Rechtsprechung
BGH, 14.06.2011 - 1 StR 90/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 370 AO; § 266a StGB; § 41a EStG; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 52 StGB; § 261 StPO
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer, von Umsatzsteuer und von Einkommensteuer; uneigentliches Organisationsdelikt; Beurteilungsspielraum bei der Schätzung; Hochrechnung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV); Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 StGB, § 28 Abs 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 266a Abs 1 StGB
Beihilfe zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Besonderes persönliches Merkmal der Arbeitgebereigenschaft - IWW
- Wolters Kluwer
Revision wird als unbegründet verworfen; Verwerfung einer Revision als unbegründet
- rewis.io
Beihilfe zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Besonderes persönliches Merkmal der Arbeitgebereigenschaft
- ra.de
- rewis.io
Beihilfe zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Besonderes persönliches Merkmal der Arbeitgebereigenschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Revision wird als unbegründet verworfen; Verwerfung einer Revision als unbegründet - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Leitsatz)
Konkurrenzen im Steuerstrafrecht
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Strafrechtliche Berechnung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge
Verfahrensgang
- LG Münster, 11.10.2010 - 7 KLs 9/10
- BGH, 14.06.2011 - 1 StR 90/11
- BGH, 29.07.2011 - 1 StR 90/11
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 645
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des …
In diesen Fällen ist eine unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu den Konstellationen der Teilschwarzlohnzahlungen (…BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 Rn.14 …und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19) oder der Lohnsteuerhinterziehung auf Zeit (BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 15) nicht gerechtfertigt, so dass der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Pflegekräfte hätte ermittelt werden müssen. - BGH, 23.10.2018 - 1 StR 454/17
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als …
Objektive Umstände, wie die Vermögensbetreuungspflicht in § 266 StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 4 StR 476/14, wistra 2015, 146 mwN; vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316, 317 und vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102), die Arbeitgebereigenschaft bei § 266a StGB (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16, NStZ 2018, 221, 222; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, wistra 2011, 344, 346 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153, 155) sowie die für die täterschaftliche Begehung des § 283 StGB erforderliche Pflichtenstellung als Schuldner (BGH, Beschlüsse vom 21. März 2018 - 1 StR 423/17, wistra 2018, 437, 438 und vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, BGHSt 58, 115, 118), können täterbezogen sein, wenn sie eine besondere Pflichtenstellung höchstpersönlicher Art umschreiben. - BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen …
a) Soweit das Landgericht bei dem Angeklagten W. jeweils nur eine Tat des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Steuerhinterziehung angenommen hat, ist dies angesichts seiner tatsächlichen Einbindung zwar nicht unbedenklich (…vgl. zu den Konkurrenzen bei § 266a StGB nur Radtke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 266a Rn. 99;… Pananis in Ignor/Mosbacher (Hrsg.), Handbuch Arbeitsstrafrecht, 3. Aufl., § 6 Rn. 45; zu den Konkurrenzen bei Lohnsteuerhinterziehung nach § 370 AO vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, NStZ 2011, 645, jeweils mwN).
- BGH, 11.05.2017 - 1 StR 35/17
Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Hauptverhandlung für eine …
Eine weitere Milderung nach §§ 28 Abs. 1, 49 Abs. 1 StGB neben der nach §§ 27 Abs. 2 Satz 2, 49 Abs. 1 StGB ist in dieser Konstellation nur dann nicht geboten, wenn die Verurteilung wegen Beihilfe allein deshalb erfolgt, weil das strafbarkeitsbegründende persönliche Merkmal bei dem Tatbeteiligten nicht vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, NStZ 2011, 645 und vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, NJW 2013, 949, 950). - BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers); Beihilfe …
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, erschöpfte sich die Hilfeleistung der Angeklagten nicht im Aufbau und der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Betriebes ("uneigentliches Organisationsdelikt", vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, wistra 2011, 344; und vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 343; Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184, …und vom 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97, BGHR StGB § 263 Täterschaft 1). - OLG Celle, 12.01.2016 - 2 Ss 188/15
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Erforderlicher Umfang der …
Bei einer rechtsfähigen Personengesellschaft wird das die Strafbarkeit nach § 266a Abs. 1 StGB begründende besondere persönliche Merkmal der Arbeitgebereigenschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 = wistra 2011, 344) nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 StGB auf die für diese handelnden vertretungsberechtigten Gesellschafter erstreckt (…vgl. Fischer, a.a.O., § 266a RdNr. 5). - BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten …
Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, dass hinsichtlich der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt neben der Strafrahmenverschiebung nach § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich eine weitere Strafrahmenverschiebung gemäß § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, wistra 2011, 344, 346). - LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 14 KLs 12/20 Js 2225988/15 Da der grundsätzlich für die Strafzumessung ebenfalls in Betracht kommende Strafrahmen des §§ 266a Abs. 4 S. 1 StGB gemäß §§ 27, 28 StGB zweifach zu mildern wäre, weil beim Angeklagten A. als Angestellter der Einziehungsbeteiligten PA Gebäudemanagement GmbH das besondere persönliche Merkmal der Arbeitgebereigenschaft fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 -, juris), kommt es wegen § 52 Abs. 2 S. 1 StGB auf diesen nicht an.
Da der grundsätzlich für die Strafzumessung ebenfalls in Betracht kommende Strafrahmen des §§ 266a Abs. 4 S. 1 StGB gemäß §§ 27, 28 StGB zweifach zu mildern wäre, weil auch beim Angeklagten T. das besondere persönliche Merkmal der Arbeitgebereigenschaft fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 -, juris), kommt es wegen § 52 Abs. 2 S. 1 StGB auf diesen nicht an.
Da der grundsätzlich für die Strafzumessung ebenfalls in Betracht kommende Strafrahmen des §§ 266a Abs. 4 S. 1 StGB gemäß §§ 27, 28 StGB zweifach zu mildern wäre, weil auch beim Angeklagten C. das besondere persönliche Merkmal der Arbeitgebereigenschaft fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 -, juris), kommt es wegen § 52 Abs. 2 S. 1 StGB auf diesen nicht an.
- BGH, 05.09.2019 - 1 StR 12/19
Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Berücksichtigung von schwarz …
Die Strafkammer hätte aber in den Urteilsgründen nachvollziehbar darlegen müssen, warum sie sich der gewählten Schätzungsmethode bedient hat und weshalb diese dafür geeignet ist (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 Rn. 10; siehe auch BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 51/16 Rn. 63 ff.), insbesondere, dass keine konkretere und damit genauere Schätzungsmethode zur Verfügung stand (…BGH, Beschluss 20. Dezember 2016 - 1 StR 505/16 Rn. 23 mwN). - BGH, 10.02.2022 - 1 StR 484/21
Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenenen Steuer: erforderliche …
Bei der Wahl der Schätzungsmethode hat das Tatgericht einen Beurteilungsspielraum; es muss jedoch nachvollziehbar darlegen, warum es sich der gewählten Schätzungsmethode bedient hat und weshalb diese im konkreten Fall für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen geeignet ist (st. Rspr.;… z.B. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 4 Rn. 12 ff.; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 Rn. 10;… vom 8. August 2019 - 1 StR 87/19 Rn. 7 …und vom 5. September 2019 - 1 StR 12/19 Rn. 26 f.; jeweils mwN). - BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20
Berechnung der Beitragsschäden bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und …
- BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen …
- BGH, 07.09.2022 - 1 StR 229/22
Steuerhinterziehung (erforderliche Darstellung der Berechnung der hinterzogenen …
- BGH, 14.06.2011 - 1 StR 96/11
Revision wird als unbegründetverworfen; Verwerfung einer Revision als unbegründet
- BGH, 14.06.2011 - 1 StR 97/11
Revision (Sachrüge) wird als unbegründet wegen rechtsfehlerfreier Feststellungen …
- LG Chemnitz, 13.11.2013 - 5 Ns 930 Js 38129/08
Mindestlohn 1 statt Mindestlohn 2 gezahlt: Geschäftsführer macht sich strafbar!
- LG Köln, 21.10.2020 - 116 KLs 12/19
- LG Nürnberg-Fürth, 23.12.2021 - 12 KLs 504 Js 196/15
Arbeitnehmer, Leistungen, Arbeitsentgelt, Krankenkasse, Arbeitgeber, …