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   BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01   

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https://dejure.org/2001,4714
BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01 (https://dejure.org/2001,4714)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2001 - 5 StR 87/01 (https://dejure.org/2001,4714)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 5 StR 87/01 (https://dejure.org/2001,4714)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87

    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

    Auszug aus BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01
    Der darin liegende Verstoß gegen § 260 Abs. 1 StPO (BGH StV 1998, 530 m.w.N.) steht für das Revisionsgericht aufgrund der anwaltlichen Versicherung des Verteidigers in der Revisionsbegründung, der Sitzungsniederschrift, die sich - entgegen entsprechender Empfehlung (BGHR StPO § 260 Abs. 1 - Beratung 1; BGH, Beschluß vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) - zu dem nicht protokollierungspflichtigen Vorgang der Beratung verschweigt, und nach dem sonst durchgeführten Freibeweisverfahren fest.
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 428/00

    Durchführung einer Urteilsberatung

    Auszug aus BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01
    Der darin liegende Verstoß gegen § 260 Abs. 1 StPO (BGH StV 1998, 530 m.w.N.) steht für das Revisionsgericht aufgrund der anwaltlichen Versicherung des Verteidigers in der Revisionsbegründung, der Sitzungsniederschrift, die sich - entgegen entsprechender Empfehlung (BGHR StPO § 260 Abs. 1 - Beratung 1; BGH, Beschluß vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) - zu dem nicht protokollierungspflichtigen Vorgang der Beratung verschweigt, und nach dem sonst durchgeführten Freibeweisverfahren fest.
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01
    Der darin liegende Verstoß gegen § 260 Abs. 1 StPO (BGH StV 1998, 530 m.w.N.) steht für das Revisionsgericht aufgrund der anwaltlichen Versicherung des Verteidigers in der Revisionsbegründung, der Sitzungsniederschrift, die sich - entgegen entsprechender Empfehlung (BGHR StPO § 260 Abs. 1 - Beratung 1; BGH, Beschluß vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) - zu dem nicht protokollierungspflichtigen Vorgang der Beratung verschweigt, und nach dem sonst durchgeführten Freibeweisverfahren fest.
  • BGH, 05.10.2000 - 3 StR 357/00

    Pflicht zur Beratung vor Verkündung des Urteils

    Auszug aus BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01
    Ein Beruhen des Urteils auf dem dargelegten Verfahrensfehler kann in Einzelfällen ausgeschlossen werden (vgl. BGH NStZ 2001, 106), so hier zum Schuldspruch, der von dem geringfügigen neuen Verhandlungsstoff, der Erklärung der Ehefrau, auch nach dem Revisionsvorbringen überhaupt nicht betroffen und über den zuvor beraten war.
  • BGH, 25.10.2005 - 1 StR 328/05

    Mangelnde Beratung nach der Gewährung des letzten Wort (mangelnde Erinnerung der

    Im Hauptverhandlungsprotokoll (zur Protokollierungsempfehlung vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 6; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2000 - 3 StR 541/99 und vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) ist dazu nichts vermerkt.
  • BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10

    Rüge der unterbliebenen Urteilsberatung (Wiedereintritt in die Verhandlung;

    Es erscheint daher ausgeschlossen, dass hier ein Gerichtsmitglied zu einer anderen Entscheidung als zu der bereits umfassend vorberatenen gelangt wäre (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 2 und 6; BGH NStZ 2001, 106).
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