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   BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21   

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BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21 (https://dejure.org/2021,11698)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2021 - 4 StR 91/21 (https://dejure.org/2021,11698)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2021 - 4 StR 91/21 (https://dejure.org/2021,11698)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.; § 261 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Aussage gegen Aussage-Konstellationen); Vergewaltigung (schutzlose Lage nach alter Gesetzesfassung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung hinsichtlich der Tatzeiten i.R. des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung hinsichtlich der Tatzeiten i.R. des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.10.2017 - 1 StR 305/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: keine Wiedergabe der

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21
    Die Aufhebung erstreckt sich wegen des tateinheitlichen Zusammentreffens auch auf den Schuldspruch wegen Vergewaltigung im Fall III.5 der Urteilsgründe sowie auf die Feststellungen, auf die sich der Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung notwendig auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 1 StR 305/17).
  • BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17

    Urteilsgründe (Anforderungen in Fällen von Aussage gegen Aussage); Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21
    Darüber hinaus werden angesichts der späten Anzeigeerstattung die Umstände der Aussageentstehung zu erörtern sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16 und vom 30. Januar 2018 - 4 StR 284/17).
  • BGH, 30.01.2018 - 4 StR 587/17

    Lückenhafte Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 und vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16; Beschluss vom 30. Januar 2018 - 4 StR 587/17).
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 410/15

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: Unterlassen von Widerstand

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21
    Die Strafvorschrift des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB in der bis 9. November 2016 geltenden Fassung setzt voraus, dass das Opfer aus Furcht vor Gewalteinwirkungen des Täters von ? ihm grundsätzlich möglichen ? Widerstand absieht, weil es dies aufgrund seiner schutzlosen Lage für aussichtslos hält, und der Täter subjektiv diese tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit auch als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkennt (st. Rspr.; vgl. Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368; Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 481/19; jeweils mwN).
  • BGH, 10.01.2017 - 2 StR 235/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil in

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21
    Darüber hinaus werden angesichts der späten Anzeigeerstattung die Umstände der Aussageentstehung zu erörtern sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16 und vom 30. Januar 2018 - 4 StR 284/17).
  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 487/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Maßstab

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21
    In Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage' steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten beeinflussen können, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 StR 487/18 mwN).
  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11

    Sexuelle Nötigung (Gewalt; via absoluta; vis compulsiva; finaler Zusammenhang;

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21
    Die Strafvorschrift des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB in der bis 9. November 2016 geltenden Fassung setzt voraus, dass das Opfer aus Furcht vor Gewalteinwirkungen des Täters von ? ihm grundsätzlich möglichen ? Widerstand absieht, weil es dies aufgrund seiner schutzlosen Lage für aussichtslos hält, und der Täter subjektiv diese tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit auch als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkennt (st. Rspr.; vgl. Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368; Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 481/19; jeweils mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 481/19

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Ruhen der Verjährung)

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21
    Die Strafvorschrift des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB in der bis 9. November 2016 geltenden Fassung setzt voraus, dass das Opfer aus Furcht vor Gewalteinwirkungen des Täters von ? ihm grundsätzlich möglichen ? Widerstand absieht, weil es dies aufgrund seiner schutzlosen Lage für aussichtslos hält, und der Täter subjektiv diese tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit auch als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkennt (st. Rspr.; vgl. Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368; Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 481/19; jeweils mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 und vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16; Beschluss vom 30. Januar 2018 - 4 StR 587/17).
  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 und vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16; Beschluss vom 30. Januar 2018 - 4 StR 587/17).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

  • BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22

    Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung

    Ein Urteil kann nur dann keinen Bestand haben, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 20.04.2021 - 1 StR 286/20; 11.03.2021 - 3 StR 316/20; 26.01.2021 - 1 StR 376/20; Beschluss vom 14.04.2021 - 4 StR 91/21, jeweils bei juris; 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24; BayObLG, Urt. v. 16.07.2021 - 202 StRR 59/21 bei juris, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 16.07.2021 - 202 StRR 59/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tatentschlusses bei versuchter

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht nur der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 20.04.2021 - 1 StR 286/20; 11.03.2021 - 3 StR 316/20; 26.01.2021 - 1 StR 376/20; Beschluss vom 14.04.2021 - 4 StR 91/21, jeweils bei juris; 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24 - jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 11/22

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Annahme eines tatsächlich nicht

    Ein Urteil kann jedoch keinen Bestand haben, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 20.04.2021 - 1 StR 286/20; 11.03.2021 - 3 StR 316/20; 26.01.2021 - 1 StR 376/20; Beschluss vom 14.04.2021 - 4 StR 91/21, jeweils bei juris; 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24; BayObLG, Urt. v. 16.07.2021 - 202 StRR 59/21 bei juris, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 24.09.2021 - 202 StRR 100/21

    Sachlich-rechtliche Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freispruch

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urt. v. 20.04.2021 - 1 StR 286/20; 11.03.2021 - 3 StR 316/20; 11.03.2021 - 3 StR 183/20; 26.01.2021 - 1 StR 376/20; Beschluss vom 14.04.2021 - 4 StR 91/21, jeweils bei juris; Urt. v. 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24; BayObLG, Urt. v. 16.07.2021 - 202 StRR 59/21, bei juris - jeweils m.w.N.).
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