Rechtsprechung
BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 116/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
BGB § 307 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB
Erdgassondervertrag: Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel in einem Gaslieferungsvertrag; Anpassung des Grundpreises in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Heizöl und von einem Lohnpreisindex - IWW
- Wolters Kluwer
Inhaltskontrolle einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr i.R.d. Änderung des Arbeitspreises für die Lieferung von Gas
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Preisanpassungsklausel für Erdgassondervertrag; Gaslieferung; Koppelung an Preisentwicklung für Heizöl und/oder Lohnpreisindex
- rewis.io
Erdgassondervertrag: Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel in einem Gaslieferungsvertrag; Anpassung des Grundpreises in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Heizöl und von einem Lohnpreisindex
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inhaltskontrolle einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr i.R.d. Änderung des Arbeitspreises für die Lieferung von Gas
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gaspreis abhängig von der Ölpreisentwicklung: Klausel wirksam?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Ölpreisbindung in Erdgas-Sonderverträgen mit Unternehmen
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Preisanpassung in Gaslieferungsverträgen - AGB-Inhaltskontrolle auch zwischen Unternehmen
- zip-online.de (Leitsatz)
Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel in einem Gasliefervertrag
- haerlein.de (Kurzinformation)
Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel (Ölpreisbindung) in einem Gaslieferungsvertrag
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Inhaltskontrolle einer Preisanpassungsklausel in einem Gaslieferungsvertrag
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel in Gaslieferungsvertrag
- Betriebs-Berater (Pressemitteilung)
Gaslieferungsvertrag - Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel (Ölpreisbindung)
- noerr.com (Kurzinformation)
Spannungsklauseln in Energielieferverträgen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2715
- ZIP 2014, 1442 (Ls.)
- MDR 2014, 885
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13
Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft
Denn ihr Regelungsgehalt, also die Art und Weise der erstmaligen Berechnung sowie der Änderung des Arbeitspreises, ist aus sich heraus klar und verständlich (…vgl. Senatsurteile vom 17. September 2014 - VIII ZR 258/13, NJW 2014, 3508 Rn. 16; vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 13, und VIII ZR 116/13, VersorgW 2014, 212 Rn. 16 f.;… vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, BGHZ 185, 96 Rn. 15 ff., und VIII ZR 304/08, WM 2010, 1050 Rn. 21 ff.; jeweils zu vergleichbaren Preisanpassungsklauseln).Denn wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, handelt es sich bei einer derartigen Bestimmung hinsichtlich künftiger Preisänderungen um eine kontrollfähige Preisnebenabrede und nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht kontrollfähige Preishauptabrede (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 14 ff., und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 18 ff.;… vom 17. September 2014 - VIII ZR 258/13, aaO Rn. 17 ff.; jeweils mwN).
Dort hält eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand (Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 41 ff., und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 39; vgl. Kühne, NJW 2014, 2714).
- BGH, 17.09.2014 - VIII ZR 258/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Erdgaslieferungsvertrag: …
Zur Inhaltskontrolle von Spannungsklauseln im unternehmerischen Verkehr (im Anschluss an Senatsurteile vom 14. Mai 2014, VIII ZR 114/13 und VIII ZR 116/13).Denn ihr Regelungsgehalt - die Art und Weise der erstmaligen Berechnung sowie der Änderung des Gaspreises - ist aus sich heraus klar und verständlich (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, ZIP 2014, 1435 Rn. 13, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und VIII ZR 116/13, juris Rn. 16 f., zur Veröffentlichung bestimmt;… vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, BGHZ 185, 96 Rn. 15 ff., und VIII ZR 304/08, WM 2010, 1050 Rn. 21 ff.).
Denn hinsichtlich der Regelung künftiger Preisänderungen handelt es sich bei diesen Bestimmungen um kontrollfähige Preisnebenabreden und nicht um eine gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht kontrollfähige Preishauptabrede (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 14 ff., und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 18 ff.).
Außer Betracht bleiben dabei nur solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fern liegend und nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (zum Ganzen: Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 16, und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 20; jeweils mwN).
Dieser unterliegt - wie jeder bei Vertragsbeginn vereinbarte Ausgangspreis - nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 17, und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 21; jeweils mwN).
Sie waren damit - anders als die Revision meint - bei Vertragsschluss keineswegs "variabel", sondern standen fest (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 116/13, aaO Rn. 23).
Die Berechnungsformel in Ziffer 3.3.1 der Anlage 3 ist nicht deshalb, weil sie (auch) den bei Vertragsbeginn geltenden Anfangspreis bestimmt und insoweit nicht kontrollfähig ist, der Inhaltskontrolle insgesamt, also auch insoweit entzogen, als sie künftige, noch ungewisse Preisanpassungen regelt (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 18, und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 22).
Dem kann - wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils näher ausgeführt hat - schon deshalb nicht gefolgt werden, weil eine solche Sichtweise in nicht hinnehmbarer Weise Möglichkeiten zur Umgehung der Inhaltskontrolle eröffnet und damit dem Schutzzweck des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gerecht wird (Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 29 f., und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 30 f.).
Denn der Preis für leichtes Heizöl stellt keinen Kostenfaktor, sondern einen Wertmesser für die von der Beklagten zu erbringende Leistung dar, weil er als solcher und ohne Rücksicht auf die Kosten der Beklagten die Höhe des Gaspreises bestimmen soll (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 38, und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 38;… vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, aaO Rn. 29, und VIII ZR 304/08, aaO Rn. 37).
Es ist dagegen nicht Aufgabe der Gerichte, diese unternehmerische Entscheidung des Kunden für eine Ölpreisbindung darauf hin zu überprüfen, ob sie sachgerecht ist, und sie gegebenenfalls zu Gunsten des einen Unternehmens sowie zu Lasten des anderen zu korrigieren (Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 45 f., und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 39).
- BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 360/13
Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft
Denn ihr Regelungsgehalt, also die Art und Weise der erstmaligen Berechnung sowie der Änderung des Arbeitspreises, ist aus sich heraus klar und verständlich (…vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 243/13, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, unter II 2, sowie Senatsurteile vom 17. September 2014 - VIII ZR 258/13, NJW 2014, 3508 Rn. 16; vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 13, und VIII ZR 116/13, VersorgW 2014, 212 Rn. 16 f.; jeweils zu vergleichbaren Preisanpassungsklauseln).Denn wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, handelt es sich bei derartigen Bestimmungen hinsichtlich künftiger Preisänderungen um kontrollfähige Preisnebenabreden und nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht kontrollfähige Preishauptabrede (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 14 ff., und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 18 ff.;… vom 17. September 2014 - VIII ZR 258/13, aaO Rn. 17 ff., sowie Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 243/13, aaO unter II 3).
Dort hält eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand (Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 41 ff., und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 39; vgl. Kühne, NJW 2014, 2714).
- BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 109/14
Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft
Denn ihr Regelungsgehalt, also die Art und Weise der erstmaligen Berechnung sowie der Änderung des Arbeitspreises, ist aus sich heraus klar und verständlich (…vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage, VIII ZR 243/13, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, unter II 2, sowie Senatsurteile vom 17. September 2014 - VIII ZR 258/13, NJW 2014, 3508 Rn. 16; vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 13, und VIII ZR 116/13, VersorgW 2014, 212 Rn. 16 f.; jeweils zu vergleichbaren Preisanpassungsklauseln).Denn wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, handelt es sich bei derartigen Bestimmungen hinsichtlich künftiger Preisänderungen um kontrollfähige Preisnebenabreden und nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht kontrollfähige Preishauptabrede (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 14 ff., und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 18 ff.;… vom 17. September 2014 - VIII ZR 258/13, aaO Rn. 17 ff., sowie Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 243/13, aaO unter II 3; jeweils mwN).
Dort hält eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand (Senatsurteile vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, aaO Rn. 41 ff., und VIII ZR 116/13, aaO Rn. 39; vgl. Kühne, NJW 2014, 2714).
- OLG München, 27.04.2017 - U 3922/15
Risikoverteilung bei Veränderung des Marktpreises für Strom
Sie stellt dagegen eine der Inhaltskontrolle unterworfene Preisnebenabrede dar, soweit sie künftige, noch ungewisse Preisanpassungen regelt (vgl. BGH NJW 2014, 2708 Tz. 14, 17; BGH NJW 2014, 2715 Tz. 18, 22). - LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Bereinigte Gesamtkosten können in Betriebskostenabrechnung eingestellt werden!
Allerdings besteht die Unwirksamkeit solcher Klauseln regelmäßig nur bei Verbraucherverträgen, nicht hingegen bei Gaslieferverträgen mit Unternehmen (vgl. BGH, Urteile v. 14.05.2014 - VIII ZR 114/13, NJW 2014, 2708 und VIII ZR 116/13, CuR 2014, 72). - OLG Hamburg, 27.08.2015 - 3 U 157/13
Gaslieferungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten …
Es handelt sich um eine kontrollfähige Preisnebenabrede und nicht um die gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht kontrollfähige Preishauptabrede (BGH, Urteile vom 14. Mai 2014, VIII ZR 114/13, und VIII ZR 116/13, n. juris).