Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12569
BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15 (https://dejure.org/2016,12569)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2016 - V ZB 112/15 (https://dejure.org/2016,12569)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2016 - V ZB 112/15 (https://dejure.org/2016,12569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,12569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung angeordneter Sicherungshaft; Absehen von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Bedeutung eines Suizidversuchs eines Betroffenen im Verfahren der Freiheitsentziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechterhaltung angeordneter Sicherungshaft; Absehen von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Bedeutung eines Suizidversuchs eines Betroffenen im Verfahren der Freiheitsentziehung

  • rechtsportal.de

    Aufrechterhaltung angeordneter Sicherungshaft; Absehen von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Bedeutung eines Suizidversuchs eines Betroffenen im Verfahren der Freiheitsentziehung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - zunächst in der JVA

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Suizidversuch in der Abschiebehaft - und die erneute Anhörung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    Auszug aus BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15
    a) Bis zum 25. Juli 2014 durfte das Amtsgericht Sicherungshaft nicht anordnen, weil abzusehen war, dass die Haft in der Justizvollzugsanstalt Büren und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG auszulegenden Vorschrift des § 62a Abs. 1 AufenthG vollzogen werden würde (vgl. näher Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 ff.).

    aa) Der Haftrichter muss zwar im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Union (effet utile) die Anordnung von Sicherungshaft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene entgegen den Vorgaben des Unionsrechts untergebracht werden wird (Senat, Vorlagebeschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, NVwZ 2014, 166, Rn. 20 und Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, aaO Rn. 5).

    Stellt die beteiligte Behörde dagegen richtlinienkonforme Haftbedingungen her, steht der Fehler bei der Anordnung der Haft deren Aufrechterhaltung und deren weiteren Vollzug nicht entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 11).

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11

    Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung

    Auszug aus BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15
    Dazu ist es vielmehr nur befugt, wenn diese Tatsachen für die Entscheidung offensichtlich unerheblich sind (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 11).

    Der Haftrichter hat in einem solchen Fall nur zu prüfen, ob die Abschiebung trotz des von dem Betroffenen geltend gemachten Abschiebungshindernisses durchgeführt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - V ZB 9/86, BGHZ 98, 109, 112, vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 - NVwZ 2010, 726 Rn. 23 f. und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 11; zu weitgehend daher LG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2010 - 329 T 79/10, juris Rn. 13 f.).

    Dazu hat er eigene Ermittlungen anzustellen; insbesondere muss er sich über den Stand und die Erfolgsaussichten eines behördlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erkundigen, in dem über das Vorliegen etwaiger Abschiebungshindernisse entschieden wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, juris Rn. 14 und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, aaO).

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15
    Dazu hat er eigene Ermittlungen anzustellen; insbesondere muss er sich über den Stand und die Erfolgsaussichten eines behördlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erkundigen, in dem über das Vorliegen etwaiger Abschiebungshindernisse entschieden wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, juris Rn. 14 und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, aaO).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Auszug aus BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15
    a) Allerdings verletzt die Aufrechterhaltung der angeordneten Sicherungshaft durch das Beschwerdegericht die Rechte des Betroffenen nach Art. 104 Abs. 1 GG, wenn dessen zwingend gebotene erneute persönliche Anhörung unterbleibt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 mwN); es kommt in diesem Fall auch nicht darauf an, ob die Haft in der Sache zu Recht aufrechterhalten worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15
    a) Allerdings verletzt die Aufrechterhaltung der angeordneten Sicherungshaft durch das Beschwerdegericht die Rechte des Betroffenen nach Art. 104 Abs. 1 GG, wenn dessen zwingend gebotene erneute persönliche Anhörung unterbleibt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 mwN); es kommt in diesem Fall auch nicht darauf an, ob die Haft in der Sache zu Recht aufrechterhalten worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15
    Der Haftrichter hat in einem solchen Fall nur zu prüfen, ob die Abschiebung trotz des von dem Betroffenen geltend gemachten Abschiebungshindernisses durchgeführt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - V ZB 9/86, BGHZ 98, 109, 112, vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 - NVwZ 2010, 726 Rn. 23 f. und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 11; zu weitgehend daher LG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2010 - 329 T 79/10, juris Rn. 13 f.).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10

    Ausreichender Haftgrund bei lediglich grober Überprüfung des einem Ausländer

    Auszug aus BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15
    Denn diese muss der Haftrichter prüfen (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 8 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 69/13

    Abschiebungshaft: Haftfortdauer bei Anhaltspunkten für eine Haftunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15
    Denn diese muss der Haftrichter prüfen (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 8 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7).
  • LG Hamburg, 27.08.2010 - 329 T 79/10
    Auszug aus BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15
    Der Haftrichter hat in einem solchen Fall nur zu prüfen, ob die Abschiebung trotz des von dem Betroffenen geltend gemachten Abschiebungshindernisses durchgeführt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - V ZB 9/86, BGHZ 98, 109, 112, vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 - NVwZ 2010, 726 Rn. 23 f. und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 11; zu weitgehend daher LG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2010 - 329 T 79/10, juris Rn. 13 f.).
  • BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15

    Freiheitsentziehungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des

    Auszug aus BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15
    Zu einer Verletzung der Rechte des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG führt ein Absehen von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren deshalb nur, wenn diese Voraussetzungen nicht vorlagen und die Anhörung auch im Beschwerdeverfahren zwingend geboten war (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 6).
  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 127/12

    Zurückschiebungshaftsache: Absehen von der erneuten Anhörung des Betroffenen im

  • BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Er muss sich aber nach dem Stand und dem voraussichtlichen Fortgang der Prüfung der Ausländerbehörde und eines bereits anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erkundigen und prüfen, ob sich hieraus Zweifel an der Durchführbarkeit der Abschiebung oder der Verhältnismäßigkeit der Haft ergeben (BVerfGK 15, 139, 146; Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726 Rn. 24, vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 14 und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 11; vgl. auch Senat, Beschluss vom 4. April 2016 - V ZB 112/15, juris Rn. 16).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 163/15

    Abschiebungshaftsache: Zuständigkeit des Haftrichters für die Prüfung der

    Zu einer Verletzung der Rechte des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG führt ein Absehen von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren deshalb nur, wenn diese Voraussetzungen nicht vorlagen und die Anhörung auch im Beschwerdeverfahren zwingend geboten war (Senat, Beschluss vom 14. April 2016 - V ZB 112/15, juris Rn. 12 mwN).

    Dazu hat er eigene Ermittlungen anzustellen; insbesondere muss er sich über den Stand und die Erfolgsaussichten eines behördlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erkundigen, in dem über das Vorliegen etwaiger Abschiebungshindernisse oder die Notwendigkeit begleitender Maßnahmen entschieden wird (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 14. April 2016 - V ZB 112/15, juris Rn. 16).

    Fehlt es an solchen Anhaltspunkten, kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 FamFG von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen (Senat, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 11 und vom 14. April 2016 - V ZB 112/15, juris Rn. 14).

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 13/16

    Rechtmäßigkeit des Haftgrunds der Fluchtgefahr bei einem Asylbewerber

    Die Prüfung, welche Maßnahmen erforderlich sind, um der Gefahr eines Suizids des Betroffenen bei Durchführung der Abschiebung entgegenzuwirken, ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht im Rahmen des Abschiebungshaftverfahrens vorzunehmen, sondern im Verwaltungsverfahren oder in einem Verfahren vor den Verwaltungsgerichten (Beschluss vom 14. April 2016 - V ZB 112/15, juris Rn. 16).
  • LG Coburg, 07.11.2022 - 41 T 25/21

    Keine (Abschiebungs-)Haftunfähigkeit wegen Selbstmordgefahr

    Lediglich bei Verletzung der im Lichte von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) auszulegenden Vorschrift des § 62a Abs. 1 AufenthG kommt eine Rechtswidrigkeit der Haftanordnung in Betracht, BGH, Beschluss vom 14.04.2016, Az. V ZB 112/15.

    Die Freiheitsentziehung ist dabei nicht nur dann rechtswidrig, wenn der Haftrichter absehen kann, dass die Haft europarechtswidrig nicht in einer speziellen Hafteinrichtung vollstreckt werden wird, BGH, Beschluss vom 25.07.2014, Az. V ZB 137/14, sondern auch dann, wenn die beteiligte Behörde im weiteren Vollzug die der Richtlinie widersprechenden Haftbedingungen aufrechterhält, so BGH, Beschluss vom 14.04.2016, Az. V ZB 112/15, Rdnr. 8.

  • BGH, 20.12.2022 - XIII ZB 8/20

    Inhaftierung oder Aufrechterhaltung der Haft eines erkennbar haftunfähigen

    Der Haftrichter hat in einem solchen Fall nur zu prüfen, ob die Abschiebung trotz des von dem Betroffenen geltend gemachten Abschiebungshindernisses durchgeführt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726 Rn. 23 f.; vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 14; vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 11; vom 14. April 2016 - V ZB 112/15, juris Rn. 16; vom 1. Juni 2017 - V ZB 163/15, InfAuslR 2017, 380 Rn. 8).
  • AG Berlin-Tiergarten, 21.02.2023 - 384 XIV 20/23

    Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe im Hinblick auf die Annahme einer

    Denn (insbes. aktuelle) Verurteilungen wegen Gewaltdelikten (BGH Beschl. v. 21.03.2019 - V ZB 91/18 - juris-Rn. 8), sonstigen Straftaten (BGH Beschl. v. 07.03.2019 - V ZB 176/18 - juris-Rn. 6) und Suizidgefahr (BGH Beschl. v. 14.04.2016 - V ZB 112/15 - juris-Rn. 18) sind hierfür hinreichend; ob Sicherheitsbegleitung in der Sache notwendig ist, ist haftrichterlich nicht zu prüfen (BGH Beschl. v. 22.6.2021 - XIII ZB 59/20 - NJW 2021, 3402 - juris-Rn. 16 mwN).
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.02.2023 - 384 XIV 20/23

    Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe; Festsetzung Gegenstandswert

    Denn (insbes. aktuelle) Verurteilungen wegen Gewaltdelikten (BGH Beschl. v. 21.03.2019 - V ZB 91/18 - juris-Rn. 8), sonstigen Straftaten (BGH Beschl. v. 07.03.2019 - V ZB 176/18 - juris-Rn. 6) und Suizidgefahr (BGH Beschl. v. 14.04.2016 - V ZB 112/15 - juris-Rn. 18) sind hierfür hinreichend; ob Sicherheitsbegleitung in der Sache notwendig ist, ist haftrichterlich nicht zu prüfen (BGH Beschl. v. 22.6.2021 - XIII ZB 59/20 - NJW 2021, 3402 - juris-Rn. 16 mwN).
  • LG Detmold, 27.07.2016 - 10 T 146/16
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.04.2016 - V ZB 112/15 - ausgeführt, dass der Haftrichter im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Union die Anordnung von Sicherungshaft ablehnen muss, wenn absehbar ist, dass der Betroffene entgegen den Vorgaben des Unionsrechts untergebracht werden wird.
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.10.2016 - 18 T 7213/16

    Bindung des Haftrichters an Ausreisepflicht

    Das gilt auch für etwaige Abschiebungsverbote nach § 60 AufenthG (so BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZB 202/09; Beschluss vom 14.04.2016 - V ZB 112/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht