Rechtsprechung
BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 12/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO §§ 3 12 Abs. 3 § 43
Führung der Fachanwaltsbezeichung "Fachanwalt für Steuerrecht" - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Führung einer Fachanwaltsbezeichnung - Selbsteinschätzung - Irreführende Werbung
Verfahrensgang
- AGH Berlin, 05.01.1990 - II EGH 6/88
- BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 12/90
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2130
- NJW-RR 1991, 40 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 12/90
An diesem Rechtszustand hat sich durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987 (BVerfGE 76, 171 ; 76, 196) nichts geändert. - BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 49/87
Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt - Abgabe einer falschen Versicherung an …
Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 12/90
So hat der Senat bereits entschieden, daß die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" ohne Genehmigung nicht zulässig ist; er hat dabei klargestellt, daß sich niemand selbst zusätzliche Berufsbezeichnungen zulegen darf (Beschluß vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87, BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 2). - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 12/90
An diesem Rechtszustand hat sich durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987 (BVerfGE 76, 171 ; 76, 196) nichts geändert. - BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 4/90
Unzulässigkeit der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die …
Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 12/90
Der Antrag scheitert auch daran, daß - wie der Senat in anderer Sache durch Beschluß vom heutigen Tage (Beschluß vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 4/90 m.w. Nachw.) entschieden hat - die Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen durch die Rechtsanwaltskammer derzeit unzulässig ist, weil hierfür eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage erforderlich ist, die gegenwärtig fehlt. - BGH, 19.02.1990 - AnwSt (R) 11/89
Werbeverbot für Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 12/90
Einer der seit langem anerkannten, durch eine derartige Auslegung ermittelten berufsrechtlichen Grundsätze ist das Verbot anwaltlicher Werbung, das seine Grundlage in § 43 BRAO findet (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Februar 1990 - AnwSt (R) 11/89 - ZIP 1990, 537 , zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen -, m. w. Nachw.).
- BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91
Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger
Die lediglich auf Selbsteinschätzung beruhende berufsbezogene Zusatzbezeichnung ist dem Rechtsanwalt als berufswidrige Werbung nicht gestattet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 12/90 - NJW 1990, 2130, und - AnwZ (B) 4/90 - NJW 1990, 1719 [BGH 14.05.1990 - AnwZ B 4/90]; vgl. auch BVerfGE 57, 121, 133 f.).Zusätzliche Berufsbezeichnungen aufgrund Selbsteinschätzungen können deshalb nicht hingenommen werden (Senatsbeschluß vom 14. Mai 1990 aaO.; vgl. auch Barton, StV 1989, 452 ff., der für die Bezeichnung Strafverteidiger eine kontrollierte Vergabe an Stelle einer Selbsteinschätzung fordert).
- BGH, 04.07.1991 - I ZR 2/90
Anwaltswerbung - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse
Allein eine rechtsförmlich erworbene Qualifikation kann dazu berechtigen, die freiberufliche Leistung herauszustellen (BVerfGE 33, 125, 170; 57, 121, 133; 81, 18, 28 [BVerfG 03.10.1989 - 1 BvR 775/86]= NJW 1990, 2122, 2123; BGH, Beschl. v. 14.05.1990 - AnwZ (B) 12/90, NJW 1990, 2130; vgl. nunmehr Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und der Rechtsanwälte v. 29.01.1991 - BGBl. I, 150 - Art. 2 § 42 d BRAO; hierzu auch Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drucksache 11/8307 S. 20). - LG Darmstadt, 25.03.2014 - 12 O 233/13 Ferner ist das Verhalten des Beklagten auch irreführend im Sinne von § 5 UWG, da, ebenso wie im Falle des Führens einer Fachanwaltsbezeichnung (s. dazu z.B. OLG Stuttgart, WRP 1992, 350; BGH, NJW 1990, 2130), bei Verbrauchern der Eindruck erweckt wird, dass die Verwendung dieser Bezeichnung von dritter, offizieller Seite gestattet worden sei.
- OLG Karlsruhe, 02.05.1991 - 4 U 171/90 Deshalb ist es einem Rechtsanwalt auch bei der jetzt gegebenen Rechtslage verwehrt, ohne eine vorherige Gestattung eine lediglich auf Selbsteinschätzung beruhende Fachanwaltsbezeichnung oder eine ähnliche sonstige berufsbezogene Zusatzbezeichnung, die als Hinweis auf Spezialkenntnisse verstanden werden kann, zu führen (BGH, NJW 1990, 2130 ).
- OLG Stuttgart, 15.11.1991 - 2 U 151/91
Rechtswidrigkeit und Wettbewerbswidrigkeit der Führung einer …
Hierauf wird verwiesen (zur Rechtsprechung vgl. EGH Stuttgart, Beschluss vom 4.03.1989, BRAR-Mitt. 1989, 160; EGH Berlin NJW 1990, 996; BGH NJW 1990, 2130 ).