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   BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14, 2 StR 337/14   

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https://dejure.org/2016,17227
BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14, 2 StR 337/14 (https://dejure.org/2016,17227)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2016 - 2 StR 137/14, 2 StR 337/14 (https://dejure.org/2016,17227)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2016 - 2 StR 137/14, 2 StR 337/14 (https://dejure.org/2016,17227)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 2, Abs. 4 GVG
    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld (Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Gläubigers)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 2, Abs. 4 GVG
    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld (Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Gläubigers)

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 132 Abs. 2, 4 GVG, § ... 253 Abs. 2 BGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 132 Abs. 3 GVG, § 847 BGB, § 829 BGB, § 1300 BGB, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG, § 68a Abs. 1 StPO, § 287 ZPO, §§ 829, 1300 BGB, 3 GVG, § 132 Abs. 4 GVG

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von wirtschaftlichen Verhältnissen des Schädigers und Geschädigten bei der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld; Genugtuungsfunktion von Schmerzensgeld; Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern hinsichtlich ...

  • rewis.io

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.05.2017 - 2 StR 522/14

    Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld:

    Die Entscheidung über die Revision gegen die im vorbezeichneten Urteil getroffene Adhäsionsentscheidung sowie über die Kosten des Rechtsmittels hat er im Hinblick auf das mit Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 2 StR 137/14 u.a. (NStZ-RR 2015, 382) bei den anderen Strafsenaten und beim Großen Senat für Zivilsachen eingeleitete Anfrageverfahren zur Frage der Bemessung eines Schmerzensgeldes zurückgestellt und sie einer abschließenden Entscheidung vorbehalten.

    Nach der Entscheidung der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2016 - VGS 1/16 (JR 2017, 179), dem der Senat mit Beschluss vom 14. April 2016 - 2 StR 137/14 u.a. die Frage vorgelegt hatte, ob bei der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld (§ 253 Abs. 2 BGB) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten berücksichtigt werden dürfen und wenn ja, nach welchen Maßstäben, war nunmehr die gegen die Adhäsionsentscheidung gerichtete Revision des Angeklagten zu verwerfen.

  • BGH, 11.05.2017 - 2 StR 420/15

    Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld:

    Zugleich hat er die Entscheidung über die Revisionen gegen die im vorbezeichneten Urteil getroffene Adhäsionsentscheidung sowie über die Kosten des Rechtsmittels im Hinblick auf das mit Beschluss vom 14. April 2016 - 2 StR 137/14 u.a. (NStZ-RR 2015, 382) bei den anderen Strafsenaten und beim Großen Senat für Zivilsachen eingeleitete Vorlageverfahren zur Frage der Bemessung eines Schmerzensgeldes zurückgestellt und sie einer abschließenden Entscheidung vorbehalten.

    Nach der Entscheidung der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2016 - VGS 1/16 (JR 2017, 179), dem der Senat mit dem oben genannten Beschluss vom 14. April 2016 - 2 StR 137/14 u.a. die Frage vorgelegt hatte, ob bei der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld (§ 253 Abs. 2 BGB) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten berücksichtigt werden dürfen und wenn ja, nach welchen Maßstäben, war nunmehr die gegen die Adhäsionsentscheidung gerichteten Revisionen der Angeklagten zu verwerfen.

  • BGH, 27.04.2016 - 2 StR 420/15

    Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten

    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. April 2016 (2 StR 137/14 und 2 StR 337/14) den Vereinigten Großen Senaten des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 GVG die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob bei der Bemessung des Schmerzensgeldes die Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten berücksichtigt werden dürfen.
  • BGH, 11.05.2017 - 2 StR 332/15

    Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld:

    Die Entscheidung der Revision gegen die im vorbezeichneten Urteil getroffene weitere Adhäsionsentscheidung sowie über die Kosten des Rechtsmittels hat er im Hinblick auf das mit Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 2 StR 137/14 u.a. (NStZ-RR 2015, 382) bei den anderen Strafsenaten und beim Großen Senat für Zivilsachen eingeleitete Anfrageverfahren zur Frage der Bemessung eines Schmerzensgeldes zurückgestellt und sie einer abschließenden Entscheidung vorbehalten.

    Nach der Entscheidung der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2016 - VGS 1/16 (JR 2017, 179), dem der Senat mit Beschluss vom 14. April 2016 - 2 StR 137/14 u.a. die Frage vorgelegt hatte, ob bei der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld (§ 253 Abs. 2 BGB) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten berücksichtigt werden dürfen und wenn ja, nach welchen Maßstäben, war nunmehr die gegen die verbleibende Adhäsionsentscheidung gerichtete Revision des Angeklagten zu entscheiden.

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