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   BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56   

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BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56 (https://dejure.org/1958,3051)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1958 - V ZR 260/56 (https://dejure.org/1958,3051)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1958 - V ZR 260/56 (https://dejure.org/1958,3051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1290 (Ls.)
  • MDR 1958, 593
  • DNotZ 1958, 484
  • DB 1958, 798
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 19.10.1928 - III 70/28

    Teilnichtigkeit eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56
    In dieser Vereinbarung liegt die rechtsgeschäftliche Aufhebung des (schwebend unwirksamen) ersten Vertrags sowohl bezüglich des schuldrechtlichen wie des dinglichen Geschäfts, und zwar in vollem Umfang, nicht etwa nur hinsichtlich der einen Eigentumshälfte, und für alle Fälle, ohne Rücksicht darauf, ob der Nachtragsvertrag Rechtswirksamkeit erlangen würde (vgl. RGZ 104, 102, 104; 122, 138, 140/1).
  • RG, 08.07.1925 - V 603/24

    Nichtiges Grundstücksgeschäft

    Auszug aus BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56
    Sie bezog sich aber nach Wortlaut und Sinn eindeutig nur auf die protokollierte Gesamtvereinbarung vom 13. August 1954, die den gar nicht ernstlich gewollten Kaufpreis von 28.130 DM zum Gegenstand hatte, und kann daher trotz der Abstraktheit der selbst ernstlich gewollten Auflassung nicht für diese allein gelten, wie das Berufungsgericht mit Recht annimmt und die Revision ebenfalls einräumt (RGZ 111, 239, 244; vgl. auch BGH LM Nr. 3 zu § 134 BGB).
  • RG, 22.02.1922 - V 508/21

    Nichtiger Grundstücksveräußerungsvertrag. ; Auflassung.

    Auszug aus BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56
    In dieser Vereinbarung liegt die rechtsgeschäftliche Aufhebung des (schwebend unwirksamen) ersten Vertrags sowohl bezüglich des schuldrechtlichen wie des dinglichen Geschäfts, und zwar in vollem Umfang, nicht etwa nur hinsichtlich der einen Eigentumshälfte, und für alle Fälle, ohne Rücksicht darauf, ob der Nachtragsvertrag Rechtswirksamkeit erlangen würde (vgl. RGZ 104, 102, 104; 122, 138, 140/1).
  • RG, 05.07.1909 - IV 586/08

    Ungerechtfertigte Bereicherung. Rückforderung einer Leistung, wenn der Leistende

    Auszug aus BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56
    Der Bereicherungsanspruch könnte, soweit er sich auf § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB stützt (condictio indebiti), durch die bei Schwarzpreiskäufen in der Regel vorhandene Kenntnis des Leistenden von der fehlenden Leistungspflicht (§ 814 BGB) berührt sein und, soweit er auf Abs. 1 Satz 2 a.a.O. fußt, (Nichteintritt des bezweckten Erfolgs, condictio causa data non secuta), durch die Vertragsheilungsmöglichkeit und eine Treupflicht der Vertragsteile, auf diese Heilung hinzuwirken (vgl. RGZ 71, 316; 108, 329, 333; auch 110, 356, 364; 129, 357, 376, 382; sowie BGHZ 16, 388).
  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56
    Der Bereicherungsanspruch könnte, soweit er sich auf § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB stützt (condictio indebiti), durch die bei Schwarzpreiskäufen in der Regel vorhandene Kenntnis des Leistenden von der fehlenden Leistungspflicht (§ 814 BGB) berührt sein und, soweit er auf Abs. 1 Satz 2 a.a.O. fußt, (Nichteintritt des bezweckten Erfolgs, condictio causa data non secuta), durch die Vertragsheilungsmöglichkeit und eine Treupflicht der Vertragsteile, auf diese Heilung hinzuwirken (vgl. RGZ 71, 316; 108, 329, 333; auch 110, 356, 364; 129, 357, 376, 382; sowie BGHZ 16, 388).
  • BGH, 20.02.1957 - V ZR 125/55

    Wohnsiedlungsgenehmigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56
    Dieser Genehmigung bedarf nicht nur das dingliche Erfüllungsgeschäft der Auflassung, die dort ausdrücklich erwähnt ist, sondern auch das schuldrechtliche Grundgeschäft des Kaufvertrags (BGHZ 23, 342 = NJW 1957, 830 = DNotZ 1957, 307).
  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52

    Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache

    Auszug aus BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56
    Dieser Einwand ist auch gegenüber dem dinglichen Berichtigungsanspruch zulässig (vgl. BGHZ 10, 69, 75) und als Einwendung auch ohne bisherige Geltendmachung durch die Beklagten zu berücksichtigen.
  • RG, 30.06.1924 - V 648/23

    1. Kann der Grundstücksverkäufer die auf Grund eines formungültigen Kaufvertrags

    Auszug aus BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56
    Der Bereicherungsanspruch könnte, soweit er sich auf § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB stützt (condictio indebiti), durch die bei Schwarzpreiskäufen in der Regel vorhandene Kenntnis des Leistenden von der fehlenden Leistungspflicht (§ 814 BGB) berührt sein und, soweit er auf Abs. 1 Satz 2 a.a.O. fußt, (Nichteintritt des bezweckten Erfolgs, condictio causa data non secuta), durch die Vertragsheilungsmöglichkeit und eine Treupflicht der Vertragsteile, auf diese Heilung hinzuwirken (vgl. RGZ 71, 316; 108, 329, 333; auch 110, 356, 364; 129, 357, 376, 382; sowie BGHZ 16, 388).
  • RG, 23.06.1930 - IV 251/29

    1. Nach welchen Grundsätzen ist, wenn Nichtigkeit eines Grundstückskaufes wegen

    Auszug aus BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56
    Beide Ansprüche sind nebeneinander denkbar (RGZ 129, 307, 311).
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

    Von der Nichtigkeit des nur zum Schein abgeschlossenen Grundgeschäftes blieb die Auflassung unberührt, da davon auszugehen ist, daß die Beteiligten den Eigentumswechsel zur Erfüllung des wirklich gewollten Geschäfts, der Treuhandabrede, vollzogen (BGH Urt. v. 18. Oktober 1951, IV ZR 63/50, MDR 1952, 33; Urt. v. 14. Mai 1958, V ZR 26O/56, MDR 1958, 593; BGB-RGRK-Ballhaus, 12. Aufl., § 313 Rdn. 113).
  • BGH, 08.11.1968 - V ZR 60/65

    Wirksamkeit eines mit einer Steuerhinterziehung verbundenen Vertrags -

    Das hat der Senat zwar nur für den Fall der schwebenden Unwirksamkeit eines mündlichen Kaufvertrags ausgesprochen (Urteil vom 14. Mai 1958, V ZR 260/56, MDR 1958, 593 Nr. 36).

    Als Folge einer etwaigen vollen Unwirksamkeit des von den Parteien nur mündlich geschlossenen Kaufvertrags und der beurkundeten Auflassung ergibt sich, daß die Nichtigkeit des Kaufvertrags nicht nach § 313 Satz 2 BGB geheilt werden könnte, und zwar einmal deshalb, weil nur ein formnichtiger und nicht auch ein aus anderen Gründen nichtiger Kaufvertrag nach dieser Vorschrift geheilt werden kann, und zum ändern, weil die Heilung eine vollwirksame Auflassung voraussetzt (Urteil des Senats vom 14. Mai 1958 a.a.O.), die hier nicht gegeben ist.

  • BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79

    Erfordernis einer behördlichen Genehmigung bei einer Auflassung - Anwendbarkeit

    Sie betraf nur den vorgelegten Vertrag und konnte sich folglich nicht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 GrdstVG auf die zum gewollten Vertrag erklärte Auflassung auswirken (vgl. Wöhrmann, GrdstVG § 2 Rdn. 34; Ehrenforth, GrdstVG und RSG, § 2 GrdstVG Anm. 3; Treutlein/Crusius, GrdstVG S. 16, 77; vgl. auch zum Wohnsiedlungsgesetz Senatsurteil vom 14. Mai 1958, V ZR 260/56 = LM § 4 WohnsiedlG Nr. 6).
  • BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63

    Widerrechtlichkeit der Drohung einer Bank mit Nichteinlösung eines Wechsels;

    Soweit sie nach Wohnsiedlungsrecht, Landwirtschaftsrecht und Preisrecht behördlicher Genehmigung bedurfte, sieht das Berufungsgericht diese zutreffend noch nicht in der Genehmigung des Landratsamts von 1959 (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 1958, V ZR 260/56, LM WSG § 4 Nr. 6).
  • BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57

    Rechtsmittel

    Daß die nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 erteilte Genehmigung zur Auflassung durch die Nichtigkeit des zugrunde liegenden Kaufvertrages (Scheinvertrages) hinfällig ist, hat das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum angenommen (OGHZ 1, 327 = NJW 1949, 425; vgl. BGH MDR 1958, 593 = DNotZ 1958, 484).
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