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   BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07   

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https://dejure.org/2007,522
BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07 (https://dejure.org/2007,522)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2007 - V ZB 28/07 (https://dejure.org/2007,522)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07 (https://dejure.org/2007,522)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 765a Abs. 1; ZVG §§ 96, 100
    Voraussetzungen für vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung oder psychatrische Unterbringung des Schuldners bei konkreter Suizidgefahr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Einstellung einer Zwangsvollstreckung (hier:Versteigerung eines Grundstücks) wegen des Bestehens einer konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners; Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen der Gefahr der Selbsttötung des Schuldners

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung - Gefahr für Leib und Leben

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung (hier: aus einer Grundschuld) bei Selbsttötungsgefahr des Schuldners nur nach sorgfältiger Abwägung der Interessen des Betroffenen mit dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Suizidgefahr; psychiatrische Unterbringung durch Vormundschaftsgericht

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die einstweilige Einstellung der Vollstreckung bei Suizidgefahr des Schuldners

  • Judicialis

    ZVG § 96; ; ZVG § 100; ; ZPO § 765a Abs. 1

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 96 § 100; ZPO § 765a Abs. 1
    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der Selbsttötung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung bei Suizidgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZVG §§ 96, 100; ZPO § 765a Abs. 1
    Einstellung der Zwangsvollstreckung (hier: aus einer Grundschuld) bei Selbsttötungsgefahr des Schuldners nur nach sorgfältiger Abwägung der Interessen des Betroffenen mit dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsvollstreckung bei Suizidgefahr (IMR 2007, 301)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3719
  • MDR 2007, 1155
  • NZM 2007, 658
  • FamRZ 2007, 1648 (Ls.)
  • WM 2007, 1667
  • WM 2007, 582
  • Rpfleger 2007, 561
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr des Räumungsschuldners

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07
    a) Ist mit einer Zwangsvollstreckung die konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so muss das Vollstreckungsgericht, wenn es zur Abwehr dieser Gefahr die Unterbringung des Schuldners in einer psychiatrischen Einrichtung für erforderlich hält, mit der Vollstreckungsmaßnahme zuwarten, bis die Unterbringung durch die zuständigen Behörden und Gerichte angeordnet und durchgeführt worden ist (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).

    Mögliche Maßnahmen betreffen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, aber auch die Ingewahrsamnahme des Suizidgefährdeten nach polizeirechtlichen Vorschriften oder dessen Unterbringung nach den einschlägigen Landesgesetzen (BGHZ 163, 66, 74 sowie Senat, Beschl. v. 24. November 2005, aaO).

    Allerdings sind solche begleitende Maßnahmen nur dann geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, wenn ihre Vornahme auch weitestgehend sichergestellt ist (vgl. Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).

    Das enthebt das Vollstreckungsgericht (bzw. das Beschwerdegericht) allerdings nicht der Prüfung, ob zur Beherrschung der Restgefahr andere begleitende Maßnahmen betreuender Art getroffen werden müssen (vgl. Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07
    a) Wie das Beschwerdegericht nicht verkennt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506) selbst dann, wenn - wie hier - mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen.

    Mögliche Maßnahmen betreffen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, aber auch die Ingewahrsamnahme des Suizidgefährdeten nach polizeirechtlichen Vorschriften oder dessen Unterbringung nach den einschlägigen Landesgesetzen (BGHZ 163, 66, 74 sowie Senat, Beschl. v. 24. November 2005, aaO).

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07
    a) Wie das Beschwerdegericht nicht verkennt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506) selbst dann, wenn - wie hier - mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen.
  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07
    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann (Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 93 Rdn. 2; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 93, Rdn. 2.1) und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gem. §§ 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1719, 1720; NJW 2004, 49, 50; NZM 2005, 657, 659).
  • BVerfG, 02.05.1994 - 1 BvR 549/94

    Aussetzung der Zwangsräumung bei einem 70jährigen Mieter wegen Suizidgefahr

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07
    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann (Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 93 Rdn. 2; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 93, Rdn. 2.1) und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gem. §§ 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1719, 1720; NJW 2004, 49, 50; NZM 2005, 657, 659).
  • BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Ablehnung der Aussetzung einer

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07
    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann (Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 93 Rdn. 2; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 93, Rdn. 2.1) und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gem. §§ 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1719, 1720; NJW 2004, 49, 50; NZM 2005, 657, 659).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    aa) (1) Das Beschwerdegericht legt zutreffend zugrunde, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senat, BGHZ 163, 66, 73; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587; vgl. auch BGH, Beschl. v. 4. Mai 2005, I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, 1860 m.w.N.) selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung - wie hier - eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen ist.

    Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes (vgl. auch Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721).

    Wird danach eine Unterbringung zum Schutze des Lebens des Schuldners nicht für erforderlich gehalten und wird diese Entscheidung bestandskräftig, so liegt darin eine Entscheidung der für die Frage der Unterbringung unter dem Gesichtspunkt der Selbstgefährdung primär zuständigen Stelle, die es im Regelfall gestattet, die Zwangsvollstreckung fortzusetzen (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721).

    bb) Nicht hinreichend beachtet hat das Beschwerdegericht indessen den auch im Zwangsversteigerungsverfahren zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. nur Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720 f.; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., vor § 704 Rdn. 29 m.w.N.).

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts nach §§ 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1719, 1720; NJW 2004, 49, 50; NZM 2005, 657, 659).

  • BGH, 18.12.2008 - V ZB 57/08

    Vollstreckungsschutz gegen die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden

    Das ist im Rahmen der Prüfung der Begründetheit des Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners zu berücksichtigen (dazu BVerfG NJW 1994, 1719; NJW 1998, 295, 296 ; NJW 2007, 2910, 2911; BGHZ 163, 66, 72 ff. ; Senat , Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, aaO; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586; Beschl. v. 19. Juni 2008, V ZB 129/07, WM 2008, 1833, 1835).

    Lägen diese Voraussetzungen vor, hätte die Zuschlagsbeschwerde nach § 100 Abs. 1, 3, § 83 Nr. 6 ZVG Erfolg (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649; Senat , Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668).

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann (Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 93 Rdn. 2; Stöber, ZVG, § 93 Rdn. 2.1) und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gem. §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (vgl. Senat , Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1669; BVerfG NJW 1994, 1719, 1720 ; NJW 2004, 49, 50 ; NZM 2005, 657, 659) .

    Diesen Wert bemisst der Senat mit einem Bruchteil von 1/10 des nach dem Versteigerungsergebnis anzunehmenden Zuschlagswertes (vgl. Senat , Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1669; Beschl. v. 18. September 2008, V ZB 22/08, Rz. 15 - in [...] veröffentlicht).

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

    Solche Maßnahmen können die Art und Weise der Durchführung der Zwangsvollstreckung, aber auch die Ingewahrsamnahme des Suizidgefährdeten betreffen; sie sind jedoch nur dann geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, wenn auch ihre Vornahme weitestgehend sichergestellt ist (Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 24/05, NJW 2006, 508 und vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720).

    Hierbei wird - wenn die begonnene ambulante Therapie keine Aussicht auf einen nachhaltigen Erfolg in angemessener Zeit verspricht - auch eine Anfrage beim Betreuungsgericht in Bezug auf eine befristete Betreuung oder Unterbringung für die Zeit bis zum Abschluss des Verfahrens in Erwägung zu ziehen sein (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721).

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss schon vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gemäß §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3 ZPO auszusprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17, 29; Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721).

  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Dabei verbietet das Interesse des Gläubigers an der Fortsetzung des Verfahrens eine dauerhafte Einstellung, weil die staatliche Aufgabe, das Leben des Schuldners zu schützen, nicht auf unbegrenzte Zeit durch ein Vollstreckungsverbot gelöst werden kann (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719 Rn. 15).

    Infolgedessen ist der Zuschlag zu Recht versagt worden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. September 2008 - V ZB 22/08, NJW 2009, 80 Rn. 7; vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719 Rn. 7).

  • BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07

    Einstellung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen der Gefahr des

    Auch wenn eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners mit der Zwangsvollstreckung verbunden ist, ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen (BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668).

    Das Vollstreckungsgericht hat die für die Maßnahmen zur Unterbringung des Schuldners zuständigen Behörden vor der Vollstreckung zu unterrichten und hierbei darauf hinzuweisen, dass die Vollstreckung fortzusetzen sein wird, wenn die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Vormundschaftsgerichte Maßnahmen zum Schutze des Lebens des Schuldners nicht für notwendig erachten (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, aaO).

    Dabei verbietet das Interesse des Gläubigers an der Fortsetzung des Verfahrens eine dauerhafte Einstellung, weil die staatliche Aufgabe, das Leben des Schuldners zu schützen, nicht auf unbegrenzte Zeit durch ein Vollstreckungsverbot gelöst werden kann (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, aaO).

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f. und vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720) ist die Zwangsversteigerung selbst dann nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist.

    Wird danach eine Unterbringung zum Schutz des Lebens des Schuldners nicht für erforderlich gehalten und wird diese Entscheidung bestandskräftig, so liegt darin eine Entscheidung der für die Frage der Unterbringung unter dem Gesichtspunkt der Selbstgefährdung primär zuständigen Stelle, die es im Regelfall gestattet, die Zwangsvollstreckung fortzusetzen (Senat, Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721 Rn. 15 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 Rn. 11).

    Das hat der Senat für den Fall ausgesprochen, dass die zuständige Behörden von Schutzmaßnahmen absehen, weil sie solche nicht für erforderlich halten (Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721 Rn. 16 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 Rn. 11).

    Eine solche Prüfung ist in erster Linie geboten, wenn die zuständigen Behörden nichts weiter unternehmen (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721 Rn. 16 aE), kann aber auch bei einem Tätigwerden nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (std. Rspr., vgl. etwa Senat, BGHZ 163, 66, 73; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587) ist selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen.
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Verfassungsrechtlich gebotene

    Ist danach von einer ernsthaften Suizidgefahr auszugehen, wird weiter zu prüfen sein, ob dieser Gefahr auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann, zum Beispiel durch eine einstweilige Unterbringung des Beteiligten zu 1 (vgl. näher Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720 f.).
  • BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Zwangsverwaltung eines mit einem Einfamilienhaus

    Sind begleitende Maßnahmen bei der Vollstreckung geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, darf das Gericht sie bei der Abwägung nach § 765a ZPO vielmehr nur berücksichtigen, wenn ihre Vornahme weitestgehend sichergestellt ist (vgl. BVerfGK 6, 5, 11 f.; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720).
  • BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09

    Vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung trotz Verdachts der Vorspiegelung

    Ist danach eine konkrete Suizidgefahr zu bejahen, wird weiter zu prüfen sein, ob dieser Gefahr auf andere Weise als durch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann, zum Beispiel durch eine vorläufige Unterbringung des Beteiligten zu 2 (vgl. näher Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720 f.).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung des

  • LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08

    Zur Begründetheit der Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 34/09

    Räumungszwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss: Einstweilige Einstellung

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen

  • KG, 06.05.2008 - 1 W 319/06

    Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft: Eintragung der Gesellschaft im Grundbuch

  • LG Aachen, 11.12.2009 - 3 T 433/09

    Zwangsversteigerung, Selbstmordgefahr

  • LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18

    Suizidgefahr kein Grund zur Einstellung einer Zwangsvollstreckung!

  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 205/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz gegen Zuschlagsbeschluss

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Begründungserfordernis bei

  • LG Kleve, 24.11.2014 - 4 T 500/14

    Vollstreckungsschutz für suizidgefährdeten Schuldner?

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung wegen Suizidgefahr

  • BVerfG, 05.11.2007 - 1 BvR 2246/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Einstellung der Räumungsvollstreckung

  • LG Kleve, 23.01.2013 - 4 T 295/12

    Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Bluthochdrucks!

  • LG Aachen, 08.06.2011 - 3 T 303/10

    Suizidgefahr; Selbstmordgefahr; Einstellung; Zwangsversteigerung;

  • LG Essen, 08.12.2009 - 7 T 470/08

    SonstigesZivilrecht, Zwangsvollstreckung

  • LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10

    Beschwerde gegen eine Zuschlagsentscheidung gem. § 100 Abs. 1

  • LG Frankfurt/Oder, 06.02.2008 - 19 T 270/07
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