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   BGH, 14.04.2016 - III ZR 284/14   

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https://dejure.org/2016,8861
BGH, 14.04.2016 - III ZR 284/14 (https://dejure.org/2016,8861)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2016 - III ZR 284/14 (https://dejure.org/2016,8861)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2016 - III ZR 284/14 (https://dejure.org/2016,8861)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts; Entgangene Einnahmen aus Notarzttätigkeit als Verfahrensgegenstand betreffend die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts; Entgangene Einnahmen aus Notarzttätigkeit als Verfahrensgegenstand betreffend die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.2014 - XI ZR 38/13

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Prozessbeendigung durch einen Vergleich

    Auszug aus BGH, 14.04.2016 - III ZR 284/14
    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss des Senats vom 13. August 2015, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen worden ist, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - XI ZR 38/13, ZfS 2014, 467) und auch innerhalb der entsprechend geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2014 aaO und vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, MDR 1986, 654 zu § 25 GKG a. F.; vgl. auch BVerfG, NJW 2002, 3387).
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 14.04.2016 - III ZR 284/14
    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss des Senats vom 13. August 2015, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen worden ist, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - XI ZR 38/13, ZfS 2014, 467) und auch innerhalb der entsprechend geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2014 aaO und vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, MDR 1986, 654 zu § 25 GKG a. F.; vgl. auch BVerfG, NJW 2002, 3387).
  • BGH, 09.05.2023 - VIII ZR 72/22

    Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Wertes für das

    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Festsetzung des Wertes der Nichtzulassungsbeschwerde in dem Beschluss des Senats vom 21. Februar 2023, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin zurückgewiesen worden ist, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft und auch innerhalb der entsprechend geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2016 - III ZR 284/14, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 01.10.2020 - IV ZR 79/20

    Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren; Antrag auf Bewilligung einer

    Die zulässige, insbesondere fristgerechte Gegenvorstellung (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - IV ZR 430/15, ZEV 2016, 573 Rn. 1; BGH, Beschluss vom 14. April 2016 - III ZR 284/14, BeckRS 2016, 8172 Rn. 1; BeckOK-Kostenrecht/Laube, § 68 GKG Rn. 197 [Stand: 1. Juni 2020]; jeweils m.w.N.) hat nur teilweise Erfolg.
  • BGH, 08.07.2020 - IV ZR 7/20

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung; Wert der für die

    Die zulässige, insbesondere fristgerechte Gegenvorstellung (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2016 - IV ZR 430/15, ZEV 2016, 573 Rn. 1; BGH, Beschluss vom 14. April 2016 - III ZR 284/14, BeckRS 2016, 8172 Rn. 1; BeckOK-Kostenrecht/Laube, § 68 GKG Rn. 197 [Stand: 1. Juni 2020]; jeweils m.w.N.) ist unbegründet.
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