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   BGH, 14.05.2003 - 2 ARs 164/03, 2 AR 101/03   

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https://dejure.org/2003,8681
BGH, 14.05.2003 - 2 ARs 164/03, 2 AR 101/03 (https://dejure.org/2003,8681)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2003 - 2 ARs 164/03, 2 AR 101/03 (https://dejure.org/2003,8681)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 2 ARs 164/03, 2 AR 101/03 (https://dejure.org/2003,8681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof (BGH) nach § 14 Strafprozessordnung (StPO); Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchführung einer richterlichen Durchsuchungshandlung ; Amtsgericht des Bezirks der Untersuchungshandlung; Eilbedürftigkeit im ...

  • Judicialis

    StPO § 100 g; ; StPO § 100 h; ; StPO § 14; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 162 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100 g § 100 h § 162 Abs. 1
    Zuständiger Ermittlungsrichter bei Auskunft über E-Mail-Adresse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Köln - 506 Gs 91/03 506 Gs 429/03
  • AG München - 834 Gs 62/03
  • BGH, 14.05.2003 - 2 ARs 164/03, 2 AR 101/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.09.2002 - 2 ARs 252/02

    Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - 2 ARs 164/03
    Sie entspricht dem Grundsatz der Sachnähe und trägt zur Rechtsklarheit bei, indem sie der Staatsanwaltschaft nicht auferlegt, bei Untersuchungshandlungen, die juristische Personen betreffen, unter Umständen aufwendige Ermittlungen über deren gesellschaftsrechtliche und organisatorische Struktur durchzuführen (Senatsbeschluß vom 6. September 2002 - 2 ARs 252/02, NStZ 2003, 163).
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