Rechtsprechung
BGH, 14.05.2003 - IV ZR 50/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch einer in der ehemaligen DDR und nach dem Beitritt im Beitrittsgebiet im öffentlichen Dienst Beschäftigten auf Versorgungsrente unter Berücksichtigung ihrer gesamten Dienstzeiten; Frage eines Anspruchs auf höhere Versorgungsleistungen als die normalen für ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBLS § 105b; AGBG § 9; GG Art. 3, 14
Wirksamkeit der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rentenrecht - Anrechnung von Dienstjahren in der DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof billigt Sonderregelung für die VBL-Zusatzversorgung von Pflichtversicherten im Beitrittsgebiet (Eintritt des Versicherungsfalls vor Erfüllung der Wartezeit
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof billigt Sonderregelung für die VBL-Zusatz-versorgung von Pflichtversicherten im Beitrittsgebiet (Eintritt des Versicherungsfalls vor Erfüllung der Wartezeit)
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Sonderregelung für die VBL-Zusatzversorgung von Pflichtversicherten im Beitrittsgebiet (Eintritt des Versicherungsfalls vor Erfüllung der Wartezeit)
Papierfundstellen
- NJ 2003, 648
- FamRZ 2003, 1175 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 50/02
a) Die Bestimmungen der VBLS finden als Allgemeine Versicherungsbedingungen auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).Zwar sind dabei auch die Grundrechte der Versicherten zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 103, 370, 383; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 c).
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 50/02
Für ihre Auslegung kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherten an (BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - unter 2 b, zur Veröffentlichung bestimmt).Zwar sind dabei auch die Grundrechte der Versicherten zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 103, 370, 383; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 c).
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 50/02
Dies folgt nach Auffassung des Senats aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (1 BvL 2/95, 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1 ff. = NJW 1999, 2493 ff.).
- BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99
Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente …
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 50/02
Die ab 1. Januar 1997 Pflichtversicherten konnten nach der Satzung der Beklagten zu keinem Zeitpunkt ein gemäß § 242 BGB schützenswertes Vertrauen darauf bilden, daß diese ihre DDR-Beschäftigungszeiten bei der Ermittlung der Zusatzversorgung berücksichtigen werde (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. September 2000 - IV ZR 140/99 - VersR 2000, 1530 unter II). - BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 50/02
a) Die Bestimmungen der VBLS finden als Allgemeine Versicherungsbedingungen auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c). - BGH, 12.03.2003 - IV ZR 58/02
Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 50/02
Für ihre Auslegung kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherten an (BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - unter 2 b, zur Veröffentlichung bestimmt). - BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 50/02
Dieser Unterschied ist aber dadurch gerechtfertigt, daß nur für die Pflichtversicherten in den alten Bundesländern - bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil ihres Arbeitsentgelts (vgl. BVerfG NJW 2002, 1103, 1105 unter C II 2 a) - Beiträge in Form von Umlagen in das Zusatzversorgungssystem der Beklagten geleistet wurden. - BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97
Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 50/02
Da die angegriffenen Satzungsbestimmungen nicht gemäß § 9 AGBG unwirksam sind, liegt entgegen der Auffassung der Revision auch keine Regelungslücke vor, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung im Sinne des Leistungsbegehrens der Klägerin geschlossen werden könnte (vgl. dazu BGHZ 139, 333, 339 f.).
- BGH, 11.05.2005 - IV ZR 25/04
Anforderungen an die Transparenz einer Klausel in einer Kreditversicherung für …
Liegt - wie hier - ein Gruppenversicherungsvertrag zugrunde, so ist auch auf das Verständnis und die Interessen der Gruppe der betroffenen Versicherten abzustellen (BGHZ 103, 370, 383; BGH, Urteile vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - veröffentlicht in juris, unter 2 b; 14. Mai 2003 - IV ZR 50/02 - veröffentlicht in juris, unter II 1 a). - BGH, 17.03.2010 - IV ZR 92/07
Versicherungsrente aus einer Sonderregelung für Pflichtversicherte aus der …
Diese Sonderregelung für Pflichtversicherte aus der ehemaligen DDR hält der Inhaltskontrolle stand (Senatsurteile vom 14. Mai 2003 - IV ZR 76/02 - VersR 2003, 895; - IV ZR 72/02 - VersR 2003, 893; - IV ZR 50/02 - NJ 2003, 648, jeweils unter II 2). - LG Karlsruhe, 06.10.2006 - 6 S 71/05
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Entbehrlichkeit der Erfüllung der …
Die Zuerkennung von Ansprüchen über den Wortlaut der Satzungsbestimmung hinaus ist nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 31.01.2003, 6 O 169/02) und des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 14.05.2003, IV ZR 50/02) ausgeschlossen. - LG Karlsruhe, 16.04.2004 - 6 S 14/03
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: betriebsrentenrechtliche Folgen der …
Die Vorschrift des § 37 Abs. 4 VBLS a.F. ist im Übrigen als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (ebenso zum teilweise strukturgleichen § 105b VBLS a.F.: BGH, Urteil vom 14.05.2003, IV ZR 50/02).