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   BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00   

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https://dejure.org/2000,5779
BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00 (https://dejure.org/2000,5779)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2000 - 2 StR 217/00 (https://dejure.org/2000,5779)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - 2 StR 217/00 (https://dejure.org/2000,5779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung - Fahrzeug - Wert - Nebenstrafe - Strafzumessung - Schuldausgleich - Strafmilderung - Sperrfrist - Fahrerlaubnis

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 74; ; StGB § 74 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 46 Abs. 2, § 74 Abs. 2 Nr. 1
    Einziehung als Strafmilderungsgrund

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87

    Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00
    Jedenfalls kann der Senat hier letztlich nicht sicher ausschließen, daß Freiheitsstrafe, Nebenstrafe und Maßregel der Besserung und Sicherung sich wechselseitig beeinflußt haben (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 12).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00
    Ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust durch Einziehung kann strafmildernd zu berücksichtigen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1 und Schuldausgleich 16).
  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00
    Einziehung gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist Nebenstrafe und daher Teil der Strafzumessung, die eine Gesamtbetrachtung erfordert (vgl. BGH MDR 1983, 767).
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00
    Seiner ausdrücklichen Hervorhebung in den Urteilsgründen bedarf es deshalb nur, wenn er im konkreten Fall im Verhältnis zu den anderen Zumessungsgründen ein solches Gewicht hat, daß ihm maßgebliche Bedeutung für die Strafhöhe zukommt (vgl. BGH MDR 1984, 241).
  • BGH, 23.02.2010 - 5 StR 548/09

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Es kommt hinzu, dass das Landgericht auf den mit der Einziehung des Wohnmobils gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB entstandenen Vermögensverlust des Angeklagten nicht eingegangen ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16; BGH, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 2 StR 217/00).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 205/01

    Berücksichtigung von eingezogenen Gegenständen bei der Gesamtstrafenbildung;

    Das Landgericht hat bei der Strafzumessung nicht, wie erforderlich (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Strafzumessung 1; Schuldausgleich 6, 12 und 16; Beschluß des Senats vom 18. Juli 2000 - 2 StR 217/00), erörtert, ob die Einziehung des dem Angeklagten gehörenden Pkws strafmildernd zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 18.07.2000 - 4 StR 258/00

    Nicht geringe Menge zum Eigenverbrauch; Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Bei der Strafzumessung hat das Landgericht zudem nicht erörtert, ob die Einziehung des dem Angeklagten gehörenden Pkws, dessen Wert nicht mitgeteilt wird, strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1 und Schuldausgleich 16; BGH, Beschluß vom 14. Juni 2000 - 2 StR 217/00).
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