Rechtsprechung
BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 267 StPO
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit (Erforderlichkeit der Einfügung der Beweistatsache in das bisher gewonnene Beweisergebnis; Verbot von Widersprüchen zu den Ablehnungsgründen im Urteil); Umfang der Wiedergabe von ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 3 S 2 StPO, § 267 StPO
Strafverfahren: Urteilsgründe widersprechen der Ablehnung eines Beweisantrages - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerheblichkeit der Beweistatsache
- rewis.io
Strafverfahren: Urteilsgründe widersprechen der Ablehnung eines Beweisantrages
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerheblichkeit der Beweistatsache
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Venire contra factum proprium” bei der Ablehnung von Beweisanträgen.
- beck-blog (Kurzinformation)
Beweisantragsrecht (Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit)
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 13.12.2012 - 200 Js 13725/11
- BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 611
- StV 2014, 260
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.11.2012 - 5 StR 426/12
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der …
Auszug aus BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13
Dies nötigt zu einer Einfügung der Beweistatsache in das bisher gewonnene Beweisergebnis (BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 5 StR 426/12 mwN).An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 426/12 - und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, 7 8 StraFo 2008, 29;… Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
- BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache …
Auszug aus BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13
An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 426/12 - und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, 7 8 StraFo 2008, 29; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22). - BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Glaubwürdigkeit, ausnahmsweise …
Auszug aus BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13
So muss etwa die Entwicklung einer Zeugenaussage in der Beweiswürdigung dann nicht abgehandelt werden, wenn dieser Gesichtspunkt zur Überzeugung der Strafkammer geklärt ist und das Urteil selbst von Widersprüchen oder Lücken frei ist (BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 203/05, NStZ 2006, 55). - BGH, 19.09.2007 - 2 StR 248/07
Ablehnung eines Beweisantrages (Indiztatsache; Bedeutungslosigkeit; Widerspruch …
Auszug aus BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13
An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 426/12 - und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, 7 8 StraFo 2008, 29;… Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22). - BGH, 20.07.2010 - 3 StR 250/10
Ablehnung eines Beweisantrages (Begründung des Beschlusses; Widerspruch zu den …
Auszug aus BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13
An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 426/12 - und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, 7 8 StraFo 2008, 29;… Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
- BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen; …
(2) An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 5 StR 143/13, NStZ 2013, 611 mwN). - BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14
Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten …
Ein solches Vorgehen kann die Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO indes nur begründen, wenn sich das Tatgericht im Urteil in Widerspruch zu den Gründen der ablehnenden Beschlüsse setzt (…LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 227 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 5 StR 143/13, NStZ 2013, 611; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466), wofür es gegebenenfalls ausreicht, dass das Urteil Tatsachen, die zuvor als bedeutungslos behandelt worden waren, nunmehr Bedeutung beimisst (…LR/Becker aaO; BGH…, Urteil vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1).Das hat die Strafkammer aber nicht getan; sie hat vielmehr die als bedeutungslos erachteten Indizien, die sie - zutreffend - für die vorläufige Beweiswürdigung in den Ablehnungsbeschlüssen so, als seien sie erwiesen, in das bisherige Beweisergebnis eingestellt hatte (…vgl. insoweit LR/Becker aaO, Rn. 220; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 5 StR 143/13, NStZ 2013, 611), in den Urteilsgründen als erwiesen behandelt, und sie gleichermaßen im Einklang mit den Ablehnungsbeschlüssen in die nunmehr endgültige Beweiswürdigung eingestellt.
- BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Anforderungen an die …
Dies nötigt zu einer Einfügung der behaupteten Beweistatsache in das bis dahin gewonnene Beweisergebnis (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 5 StR 143/13, NStZ 2013, 611).