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   BGH, 14.05.1969 - I ZB 7/68   

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BGH, 14.05.1969 - I ZB 7/68 (https://dejure.org/1969,316)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1969 - I ZB 7/68 (https://dejure.org/1969,316)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - I ZB 7/68 (https://dejure.org/1969,316)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 337
  • NJW 1970, 143
  • NJW 1970, 563 (Ls.)
  • MDR 1970, 120
  • GRUR 1970, 80
  • DB 1970, 48
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Dass Werbeaussagen bei der Auslegung von bei Vertragsabschluss abgegebenen Willenserklärungen zu berücksichtigen sein können, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung jedenfalls hinreichend geklärt (vgl. BGHZ 52, 337 ff.; BGHZ 179, 319, 323 ff.) und folgt auch aus gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15

    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche

    Dass Werbeaussagen bei der Auslegung von bei Vertragsabschluss abgegebenen Willenserklärungen zu berücksichtigen sein können, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung jedenfalls hinreichend geklärt (vgl. BGHZ 52, 337 ff.; BGHZ 179, 319, 323 ff.) und folgt auch aus gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auch zwischen Rohstoffen und Halbfabrikaten einerseits und Fertigfabrikaten andererseits kann (ausnahmsweise) Warenähnlichkeit bestehen (vgl. - noch zum Warenzeichengesetz - BGHZ 52, 337, 344 f. - Dolan; vgl. weiter Fezer aaO § 14 Rdn. 367; Ingerl/Rohnke aaO § 14 Rdn. 291).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZR 167/91

    Mittelbare Gleichartigkeit bei begleitender Marke in der Textilbranche - BINA

    Die Annahme mittelbarer Gleichartigkeit i.S. der Rechtsprechung zur sog. begleitenden Marke in der Textilbranche (BGHZ 52, 337 - Dolan) setzt voraus, daß es Übung ist, eine Marke für ein Vorprodukt auch an der Fertigware anzubringen und diese Marke auch in der Werbung für die Fertigware dem Letztverbraucher bekannt zu machen; hierfür reicht es nicht aus, daß eine derartige Übung in Zukunft wahrscheinlich ist.

    Auszugehen ist von dem Regelsatz, daß Vor- und Fertigprodukte nicht warengleichartig sind (vgl. BGHZ 52, 337, 339 - Dolan), weil solche Waren wegen ihrer verschiedenen Fertigungsstufen gewöhnlich je einen anderen Gebrauchszweck haben, sich an einen anderen Kundenkreis wenden und daher auch auf anderen Wegen vertrieben werden.

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 51/00

    "TIFFANY II"; Gleichartigkeit von Warengruppen

    a) In nicht zu beanstandender Weise hat das Berufungsgericht des weiteren angenommen, daß Waren dann als warenzeichenrechtlich gleichartig anzusehen sind, wenn sie nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise, nach ihrer Beschaffenheit und Herstellung und insbesondere ihren regelmäßigen Herstellungs- und Verkaufsstätten so enge Berührungspunkte miteinander aufweisen, daß für die angesprochenen Verkehrskreise die Schlußfolgerung naheliegt, die Produkte stammten aus demselben Geschäftsbetrieb, sofern übereinstimmende oder vermeintlich übereinstimmende Kennzeichnungen verwendet werden (BGHZ 52, 337, 338 f. - Dolan).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07

    Verletzung eines Firmenkennzeichens unter Anwendung der Grundsätze des

    Auch Begleit- und Handelsmarken werden markenmäßig verwandt, jedenfalls dann, wenn sie unmittelbar auf der Ware angebracht sind (vgl. BGH, GRUR 2006, 150, 151, 152 - NORMA; BGH, GRUR 1970, 80 - Dolan).
  • BGH, 19.01.1973 - I ZB 1/72

    Zeichenrechtliche Gleichartigkeit von Vor- und Fertigprodukt

    Nach ständiger Rechtsprechung ist Warengleichartigkeit anzunehmen, wenn die beiderseitigen Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach so enge Berührungspunkte aufweisen, daß beim Durchschnittskäufer die Meinung aufkommen kann, sie stammten aus demselben Geschäftsbetrieb, sofern übereinstimmende Kennzeichen verwendet werden (BGHZ 52, 337, 339 - Dolan mit weiteren Nachweisen).

    Als entscheidend wurde vielmehr angesehen, ob das Vorprodukt nach der Verkehrsauffassung maßgeblich Eigenschaften und Wertschätzung des Fertigprodukts bestimmte (BGHZ 52, 337, 346, 347) und ferner ob der Verkehr bei der Verwendung übereinstimmender Zeichen den falschen Eindruck gewinnen konnte, Waren verschiedener Herkunft stammten aus dem gleichen Geschäftsbetrieb (BGH a.a.O. S. 348).

  • BGH, 22.10.1969 - I ZR 47/68

    Streit zwischen den Herstellern pharmazeutischer Erzeugnisse über die Verwendung

    Demgemäß ist beispielsweise der Grundsatz, daß Vor- und Fertigprodukte wegen ihrer unterschiedlichen Fertigungsstätten und ihrer verschiedenen Abnehmerkreise regelmäßig nicht gleichartig sind, wiederholt durchbrochen worden, zuletzt auf dem Gebiet synthetischer Textilwaren unter dem von der Revision genannten Gesichtspunkt der begleitenden Marke (vgl. dazu den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß I ZB 7/68 vom 14. Mai 1969).
  • BGH, 29.06.1979 - I ZB 24/77

    Contiflex

    Das Bundespatentgericht hat entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als maßgeblich angesehen, ob die beiderseitigen Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations und Verkaufsstätten so enge Berührungspunkte aufweisen, daß beim Durchschnittsverbraucher die Meinung aufkommen kann, sie stammten aus dem gleichen Geschäftsbetrieb, sofern übereinstimmende oder vermeintlich übereinstimmende Zeichen verwendet werden (vgl. BGHZ 52, 337, 339 - Dolan).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 20 U 126/09

    Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    So kann die besondere Bedeutung eines Vorprodukts für die Wertschätzung des Fertigerzeugnisses eine Durchbrechung des Grundsatzes der Warenunähnlichkeit von Vor- und Fertigprodukten rechtfertigen (BGH, GRUR 2000, 886, 888 - Bayer/ BeiChem; GRUR 1970, 80, 82 - Dolan; BPatG, GRUR 1982, 231, 232 - Difex).
  • BGH, 25.02.1982 - I ZR 4/80

    Gebrauch eines Warenzeichen ("Noris") oder Wortbildzeichens für die

  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75

    Schutz von Volkswagen-Originalersatzteilen gegen Konkurrenzprodukte mit

  • BPatG, 22.09.2004 - 32 W (pat) 161/03
  • BPatG, 07.11.2001 - 32 W (pat) 41/01
  • BPatG, 29.03.1972 - 27 W (pat) 155/70
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