sonstiger" wieder aufgehoben (BGH NStZ 2015, 512 [513]; MüKo-StGB- Schäfer , 3. Auflage 2017, § 130 Rz. 30; LK-StGB- Krauß ,12. Auflage 2009, § 130 Rz. 26; AnwKomm-StGB- Graf v. Schlieffen , 3. Auflage 2020, § 130 Rz. 4).

    Der Bundesgerichtshof hat - worauf die Beschwerdeführerin mit Recht hinweist - den volksverhetzenden Charakter der Wendung "Ausländerhure" nicht deswegen verneint, weil sich das Unterscheidungsmerkmal auf das Geschlecht bezieht (BGH NStZ 2015, 512 [513]).

  • OLG Hamm, 07.09.2017 - 4 RVs 103/17

    Volksverhetzung durch Facebook-Kommentare

    Dieser Begriff umfasst alle Personenmehrheiten, die aufgrund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar sind (vgl. BGH, NStZ 2015, 512, 513).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    a) Die genannten Bevölkerungsgruppen sind durch ihre Rasse, ihre Religion, ihre ausländische Herkunft oder ihre Weltanschauung gekennzeichnet; sie sind damit aufgrund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3 Rn. 7; Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513; zu in Deutschland dauerhaft lebenden Ausländern BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, juris Rn. 29).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17

    Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (persönliches Äußerungsdelikt;

    Nicht erkennbar gewordene Umstände, beispielsweise eine weder in der Äußerung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommene innere Einstellung des Täters, sind aus Sicht des Empfängerhorizonts dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1979 - 4 StR 207/79, juris Rn. 7; vom 20. Juli 1961 - 3 StR 21/61, NJW 1961, 1932, 1933; vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris Rn. 8 (zu § 130 StGB, insoweit in BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3 nicht abgedruckt); Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513 (zu § 130 Abs. 1 StGB)).
  • OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22

    Volksverhetzung durch Hochladen fremdenfeindlicher und nationalsozialistische

    Insoweit macht die Revision zwar im Ansatz zutreffend geltend, dass es sich bei der Tat nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB um ein persönliches Äußerungsdelikt handelt und das Verbreiten fremder Erklärungen nur dann den Tatbestand erfüllt, wenn der Täter sich den volksverhetzenden Inhalt erkennbar zu eigen macht (vgl. Fischer, a.a.O., § 130, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 14.4.2015 - 3 StR 602/14; NStZ 2015, 512).
  • BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18

    Volksverhetzung (Leugnen oder Verherrlichen des Holocausts; böswillige

    Nicht erkennbar gewordene Umstände, beispielsweise eine weder in der Äußerung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommene innere Einstellung des Täters, sind dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513).
  • LG Bremen, 20.05.2022 - 51 Ns 10/21

    Freispruch: Doch keine Volksverhetzung von Pastor Latzel

    Durch diese gesellschaftliche und politische Position sind diese Personen als besonderer Teil der Bevölkerung erkennbar bzw. abgrenzbar (BGH NStZ 2015, 512).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Nur im Falle des Zu-Eigen-Machens ist täterschaftliche Verwirklichung, im Übrigen nur Beihilfe möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 14.04.2015 - 3 StR 602/14 = NStZ 2015, 512 f.; BayObLG, Beschl. v. 11.11.1997 - 4 St RR 232/97 = NJW 1998, 1087 ff.).

    Die Abgrenzung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Besonderheiten des Einzelfalles kennzeichnenden Umstände zu treffen (BGH, Beschl. v. 14.04.2015 - 3 StR 602/14 = NStZ 2015, 512, 513).

  • OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 136/19

    Wahlplakate; Volksverhetzung; Menschenwürde; Volksverräter; Migration;

    14 Hiervon ausgehend ist es zutreffend, wenn das Verwaltungsgericht davon ausgegangen ist, dass es sich im Hinblick auf die "Volksverräter" um einen nicht i. S. v. § 130 Abs. 2 Nr. 1 c, Abs. 1 Nr. 1 StGB aufgrund gemeinsamer äußerer und innerer Merkmale abgrenzbaren Teil der Bevölkerung handelt, der zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit ist (vgl. zum Begriff des Bevölkerungsteils: BGH, Beschl. v. 14. April 2015 - 3 StR 602/14 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 23.05.2019 - 3 B 155/19

    Abhängung von Wahlplakaten; Migration; Volksverhetzung; böswilliges

    13 Dies zugrunde gelegt ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei den sinngemäß in Bezug genommenen Migranten um eine i. S. v. § 130 Abs. 2 Nr. 1 c, Abs. 1 Nr. 1 StGB aufgrund gemeinsamer äußerer und innerer Merkmale abgrenzbaren Teil der Bevölkerung handelt, der zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit ist (vgl. zum Begriff des Bevölkerungsteils: BGH, Beschl. v. 14. April 2015 - 3 StR 602/14 -, juris Rn. 10).
  • LG Bonn, 18.09.2020 - 51 Ns 19/20
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