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   BGH, 14.04.2021 - IV ZA 7/20   

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https://dejure.org/2021,12601
BGH, 14.04.2021 - IV ZA 7/20 (https://dejure.org/2021,12601)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2021 - IV ZA 7/20 (https://dejure.org/2021,12601)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2021 - IV ZA 7/20 (https://dejure.org/2021,12601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 78b Abs. 1 ZPO, §§ 544 Abs. 1, 542 Abs. 1 ZPO, § 71 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 71 Abs. 2 ZPO, § 567 Abs. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Notanwalts für eine Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde auf Antrag eines Nebenintervenienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 71 Abs. 1 S. 1; ZPO § 78b Abs. 1
    Beiordnung eines Notanwalts für eine Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde auf Antrag eines Nebenintervenienten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.2016 - IX ZB 4/16

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein im ersten Rechtszug

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZA 7/20
    Da diese aber nach § 567 Abs. 1 ZPO nur gegen im ersten Rechtszug ergangene Entscheidungen der Amts - und Landgerichte statthaft ist, sind Entscheidungen des Oberlandesgerichts über Anträge auf Zurückweisung einer Nebenintervention unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - IX ZB 4/16, juris Rn. 1; Urteil vom 27. Februar 2015 aaO; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 7/12, NJW-RR 2013, 490 Rn. 11 f.).

    b) Auch eine vom Nebenintervenienten in Erwägung gezogene Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft, weil sie gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO eindeutig nur gegen Beschlüsse gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2016 aaO).

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14

    Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZA 7/20
    Um ein Endurteil handelt es sich bei der angefochtenen Entscheidung nicht, weil das Berufungsgericht über den Antrag der Beklagten auf Zurückweisung der Nebenintervention nach § 71 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Zwischenurteil entschieden hat (§ 71 Abs. 2 ZPO) und dieses zulässigerweise mit dem Endurteil im Hauptverfahren verbunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14, NJW 2015, 2425 Rn. 5 m.w.N.).

    Da diese aber nach § 567 Abs. 1 ZPO nur gegen im ersten Rechtszug ergangene Entscheidungen der Amts - und Landgerichte statthaft ist, sind Entscheidungen des Oberlandesgerichts über Anträge auf Zurückweisung einer Nebenintervention unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - IX ZB 4/16, juris Rn. 1; Urteil vom 27. Februar 2015 aaO; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 7/12, NJW-RR 2013, 490 Rn. 11 f.).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZB 7/12

    Zwischenstreit über die Nebenintervention: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZA 7/20
    Da diese aber nach § 567 Abs. 1 ZPO nur gegen im ersten Rechtszug ergangene Entscheidungen der Amts - und Landgerichte statthaft ist, sind Entscheidungen des Oberlandesgerichts über Anträge auf Zurückweisung einer Nebenintervention unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - IX ZB 4/16, juris Rn. 1; Urteil vom 27. Februar 2015 aaO; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 7/12, NJW-RR 2013, 490 Rn. 11 f.).
  • BGH, 12.01.2021 - IV ZR 206/20

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts im

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZA 7/20
    Die erstgenannte Voraussetzung des § 78b Abs. 1 ZPO ist nur erfüllt, wenn die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen hat (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2021 - IV ZB 24/20, juris Rn. 7; vom 12. Januar 2021 - IV ZR 206/20, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2021 - IV ZB 24/20

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für das Rechtsbeschwerdeverfahren (hier:

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZA 7/20
    Die erstgenannte Voraussetzung des § 78b Abs. 1 ZPO ist nur erfüllt, wenn die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen hat (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2021 - IV ZB 24/20, juris Rn. 7; vom 12. Januar 2021 - IV ZR 206/20, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2021 - IV ZA 8/21

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    3. Der Antrag des Antragstellers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen, da eine Rechtsbeschwerde nicht statthaft wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2021 - IV ZA 7/20, juris Rn. 9).
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