Rechtsprechung
BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94 |
"das Hausrecht geht dem Öffentlichkeitsrecht vor"
§ 169 S. 1 GVG, § 338 Nr. 6 StPO, kein Verstoß gegen die Öffentlichkeit der Verhandlung, wenn ein Augenschein (§ 86 StPO) auf privatem Grund stattfindet und der Eigentümer Unbeteiligten den Zutritt nicht gewährt (vgl. Art. 13 GG), (vgl. nunmehr auch § 144 Abs. 1 Satz 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>);
§ 266 Abs. 1 StPO, Einstellung des Verfahrens in der Revisionsinstanz (§ 260 Abs. 3 StPO), wenn wegen einer Tat verurteilt wurde, zu der ein förmlicher Einbeziehungsbeschluß zur Nachtragsanklage fehlt
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 169 Satz 1 GVG; § 338 Nr. 6 StPO; Art. 13 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK
Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin des Strafverfahrens; Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung - Wolters Kluwer
Verfahren - Öffentlichkeit - Besichtigung eines Anwesens - Hausrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 40, 191
- NJW 1994, 2773
- MDR 1994, 930
- NVwZ 1994, 1243 (Ls.)
- NStZ 1994, 498
- StV 1994, 470
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20
Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine …
b) Soweit die Revision einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz darin erblickt, dass der Ortstermin in dem für die Öffentlichkeit aus Sicherheitsgründen nicht zugänglichen Imbiss zehn Minuten zu früh begonnen hat, ist ein revisibler Rechtsverstoß nicht dargetan (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 1 StR 553/83, NStZ 1984, 134), zumal sich Vertreter der Presse und Öffentlichkeit während der gesamten Zeit in dem ihnen zugewiesenen Bereich etwa 100 Meter vom Imbiss entfernt befanden (vgl. zu möglichen tatsächlichen Schranken des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei derartigen Ortsterminen auch BGH, Urteil vom 14. Juni 1994 - 1 StR 40/94, BGHSt 40, 191, 192 mwN). - BGH, 10.11.1999 - 3 StR 331/99
Raub mit Todesfolge, Mittäterschaft, Leichtfertigkeit
Eine Pflicht, die Zuhörer nach Fortführung der Beweisaufnahme in öffentlicher Sitzung über den Inhalt der nicht öffentlich durchgeführten Verhandlungsteile zu unterrichten, sieht das Gesetz nicht vor, diese ist auch der Entscheidung BGHSt 40, 191, 194 nicht zu entnehmen. - OLG München, 28.10.1994 - 11 WF 979/94
Prozeßkostenhilfe; PKH-Beschluß; Streitgegenstandes; Auslegung des Beschlusses; …
Im übrigen hat gegen eine ungerecht- fertigte Benachteiligung der ,,armen" Partei schon der BGH (BGHZ 13, 373 und zwar bezüglich Gerichtskosten und außerge- richtlicher Kosten) und vor diesem bereits das Kammergericht (Ju- ristische Wochenschrift 1937, 2803/2804 hier bezüglich Gerichts- kosten) Stellung genommen (vgl. ferner zu der entsprechenden Problematik bei einem ,,armen" und einem ,,reichen" Streitgenos- sen: Rönnebeck NJW 1994, 2773 m. w. N.). - OLG Hamm, 06.06.2001 - 1 Ss 125/01
Begründung der Verfahrensrüge, Fortsetzung der Hauptverhandlung an einem anderen …
Falls sie versagt wurde, hätte der Öffentlichkeitsgrundsatz aus tatsächlichen Gründen zurücktreten müssen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 169 GVG, RN 6; BGHSt 40, 191). - OLG Köln, 02.07.1999 - Ss 245/99 Es ist anerkannt, daß es - über die gesetzlich geregelten Einschränkungen hinaus (vgl. etwa § 172 GVG, § 48 JGG, Art. 6 Abs. 1 Satz 2 MRK) - auch hinzunehmende situationsbedingte Erschwernisse gibt, bei denen die Öffentlichkeit des Verfahrens tatsächliche Schranken findet mit der Folge, daß der Zutritt nur im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (vgl. BGHSt 21, 72, 73 = NJW 1966, 1570 m. Anm. Beck NJW 1966, 1976; BGHSt 24, 72, 73 f. = NJW 1971, 715; BGHSt 27, 13, 14 f. = NJW 1977, 157; BGHSt 40, 191, 192 = NJW 1994, 2773 = NStZ 1994, 498;… Kuckein a.a.O. § 338 Rdnr. 86 f.).