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   BGH, 14.06.2012 - V ZB 38/12   

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https://dejure.org/2012,18326
BGH, 14.06.2012 - V ZB 38/12 (https://dejure.org/2012,18326)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2012 - V ZB 38/12 (https://dejure.org/2012,18326)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - V ZB 38/12 (https://dejure.org/2012,18326)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 927 BGB
    Ausschluss von Eigentümern eines Markwaldes: Antragsbefugnis einer Stadt für ein Aufgebotsverfahren bei Ausübung des Besitzrechts für unbekannte Markgenossen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss unbekannter Markgenossen

  • rewis.io

    Ausschluss von Eigentümern eines Markwaldes: Antragsbefugnis einer Stadt für ein Aufgebotsverfahren bei Ausübung des Besitzrechts für unbekannte Markgenossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 443; BGB § 927 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss unbekannter Markgenossen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 38/12
    Das Merkmal, das den Besitz zum Eigenbesitz macht, ist mithin der Wille, die Sache wie ein Eigentümer zu beherrschen; sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist die Eigentumsbehauptung, der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (Senat, Urteil vom 29. März 1996 - V ZR 326/94, BGHZ 132, 245, 257).
  • BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08

    Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 38/12
    In dem Verfahren über Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens stehen sich der Antragsteller und die auszuschließenden Eigentümer nicht wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüber (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, WM 2009, 756, 759 Rn. 30).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16

    Aufgebotsverfahren zur Ausschließung eines Grundeigentümers an einer Gehwegfläche

    Das Merkmal, das den Besitz zum Eigenbesitz macht, ist mithin der Wille, die Sache wie ein Eigentümer zu beherrschen; sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist die Eigentumsbehauptung, der Anspruch, die Sache selbstständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (BGH 14.06.2012, V ZB 38/12, BeckRS 2012, 15557).
  • OLG Naumburg, 31.07.2013 - 12 Wx 36/13

    Aufgebotsverfahren zum Ausschluss von Eigentümern einer Verkehrsfläche:

    Sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (z. B. BGH Beschluss vom 14. Juni 2012, Gesch.Nr.: V ZB 38/12 - zitiert nach Juris; BGH NJW 1996, 1890, 1893).

    Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, da es sich mit dem Aufgebotsverfahren nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt (z. B. BGH Beschluss vom 14. Juni 2012, Gesch.Nr.: V ZB 38/12).

  • OLG Naumburg, 26.02.2016 - 12 Wx 30/15

    Aufgebot des Grundstückseigentümers: Verschollenheit einer juristischen Person

    Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, weil es sich bei dem Aufgebotsverfahren nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt (z. B. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 38/12, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 27.08.2019 - 12 Wx 33/19

    Glaubhaftmachung des Eigenbesitzes eines Grundstücks im Rahmen eines

    Sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (z. B. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012, V ZB 38/12; Urteil vom 29. März 1996, V ZR 326/94; beide zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17

    Aufgebot des Grundstückseigentümers: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des

    Sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (z. B. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012, V ZB 38/12, zitiert nach Juris; BGH, NJW 1996, 1890), wofür selbst die - hier nicht einmal behauptete - Position als Träger der Straßenbaulast allerdings für sich genommen nicht ausreicht (z. B. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013, Gesch. Nr.: 12 Wx 36/13, veröffentlicht in Juris).
  • OLG Naumburg, 26.08.2019 - 12 Wx 33/19

    Aufgebotsverfahren und Erlass eines Ausschließungsbeschlusses

    Sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (z. B. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012, V ZB 38/12; Urteil vom 29. März 1996, V ZR 326/94; beide zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 18.08.2017 - 12 Wx 45/17

    Aufgebotsverfahren zur Ausschließung des Grundstückseigentümers:

    Sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (z. B. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012, V ZB 38/12, zitiert nach Juris; BGH, NJW 1996, 1890).
  • OLG Naumburg, 16.08.2017 - 12 Wx 45/17

    Antrag auf Durchführung eines Aufgebotsverfahrens

    Sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (z. B. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012, V ZB 38/12, zitiert nach Juris; BGH, NJW 1996, 1890 ).
  • VG Kassel, 12.11.2019 - 3 K 54/16

    Neuzuteilung von Nutzungsrechten

    Der altrechtliche Verband Markgenossenschaft Felsberg wird seit unvordenklichen Zeiten von der Beklagten mit dem Bürgermeister als Obermärker vertreten (BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 38/12 -, juris; ihm folgend: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2013 - 20 W 213/12 -, juris).
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