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   BGH, 14.06.1995 - XII ZR 162/93   

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BGH, 14.06.1995 - XII ZR 162/93 (https://dejure.org/1995,19921)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1995 - XII ZR 162/93 (https://dejure.org/1995,19921)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - XII ZR 162/93 (https://dejure.org/1995,19921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirsamkeit von Mietverträgen wegen erkennbaren Mißbrauches der Vertretungsmacht - Vertretung einer Erbengemeinschaft - Vereinbarung des Rechts der Bundesrepublik als Vertragsstatut - Vollmachtsmißbrauch wegen Untervermietung eines Ladenlokals zu einem ungewöhnlich ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura;

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - XII ZR 162/93
    Der Vertretene ist gegen einen Mißbrauch der Vertretungsmacht schon dann geschützt, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so daß beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (vgl. BGHZ 50, 112, 114; BGH, Urteil vom 19. April 1994 - XI ZR 18/93 - NJW 1994, 2082, 2083 m.N.).
  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - XII ZR 162/93
    Der Vertretene ist gegen einen Mißbrauch der Vertretungsmacht schon dann geschützt, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so daß beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (vgl. BGHZ 50, 112, 114; BGH, Urteil vom 19. April 1994 - XI ZR 18/93 - NJW 1994, 2082, 2083 m.N.).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - XII ZR 162/93
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
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