Rechtsprechung
BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08, 2 AR 99/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 12 StPO; § 14 StPO; § 42 Abs. 2 JGG
Zuständigkeitsbestimmung (Kompetenzkonflikt); Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung (mehrere zuständige Gerichte) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einordnung des § 42 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) als Richtlinie für ein Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft oder als Begründung eines Zuständigkeitsvorrangs eines bestimmten Gerichts
- Judicialis
StPO § 12 Abs. 2; ; StPO § 14; ; JGG § 42; ; JGG § 42 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 7 § 14
Überprüfung des Auswahlermessens der Staatsanwaltschaft; Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 645 Js 95/08
- BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08, 2 AR 99/08
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 695
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …
Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08
Die Vorschrift des § 42 Abs. 2 JGG enthält lediglich eine Richtlinie für das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft; sie begründet keinen Zuständigkeitsvorrang eines bestimmten Gerichtes (BGHSt 13, 209, 210). - BGH, 16.11.1976 - 2 ARs 360/76
Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auswahlermessen der …
- OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft zwischen mehreren örtlich zuständigen …
Sowohl im Verhältnis der besonderen Gerichtsstände des § 42 Abs. 1 zu den Gerichtsständen des allgemeinen Verfahrensrechts als auch im Verhältnis der Gerichtsstände des § 42 Abs. 1 Nr. 1-3 JGG untereinander enthält § 42 Abs. 2 JGG lediglich eine Richtline für das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft , nicht aber eine durch das angegangene Gericht bei der Prüfung der eigenen Zuständigkeit gemäß § 16 StPO zu beachtende Vorrangsbestimmung (vgl. BGH, NStZ 2008, 695;… Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 42 Rn. 7). - OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 1 Ws 132/12
Fragen der örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 7, 8 StPO
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, vor welchem von mehreren zuständigen Gerichten sie Anklage erheben will, ist grundsätzlich nicht nachprüfbar (vgl. BGH NStZ 2008, 695 m.w.N.). - BGH, 27.03.2012 - 2 ARs 65/12
Bestimmung der Zuständigkeit durch das gemeinsame obere Gericht (vorrangige …
Dieser Gerichtsstand hat hier ausnahmsweise - anders als im gerichtlichen Bußgeldverfahren, in dem die Gerichtsstände gleichrangig sind (Senat, Beschluss vom 18. Januar 1974 - 2 ARs 369/73, BGHSt 25, 263, 265) - Vorrang vor dem allgemeinen Gerichtsstand (…vgl. Eisenberg, JGG 15. Aufl. § 42 Rn. 6), zumal die sonst zur Auswahl befugte Staatsanwaltschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 ARs 168/08, NStZ 2008, 695) nicht am Verfahren beteiligt ist. - BGH, 14.05.2008 - 2 AR 99/08 2 ARs 168/08 2 AR 99/08.