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   BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11   

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https://dejure.org/2012,18183
BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11 (https://dejure.org/2012,18183)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2012 - V ZB 194/11 (https://dejure.org/2012,18183)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - V ZB 194/11 (https://dejure.org/2012,18183)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 2 S 3 ZVG, § 268 BGB
    Zwangsversteigerungsverfahren für eine Eigentumswohnung: Berücksichtigung der von dem Schuldner gezahlten Hausgelder bei der Berechnung des Höchstbetrages für eine vorrangige Befriedigung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 3
    Keine Verminderung des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 ZVG durch vom Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren gezahlte Hausgelder

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rangverhältnis von Hausgeldansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Auskehrung des Erlöses nach einer Zwangsversteigerung; Verminderung des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 ZVG durch die vom Schuldner in einem Zwnagsversteigerungsverfahren gezahlten ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3
    Geltendmachung weiterer Hausgeldansprüche durch die WEG in Rangklasse 2 auch nach Zahlung des Schuldners auf bereits angemeldete Hausgeldrückstände im laufenden ZV-Verfahren

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zahlungen des Schuldnersberühren das Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG wegen weiterer Hausgeldansprüche nicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang des Hausgeldvorrechts; Zwangsversteigerung; Wohnungseigentum; Versteigerung; tituliertes Hausgeld; bevorrechtigte Wohngeldansprüche

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren für eine Eigentumswohnung: Berücksichtigung der von dem Schuldner gezahlten Hausgelder bei der Berechnung des Höchstbetrages für eine vorrangige Befriedigung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 268; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 3
    Rangverhältnis von Hausgeldansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Auskehrung des Erlöses nach einer Zwangsversteigerung; Verminderung des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 ZVG durch die vom Schuldner in einem Zwangsversteigerungsverfahren gezahlten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hausgelder in der Zwangsversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hausgeldzahlungen in der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hausgeldzahlungen des Schuldners im Versteigerungsverfahren vermindern nicht den Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 ZVG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 268 Zahlungen des Hausgeldschuldners in der Zwangsversteigerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1251
  • NZM 2012, 771
  • ZMR 2012, 798
  • WM 2012, 1436
  • Rpfleger 2012, 701
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.02.2010 - V ZB 129/09

    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Vorrecht der

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11
    Das Beschwerdegericht meint, nach dem Beschluss des Senats vom 4. Februar 2010 (V ZB 129/09, NJW 2010, 3169 ff.) könnten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Zwangsversteigerungsverfahren nur einmal bis zur Obergrenze von 5 % des Verkehrswerts nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG der Rangklasse 2 zugeordnet werden.

    Zutreffend hat das Beschwerdegericht allerdings den Beschluss, mit dem der Antrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft, einen Beitritt in der Rangklasse 2 zuzulassen, (ganz oder teilweise) zurückgewiesen wird, als eine nach § 95 ZVG anfechtbare Entscheidung angesehen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, NJW 2010, 3169).

    b) Das wiederum bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft den Höchstbetrag im gesamten Zwangsversteigerungsverfahren einschließlich der Wiederversteigerung nicht mehrfach, sondern nur einmal ausschöpfen darf (Senat, Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, NJW 2010, 3169, 3170 Rn. 14 und vom 24. Juni 2010 - V ZB 17/10, ZWE 2010, 367).

    Dazu muss sichergestellt werden, dass die nachrangigen Gläubiger in einem Zwangsversteigerungsverfahren einen Betrag von höchstens 5 % des maßgeblichen Verkehrswerts aufwenden müssen, um die bevorrechtigten Hausgeldansprüche abzulösen (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, aaO).

  • LG Augsburg, 24.10.2000 - 4 T 3950/00
    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11
    Zwar stellt die Zurückweisung der Anmeldung eines Vorrechts nur eine unselbständige Zwischenentscheidung dar, die nicht nach § 95 ZVG mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (vgl. LG Augsburg, Rpfleger 2001, 92; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 95 Rn. 62; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 45 Rn. 9); nach § 95 ZVG anfechtbar sind aber die Beschlüsse, mit denen das Vollstreckungsgericht eine dem Antrag entsprechende Vollstreckungsanordnung nach § 19 oder § 27 ZVG ablehnt.
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11
    (1) Wenn der Schuldner die geschuldete Leistung - hier die Zahlung des rückständigen Wohngelds - endgültig an den Gläubiger bewirkt, erlischt das Schuldverhältnis gemäß § 362 Abs. 1 BGB (BGH, Urteile vom 19. Januar 1983 - VIII ZR 315/81, BGHZ 86, 267, 269 und vom 26. Februar 1986 - VIII ZR 28/95, NJW 1986, 1677, 1678).
  • BGH, 26.02.1986 - VIII ZR 28/85

    Erlöschen der Kaufpreisschuld bei Beschaffung der Zahlungsmittel im akzeptanten

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11
    (1) Wenn der Schuldner die geschuldete Leistung - hier die Zahlung des rückständigen Wohngelds - endgültig an den Gläubiger bewirkt, erlischt das Schuldverhältnis gemäß § 362 Abs. 1 BGB (BGH, Urteile vom 19. Januar 1983 - VIII ZR 315/81, BGHZ 86, 267, 269 und vom 26. Februar 1986 - VIII ZR 28/95, NJW 1986, 1677, 1678).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden in Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht statt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7).
  • BGH, 16.10.2008 - V ZB 48/08

    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach Nachweis der Befriedigung des

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11
    Vielmehr tritt er nach §§ 401, 412 BGB in vollem Umfang in die Rechtsstellung des bisherigen Gläubigers in dem Zwangsversteigerungsverfahren (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 192/09, NJW-RR 2010, 1314, 1316 Rn. 18) und damit auch in dessen bisherige Rangstelle ein (vgl. Böttcher, ZVG, 5. Aufl., § 75 Rn. 34; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 75 Rn. 38; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 15 Anm. 20.22; Storz, ZIP 1980, 159, 162), hier also in die der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehende Rangklasse 2. Er könnte deshalb wegen der abgelösten Hausgeldansprüche seinerseits, auch gegen den Willen des Schuldners und anderer Gläubiger, in der Rangklasse 2 die Zwangsversteigerung weiterbetreiben (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - V ZB 48/08, ZfIR 2009, 212, 213).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 192/09

    Zwangsversteigerung: Ablösung nur des rangbesten Rechts durch den Ehegatten des

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11
    Vielmehr tritt er nach §§ 401, 412 BGB in vollem Umfang in die Rechtsstellung des bisherigen Gläubigers in dem Zwangsversteigerungsverfahren (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 192/09, NJW-RR 2010, 1314, 1316 Rn. 18) und damit auch in dessen bisherige Rangstelle ein (vgl. Böttcher, ZVG, 5. Aufl., § 75 Rn. 34; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 75 Rn. 38; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 15 Anm. 20.22; Storz, ZIP 1980, 159, 162), hier also in die der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehende Rangklasse 2. Er könnte deshalb wegen der abgelösten Hausgeldansprüche seinerseits, auch gegen den Willen des Schuldners und anderer Gläubiger, in der Rangklasse 2 die Zwangsversteigerung weiterbetreiben (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - V ZB 48/08, ZfIR 2009, 212, 213).
  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 17/10

    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Wiederholte Geltendmachung des

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11
    b) Das wiederum bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft den Höchstbetrag im gesamten Zwangsversteigerungsverfahren einschließlich der Wiederversteigerung nicht mehrfach, sondern nur einmal ausschöpfen darf (Senat, Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, NJW 2010, 3169, 3170 Rn. 14 und vom 24. Juni 2010 - V ZB 17/10, ZWE 2010, 367).
  • BGH, 13.09.2013 - V ZR 209/12

    Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des

    (5) Zudem kann das Vorrecht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nur einmal in Anspruch genommen werden, weil die betragsmäßige Begrenzung nach der Vorstellung des Gesetzgebers dem Schutz der nachrangigen Gläubiger dienen soll (Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - V ZB 129/09, NZM 2010, 324 f., vom 24. Juni 2010 - V ZB 17/10, ZWE 2010, 367, vom 14. Juni 2012 - V ZB 194/11, NZM 2012, 771 Rn. 8).
  • LG Landau/Pfalz, 17.08.2012 - 3 S 11/12

    Wohnungseigentümerinsolvenz: Auswirkung auf die dem Absonderungsrecht

    Denn es ist in der Rspr. anerkannt, dass das betragsmäßig begrenzte Vorrecht in demselben Verfahren nur einmal in Anspruch genommen werden darf (vgl. BGH, Beschl. v. 14.06.2012, V ZB 194/11, Rz. 8 m.w.N., zit. nach ).
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