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   BGH, 14.06.1995 - XII ZR 123/94   

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https://dejure.org/1995,2576
BGH, 14.06.1995 - XII ZR 123/94 (https://dejure.org/1995,2576)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1995 - XII ZR 123/94 (https://dejure.org/1995,2576)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - XII ZR 123/94 (https://dejure.org/1995,2576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2346
  • MDR 1996, 495
  • FamRZ 1995, 1129
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - XII ZR 123/94
    Zwar muß eine Willenserklärung jedenfalls im Regelfall in der Form zugehen, die für ihre Abgabe vorgeschrieben ist (BGHZ 121, 224, 228; Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. § 130 Rdn. 26 m.N.).
  • BayObLG, 17.07.2000 - 1Z BR 96/00

    Vaterschaftsanerkennung nach dem Tod des Kindes

    aa) Er hat die Anerkennungserklärung in der nach § 1597 Abs. 1 BGB erforderlichen Form abgegeben, nämlich gegenüber dem hierzu ermächtigten Urkundsbeamten des Kreisjugendamts (§ 59 Abs. 1 SGB VIII; vgl. BGH NJW 1995, 2346 ).
  • OLG Köln, 20.03.1997 - 7 U 198/96

    Pflichten des Dienstherrn bei Stellenbesetzung; Streitwert der Konkurrentenklage;

    Liegt die Amtspflichtverletzung lediglich in der Verletzung von Informationspflichten, die den effektiven Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte vereitelt haben, genügt es, daß der Dienstherr die konkreten Eignungs- und Auswahlerwägungen, die seiner Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegen haben, darlegt (so im Fall des BGH NJW 1995, 2346).
  • BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99

    Beurteilung des Familiennamens und des Vaterschaftsanerkenntnisses eines

    aa) Er hat die Anerkennungserklärung in der nach § 1597 Abs. 1 BGB erforderlichen Form abgegeben, nämlich gegenüber dem hierzu ermächtigten Urkundsbeamten des Jugendamts der Stadt Nürnberg (§ 59 Abs. 1 SGB VIII; vgl. BGH NJW 1995, 2346 ).
  • OLG Brandenburg, 25.03.1999 - 9 UF 239/98

    Wirksamkeit einer Anerkenntniserklärung bei angeblicher Falschberatung durch das

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