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   BGH, 14.06.1951 - IV ZR 37/50   

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https://dejure.org/1951,402
BGH, 14.06.1951 - IV ZR 37/50 (https://dejure.org/1951,402)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1951 - IV ZR 37/50 (https://dejure.org/1951,402)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1951 - IV ZR 37/50 (https://dejure.org/1951,402)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 643
  • MDR 1951, 544
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 27.03.1936 - VII 336/35

    1. Kann bei einem wucherischen Darlehen der Zweck der Leistung des

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - IV ZR 37/50
    Es ist schon umstritten, ob diese Ausnahme nur für die Fälle des § 817 Satz 1 BGB oder über ihren Wortlaut hinaus auf alle Ansprüche aus den §§ 812 ff BGB gilt (vgl. RGZ 151, 70; 161, 53).

    Schliesslich ist noch zu bedenken, dass die Ausdehnung des § 817 Satz 2 auf alle Bereicherungsansprüche mit dem Charakter dieser Bestimmung als Strafvorschrift begründet worden ist (RGZ 151, 70).

  • RG, 24.01.1921 - II 13/20

    Zu § 244 Abs. 2 BGB

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - IV ZR 37/50
    Denn das in § 868 BGB vorausgesetzte Besitzmittlungsverhältnis braucht nicht rechtsgültig zu sein; die Beklagte war daher, solange die Klägerin die Rückgabe nicht gefordert hatte, auch bei nichtigem Verwahrungsvertrage eine der Klägerin gegenüber zum Besitz des Geldes berechtigte gutgläubige Fremdbesitzerin (vgl. RGZ 98, 131; 101, 312).
  • RG, 09.02.1920 - IV 466/19

    Besitzerwerb und Bereicherung.

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - IV ZR 37/50
    Denn das in § 868 BGB vorausgesetzte Besitzmittlungsverhältnis braucht nicht rechtsgültig zu sein; die Beklagte war daher, solange die Klägerin die Rückgabe nicht gefordert hatte, auch bei nichtigem Verwahrungsvertrage eine der Klägerin gegenüber zum Besitz des Geldes berechtigte gutgläubige Fremdbesitzerin (vgl. RGZ 98, 131; 101, 312).
  • BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20

    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung

    Einen - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gemäß § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossenen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1951 - IV ZR 37/50, NJW 1951, 643; aA Buck-Heeb in: Erman, BGB, 16. Aufl., § 817 Rn. 11 mwN zur im Schrifttum vertretenen Gegenauffassung) - Herausgabeanspruch aus § 985 BGB auf den von dem Bekannten hingegebenen 20-EuroSchein, der infolge der Unwirksamkeit der Übereignung theoretisch noch in dessen Eigentum stehen könnte, machten sie gegenüber dem Geschädigten nicht geltend.
  • BGH, 29.10.1959 - VII ZR 197/58

    Feldbahnlokomotiven - §§ 678, 687 Abs. 1 BGB; § 823 BGB, § 852 BGB <Fassung

    In derartigen Fällen, in denen der berechtigte Fremdbesitzer das ihm zustehende Besitzrecht überschreitet (sog. Exzess des Fremdbesitzers), hat die Rechtsprechung die Haftung des Besitzers regelmäßig dem § 823 BGB entnommen (u.a. RGZ 101, 307; 157, 132, 135; BGH JZ 1951, 716 und LM § 985 Nr. 8).

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage in dem Urteil JZ 1951, 716 berührt, ohne sie zu entscheiden.

  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB

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