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   BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08, 2 AR 99/08   

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https://dejure.org/2008,11558
BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08, 2 AR 99/08 (https://dejure.org/2008,11558)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2008 - 2 ARs 168/08, 2 AR 99/08 (https://dejure.org/2008,11558)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - 2 ARs 168/08, 2 AR 99/08 (https://dejure.org/2008,11558)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung des § 42 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) als Richtlinie für ein Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft oder als Begründung eines Zuständigkeitsvorrangs eines bestimmten Gerichts

  • Judicialis

    StPO § 12 Abs. 2; ; StPO § 14; ; JGG § 42; ; JGG § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 7 § 14
    Überprüfung des Auswahlermessens der Staatsanwaltschaft; Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Köln - 645 Js 95/08
  • BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08, 2 AR 99/08

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 695
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58

    Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des

    Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08
    Die Vorschrift des § 42 Abs. 2 JGG enthält lediglich eine Richtlinie für das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft; sie begründet keinen Zuständigkeitsvorrang eines bestimmten Gerichtes (BGHSt 13, 209, 210).
  • BGH, 16.11.1976 - 2 ARs 360/76

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auswahlermessen der

    Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08
    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, vor welchen von mehreren Gerichten sie Anklage erheben will, ist grundsätzlich nicht nachprüfbar (vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 1976 - 2 ARs 360/76; Schoreit in D/S/S 5. Aufl. JGG § 42 Rdn. 14 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15

    Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft zwischen mehreren örtlich zuständigen

    Sowohl im Verhältnis der besonderen Gerichtsstände des § 42 Abs. 1 zu den Gerichtsständen des allgemeinen Verfahrensrechts als auch im Verhältnis der Gerichtsstände des § 42 Abs. 1 Nr. 1-3 JGG untereinander enthält § 42 Abs. 2 JGG lediglich eine Richtline für das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft , nicht aber eine durch das angegangene Gericht bei der Prüfung der eigenen Zuständigkeit gemäß § 16 StPO zu beachtende Vorrangsbestimmung (vgl. BGH, NStZ 2008, 695; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 42 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 1 Ws 132/12

    Fragen der örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 7, 8 StPO

    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, vor welchem von mehreren zuständigen Gerichten sie Anklage erheben will, ist grundsätzlich nicht nachprüfbar (vgl. BGH NStZ 2008, 695 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2012 - 2 ARs 65/12

    Bestimmung der Zuständigkeit durch das gemeinsame obere Gericht (vorrangige

    Dieser Gerichtsstand hat hier ausnahmsweise - anders als im gerichtlichen Bußgeldverfahren, in dem die Gerichtsstände gleichrangig sind (Senat, Beschluss vom 18. Januar 1974 - 2 ARs 369/73, BGHSt 25, 263, 265) - Vorrang vor dem allgemeinen Gerichtsstand (vgl. Eisenberg, JGG 15. Aufl. § 42 Rn. 6), zumal die sonst zur Auswahl befugte Staatsanwaltschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 ARs 168/08, NStZ 2008, 695) nicht am Verfahren beteiligt ist.
  • BGH, 14.05.2008 - 2 AR 99/08
    2 ARs 168/08 2 AR 99/08.
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