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   BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20   

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BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20 (https://dejure.org/2020,9727)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2020 - 5 StR 14/20 (https://dejure.org/2020,9727)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20 (https://dejure.org/2020,9727)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StPO; § 26 Abs. 2 StPO; § 55 Abs. 1 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 338 Nr. 6 StPO
    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine Ausforschung von Befangenheitsgründen durch Fragenkataloge); gerichtliche Aufklärungspflicht (kein Eingehen auf Bedingungen des auskunftsverweigerungsberechtigten Zeugen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Würdigung der Beweise durch das Tatgericht für die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten bzgl. Totschlags

  • rewis.io

    Sitzungsleitung in der Hauptverhandlung in Strafsachen: Beantwortungspflicht für einen Fragenkatalog an den Tatrichter zur Ausforschung möglicher Befangenheitsgründe; Erfüllung von Bedingungen einer zeugnisverweigerungsberechtigten Person zur Bewirkung der Aussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Würdigung der Beweise durch das Tatgericht für die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten bzgl. Totschlags

  • rechtsportal.de

    StPO § 337 Abs. 1
    Würdigung der Beweise durch das Tatgericht für die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten bzgl. Totschlags

  • datenbank.nwb.de

    Sitzungsleitung in der Hauptverhandlung in Strafsachen: Beantwortungspflicht für einen Fragenkatalog an den Tatrichter zur Ausforschung möglicher Befangenheitsgründe; Erfüllung von Bedingungen einer zeugnisverweigerungsberechtigten Person zur Bewirkung der Aussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Totschlags beim Chemnitzer Stadtfest

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung: Vorgelegter "Fragenkatalog” - Kein "Ausfragerecht” des Angeklagten

  • taz.de (Pressebericht, 08.05.2020)

    Urteil zu Messerattacke bestätigt: Freiheitsstrafe für Alaa S.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2741
  • NStZ 2020, 431
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.2019 - 4 StR 496/19

    Urteilsgründe (Darlegung wesentlicher Anknüpfungstatsachen aus Gutachten eines

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20
    Dass die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Untersuchung der Blutspuren in diesem Zusammenhang nicht in jeder Hinsicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht (vgl. zu Einzelspuren BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; zu Mischspuren BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 496/19, je mwN), ist im Ergebnis nicht durchgreifend bedenklich (§ 337 Abs. 1 StPO), zumal sich das Landgericht ausdrücklich damit befasst, dass an dem sichergestellten Messer keine DNA des Angeklagten, sondern (als unvollständige Spur) u.a. des Bruders von F. und weder an der Kleidung des Opfers DNA des Angeklagten noch am Angeklagten oder an dessen Kleidung DNA des Opfers festgestellt werden konnte.
  • BGH, 16.07.2019 - 4 StR 231/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20
    Ein Rechtsfehler (§ 337 Abs. 1 StPO) liegt nur vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19; Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, je mwN).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94

    Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20
    b) Soweit die Revision einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz darin erblickt, dass der Ortstermin in dem für die Öffentlichkeit aus Sicherheitsgründen nicht zugänglichen Imbiss zehn Minuten zu früh begonnen hat, ist ein revisibler Rechtsverstoß nicht dargetan (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 1 StR 553/83, NStZ 1984, 134), zumal sich Vertreter der Presse und Öffentlichkeit während der gesamten Zeit in dem ihnen zugewiesenen Bereich etwa 100 Meter vom Imbiss entfernt befanden (vgl. zu möglichen tatsächlichen Schranken des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei derartigen Ortsterminen auch BGH, Urteil vom 14. Juni 1994 - 1 StR 40/94, BGHSt 40, 191, 192 mwN).
  • BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83

    Verurteilung wegen Betruges - Behinderung der Verteidigung ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20
    b) Soweit die Revision einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz darin erblickt, dass der Ortstermin in dem für die Öffentlichkeit aus Sicherheitsgründen nicht zugänglichen Imbiss zehn Minuten zu früh begonnen hat, ist ein revisibler Rechtsverstoß nicht dargetan (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 1 StR 553/83, NStZ 1984, 134), zumal sich Vertreter der Presse und Öffentlichkeit während der gesamten Zeit in dem ihnen zugewiesenen Bereich etwa 100 Meter vom Imbiss entfernt befanden (vgl. zu möglichen tatsächlichen Schranken des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei derartigen Ortsterminen auch BGH, Urteil vom 14. Juni 1994 - 1 StR 40/94, BGHSt 40, 191, 192 mwN).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20
    Dass die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Untersuchung der Blutspuren in diesem Zusammenhang nicht in jeder Hinsicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht (vgl. zu Einzelspuren BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; zu Mischspuren BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 496/19, je mwN), ist im Ergebnis nicht durchgreifend bedenklich (§ 337 Abs. 1 StPO), zumal sich das Landgericht ausdrücklich damit befasst, dass an dem sichergestellten Messer keine DNA des Angeklagten, sondern (als unvollständige Spur) u.a. des Bruders von F. und weder an der Kleidung des Opfers DNA des Angeklagten noch am Angeklagten oder an dessen Kleidung DNA des Opfers festgestellt werden konnte.
  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (objektive

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20
    Ein Rechtsfehler (§ 337 Abs. 1 StPO) liegt nur vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19; Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, je mwN).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20
    Ebenso wenig wie der Angeklagte einen ihm genehmen Sachverständigen durch Hinweis auf seine ansonsten fehlende Mitwirkungsbereitschaft auswählen kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97, BGHSt 44, 26, 32 ff.), kann der Zeuge die Umstände seiner Aussage in der Hauptverhandlung unter Hinweis auf die ansonsten erfolgende Ausübung eines ihm zustehenden Auskunftsverweigerungsrechts erzwingen.
  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 193/91
    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20
    a) Die Rüge einer Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch Fehlen eines Aushangs mit Hinweisen auf den Ortstermin am 13. Juni 2019 ist jedenfalls unbegründet, weil ein etwaiger Rechtsfehler nach den gegenläufigen Erklärungen der Verteidigung einerseits und der Vorsitzenden und von Justizbeschäftigten andererseits nicht bewiesen wäre (vgl. zur ausreichenden Bekanntgabe eines Ortstermins in der mündlichen Verhandlung auch BGH, Urteil vom 7. August 1991 - 2 StR 193/91, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 2).
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21

    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem

    Eine Strafkammer ist entgegen der Auffassung der Verteidigung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt dazu verpflichtet, die Schwangerschaft einer Berufsrichterin oder Schöffin offenzulegen oder Fragen der Verfahrensbeteiligten dazu zu beantworten; jedenfalls bei einer Schöffin gilt Gleiches im Hinblick auf etwaige ärztliche Beschäftigungsverbote nach § 16 MuSchG (vgl. zum unzulässigen Ausforschen etwaiger Befangenheitsgründe auch BGH, Beschluss vom 14. April 2020 ‒ 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741; Urteil vom 2. September 2020 ‒ 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749).

    Eine Strafkammer ist entgegen der Auffassung der Verteidigung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt dazu verpflichtet, die Schwangerschaft einer Berufsrichterin oder Schöffin offenzulegen oder Fragen der Verfahrensbeteiligten dazu zu beantworten; jedenfalls bei einer Schöffin gilt Gleiches im Hinblick auf etwaige ärztliche Beschäftigungsverbote nach § 16 MuSchG (vgl. zum unzulässigen Ausforschen etwaiger Befangenheitsgründe auch BGH, Beschluss vom 14. April 2020 ‒ 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741; Urteil vom 2. September 2020 ‒ 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749).

    Eine Strafkammer ist entgegen der Auffassung der Verteidigung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt dazu verpflichtet, die Schwangerschaft einer Berufsrichterin oder Schöffin offenzulegen oder Fragen der Verfahrensbeteiligten dazu zu beantworten; jedenfalls bei einer Schöffin gilt Gleiches im Hinblick auf etwaige ärztliche Beschäftigungsverbote nach § 16 MuSchG (vgl. zum unzulässigen Ausforschen etwaiger Befangenheitsgründe auch BGH, Beschluss vom 14. April 2020 ‒ 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741; Urteil vom 2. September 2020 ‒ 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749).

  • BGH, 23.11.2020 - 5 StR 172/20

    Urteil des Landgerichts Leipzig wegen falscher uneidlicher Aussage einer Beamtin

    Die auf rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung (vgl. zum revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab: BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741) beruhenden Feststellungen und Wertungen tragen den Schuldspruch wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB).
  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23

    Beweiswürdigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexueller

    Diese ist - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741 mwN) - nicht tragfähig begründet.

    Ohne gesamtwürdigende Bewertung dieses Indizes (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NJW 2013, 2612 ff.; Beschlüsse vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741; vom 18. März 2021 - 4 StR 480/20 Rn. 3 mwN) hat es sodann aber seine volle Überzeugung hierauf gestützt.

  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21

    Suspendierter Homburger Oberbürgermeister

    b) Die Feststellungen des Landgerichts beruhen auf einer revisionsgerichtlich nicht zu beanstandenden Beweiswürdigung (vgl. zum Maßstab BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741 mwN).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20

    Verwerfung von Revisionen; Voraussetzungen des Vorliegens von Mordmerkmalen;

    Die auf rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung (vgl. zum revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741) beruhenden Feststellungen tragen den Schuldspruch.
  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 261/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Vorsatz

    Seine tatsächlichen Schlüsse müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741 f. mwN).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Dass die Vorsitzende anschließend (ohne ersichtliche Rechtsgrundlage, vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NStZ 2020, 431) zu einer "dienstlichen Erklärung' aufgefordert worden ist und sie darin die vermuteten Befangenheitsgründe zurückgewiesen hat, führt nicht etwa zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Verlängerung der nach einem strengen Maßstab (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175; BVerfG NStZ-RR 2006, 379, 380, jeweils mwN) zu bemessenden Ablehnungsfrist.
  • BGH, 28.04.2021 - 5 StR 500/20

    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei konkret lebensgefährlicher

    Die Beweiswürdigung weist keinen Rechtsfehler auf (vgl. zum Maßstab der revisionsgerichtlichen Kontrolle BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 361/21

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Fehlen von schweren Verletzungen und

    Die auf insoweit rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung beruhenden Feststellungen tragen - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741) - den Schuldspruch.
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20

    Beweiswürdigung und Strafzumessung als Aufgaben des Tatgerichts (eigeschränkte

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741 mwN).
  • BGH, 07.12.2021 - 5 StR 187/21

    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem

  • BGH, 21.06.2023 - 5 StR 73/23

    Formelle Rüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes; Anordnung der

  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 171/22

    Durchgreifend rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2023 - 14 S 1183/23

    Auskunftsbegehren gegenüber dem Bundesverfassungsgericht ist kein Akt der

  • BGH, 16.03.2022 - 5 StR 394/21

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung

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