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BGH, 14.05.1954 - 2 StR 363/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - 2 StR 363/53
Aus den weiteren Ausführungen und dem Hinweis auf das "hartnäckige Leugnen" bei der Prüfung, ob die Untersuchungshaft anzurechnen sei, ergibt sich jedoch, dass sie nicht das leugnen um seiner selbst willen, sondern als Strafzumessungsgrund nur verwertete, weil sie aus ihm in rechtlich nicht zu beanstandender Weise entnahm, wie die Angeklagten zu ihrer Tat stehen (BGHSt 1, 105).