Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18404
BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11 (https://dejure.org/2012,18404)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2012 - V ZB 284/11 (https://dejure.org/2012,18404)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11 (https://dejure.org/2012,18404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 420 FamFG
    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten - Haftantrages

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Haftantrag im Zusammenhang mit der Anordnung einer Abschiebungshaft; Notwendigkeit der Aushändigung des Haftantrags spätestens zu Beginn der Anhörung in Kopie

  • rewis.io

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten - Haftantrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; FamFG § 420
    Anforderungen an einen Haftantrag im Zusammenhang mit der Anordnung einer Abschiebungshaft; Notwendigkeit der Aushändigung des Haftantrags spätestens zu Beginn der Anhörung in Kopie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache: Zum Haftantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Haftantrag bei der Abschiebehaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11
    Der Haftantrag kann dem Betroffenen zwar erst zu diesem Zeitpunkt eröffnet werden, wenn er einen einfachen, überschaubaren Sachverhalt betrifft, zu dem der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16 mwN).

    b) Das Beschwerdegericht durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7, vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 Rn. 13) nicht absehen.

    Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG ist dies zwar ausnahmsweise - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - zulässig, wenn eine persönliche Anhörung in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 Rn. 13).

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11
    Denn es wird nichts dazu ausgeführt, in welchem Zeitrahmen das Generalkonsulat üblicherweise Ersatzpapiere erteilt, wovon das gegebenenfalls abhängt und ob bereits Kontakt mit dem Konsulat aufgenommen worden ist, was die Kontaktaufnahme ergeben hat und weshalb die Beschaffung der Ersatzpapiere nicht innerhalb der angeordneten Untersuchungshaft möglich war (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318, 319 Rn. 10).

    cc) Das Versäumnis hat die beteiligte Behörde auch nicht nachgeholt, was - für die Zukunft - möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 f. Rn. 8).

    Das ist der Fall, wenn die beteiligte Behörde die fehlenden Angaben im Beschwerdeverfahren nachholt und dem Betroffenen rechtliches Gehör dazu gewährt wird (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 f. Rn. 8).

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11
    Sie müssen auf den konkreten Fall zugeschnitten sein und dürfen sich nicht in Leerformeln und Textbausteinen erschöpfen (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82, 83).

    Sie müssen sich auf das Land beziehen, in das der Betroffene abgeschoben werden soll, und Angaben dazu enthalten, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82, 83).

    Die Begründung, die Haftdauer berücksichtige die üblichen Reisevorbereitungen, ist als universell einsetzbare Leerformel, die über die Durchführbarkeit der Abschiebung im konkreten Fall nichts aussagt, nicht ausreichend (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82, 83).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11
    b) Das Beschwerdegericht durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7, vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 Rn. 13) nicht absehen.

    Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG ist dies zwar ausnahmsweise - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - zulässig, wenn eine persönliche Anhörung in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 Rn. 13).

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11
    a) Sicherungshaft darf nur angeordnet werden, wenn der von der beteiligten Behörde vorgelegte Haftantrag die nach § 417 Abs. 2 Satz 1 FamFG vorgeschriebene Begründung enthält und diese den gesetzlichen Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG entspricht (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 8).

    Die dazu notwendigen Darlegungen dürfen zwar knapp gehalten sein, sie müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falls ansprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 f. Rn. 9).

  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11
    b) Das Beschwerdegericht durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7, vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 Rn. 13) nicht absehen.
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11
    Die gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG statthafte (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9) und auch sonst zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11
    Ohne zulässigen Haftantrag kann der Haftrichter dem Betroffenen nicht, wie geboten, Gelegenheit geben, sich zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der gegen ihn zu verhängenden Freiheitsentziehung sowie zu allen wesentlichen Gesichtspunkten zu äußern, auf die es für die Entscheidung über die Freiheitsentziehung ankommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, NVwZ 2010, 1508, 1510 Rn. 25 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, NVwZ 2010, 1575 (Ls.) Rn 14, Abdruck bei juris).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11
    Die gebotenen (dazu: Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 362) konkreten Angaben zum Ablauf des Verfahrens und eine Darstellung, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden können, fehlen.
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11
    Ohne zulässigen Haftantrag kann der Haftrichter dem Betroffenen nicht, wie geboten, Gelegenheit geben, sich zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der gegen ihn zu verhängenden Freiheitsentziehung sowie zu allen wesentlichen Gesichtspunkten zu äußern, auf die es für die Entscheidung über die Freiheitsentziehung ankommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, NVwZ 2010, 1508, 1510 Rn. 25 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, NVwZ 2010, 1575 (Ls.) Rn 14, Abdruck bei juris).
  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Dem Betroffenen ist in jedem Fall eine Ablichtung des Haftantrags zu übergeben, der erforderlichenfalls mündlich übersetzt werden muss; beides ist in dem Anhörungsprotokoll oder an einer anderen Aktenstelle zu vermerken (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, FGPrax 2012, 227 Rn. 9; Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 5).

    Der Betroffene, der zumeist schon auf Grund der Situation nicht in der Lage sein wird, einen ihm nur mündlich übermittelten Haftantrag zu erfassen, muss im weiteren Verlauf der Anhörung in ein Exemplar des Haftantrags einsehen und dieses gegebenenfalls später einem Rechtsanwalt vorlegen können (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 281/11, FGPrax 2012, 227 Rn. 9; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 6/13, juris Rn. 5).

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11

    Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats muss der Haftantrag dem Betroffenen vor seiner Anhörung in vollständiger Abschrift ausgehändigt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris).

    Andernfalls kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, zu sämtlichen Angaben der Behörde Stellung zu nehmen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, aaO und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9 aaO), was zur Folge hat, dass in dem Rechtsbeschwerdeverfahren von einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG ausgegangen werden muss.

    Die im Protokoll der Anhörung festgehaltene bloße Bekanntmachung und Erörterung genügt nicht (Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 und vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris).

    Die Übergabe einer Abschrift des Haftantrags sowie etwaiger schriftlicher Nachträge an den Betroffenen ist schon deswegen erforderlich, damit dieser im weiteren Verlauf der Anhörung in die Schriftsätze, die die Behörde dem Haftrichter vorgelegt hat, jederzeit einsehen und diese gegebenenfalls später einem Rechtsanwalt vorlegen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 11.14

    Ausländer; Kostenerstattung; Zurückschiebung; Kosten der Zurückschiebung;

    Die Aushändigung des Antrags ist im Anhörungsprotokoll oder an einer anderen Aktenstelle schriftlich zu protokollieren (BGH, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 - BGHZ 184, 323 , vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11 - InfAuslR 2012, 369 und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11 - InfAuslR 2013, 77).
  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 281/11

    Verletzung des Anspruchs eines Asylbewerbers auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Denn aus dem Anhörungsprotokoll geht nicht hervor, dass dem Betroffenen, wie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich, der Haftantrag vor Erlass der Haftanordnung in Kopie ausgehändigt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, Rn. 8 f.; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, Rn. 10, juris).

    Eine solche genügt nicht (vgl. näher Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, aaO).

    Jedenfalls scheitert eine Heilung daran, dass der Betroffene von dem Beschwerdegericht hierzu nicht mehr angehört worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 12, juris).

  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 275/11

    Notwendigkeit des Vorliegens eines zulässigen Haftantrags für die Rechtmäßigkeit

    Denn aus dem Anhörungsprotokoll geht nicht hervor, dass ihm, wie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich, der Haftantrag vor Erlass der Haftanordnung in Kopie ausgehändigt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, Rn. 8 f.; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, Rn. 10, juris).

    Das genügt nicht (vgl. näher Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, aaO).

    Infolge der zeitgleich erfolgten Abschiebung konnte der Betroffene hierzu aber nicht mehr angehört werden (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 12, juris).

  • VG Berlin, 28.05.2013 - 21 K 342.12

    Heranziehung zu den Kosten einer versuchten Zurück- bzw. Abschiebung

    Eine Aushändigung des schriftlichen, ggf. übersetzten Haftantrages bis spätestens zur Anhörung - wie es der BGH aus § 23 Abs. 2, § 41 Abs. 2 Satz, 417 FamFG hergeleitet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11 - Juris Rdnr. 9 m.w.N.) - war nach der alten Gesetzeslage ebenfalls nicht erforderlich.

    Die Haftanordnung vom 4. November 2009 (für die Zeit ab 5. November 2009) ist dagegen nach der nach Inkrafttreten des FamFG entwickelten Rechtsprechung des BGH rechtswidrig, weil dem Kläger der Haftantrag nicht schriftlich (spätestens bis zur Anhörung) ausgehändigt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012, a.a.O.).

  • LG Frankfurt/Oder, 02.10.2013 - 15 T 122/13

    Haftantrag, Haftgründe, Begründung, Abschiebungshaft, Durchführbarkeit,

    Vielmehr muss er sich zu allen in § 417 Abs. 2 FamFG bestimmten Punkten verhalten (BGH FGPrax 2011, 317; InfAuslR 2012, 369).

    Sie messen auf den konkreten Fall zugeschnitten sein und dürfen sich nicht in Leerformeln und Textbausteinen erschöpfen (BGH InfAuslR 2012, 369) Dies gilt insbesondere für die Ausführungen zur Durchführbarkeit der Abschiebung und der erforderlichen Dauer der Haft.

    Sie müssen sich auf das Land beziehen, in das der Betroffene abgeschoben werden soll und Angaben dazu enthalten, ob und innerhalb welchen Zeitraums die Abschiebung in das betreffende Land üblicherweise möglich sind (BGH FGPrax 2012, 82; InfAuslR 2012, 369).

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12

    Zurückschiebungshaftsache: Erforderlichkeit der Bestellung eines

    Vielmehr muss dem Betroffenen in jedem Fall eine Ablichtung des Antrags ausgehändigt, erforderlichenfalls (mündlich) übersetzt und dies in dem Anhörungsprotokoll oder an einer anderen Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, InfAuslR 2012, 369 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 5).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 72/12

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft bei Fehlen eines zulässigen Haftantrags

    Vielmehr muss dem Betroffenen in jedem Fall eine Kopie des Haftantrags ausgehändigt werden und dies in dem Anhörungsprotokoll oder an einer anderen Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, juris Rn. 9).

    Die Aushändigung einer Kopie des Haftantrags soll aber gewährleisten, dass der Betroffene seine Rechte effektiv wahrnehmen kann (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, juris Rn. 9).

  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 47/12

    Rechtmäßigkeit der Haftverlängerung bei Fehlen eines zulässigen

    Der Beschluss des Landgerichts gibt ferner Anlass zu dem Hinweis, dass die von dem Amtsgericht angeordnete Haftverlängerung auch deshalb rechtswidrig war, weil das Anhörungsprotokoll nicht erkennen lässt, dass dem Betroffenen der Haft (verlängerungs) antrag, wie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich, vor Erlass der Haftanordnung in Kopie ausgehändigt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, Rn. 8 f.; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, Rn. 10, juris).

    Eine solche genügt, anders als das Beschwerdegericht meint, nicht (vgl. näher Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, aaO).

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11

    Anforderungen an eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 6/13

    Notwendigkeit einer Aushändigung der Ablichtung des Haftantrags im Zusammenhang

  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 50/12

    Rechtswidrige Haftanordnung; Aushändigung des Haftantrags an Betroffenen

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 43/13

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Anordnung von Abschiebungshaft

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 3 B 17.13

    Zurückschiebung; versuchte -; Abschiebung; Haft; Sicherungshaft; Anordnung der -;

  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 127/12

    Zurückschiebungshaftsache: Absehen von der erneuten Anhörung des Betroffenen im

  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 107/13

    Geltendmachung einer Gehörsverletzung durch die beteiligte Behörde im

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 142/12

    Abschiebungshaftverfahren: Verfahrensfehler bei fehlender Aushändigung des

  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 31/12

    Abschiebungshaft: Begründungszwang für Haftantrag

  • BGH, 07.11.2013 - V ZB 107/13

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft bei Nichtaushändigung des Haftantrags

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 104/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaft bei Nichtaushändigung des

  • BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines kasachischen Staatsangehörigen

  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 60/12

    Anforderungen an die Bekanntgabe des Antrags auf Anordnung der Haft zur Sicherung

  • BGH, 05.12.2013 - V ZB 71/13

    Zurückschiebungshaftsache: Erfordernis der Aushändigung des Haftantrages in

  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 79/12

    Rechtsfolgen der Nichtaushändigung des Antrags auf Anordnung der Haft zur

  • BGH, 18.04.2013 - V ZB 67/12

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung

  • BGH, 26.07.2012 - V ZB 178/11

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Anordnung der Abschiebunghaft

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 186/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherungshaft eines

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 33/13

    Bekanntgabe und Belehrung eines Asylsuchenden über die Haftanordnung und die

  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 69/12

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Anordnung der Haft zur

  • BGH, 24.07.2012 - V ZB 142/12

    Einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer Sicherungshaft wegen

  • BGH, 18.09.2013 - V ZB 129/12

    Anfordrungen an die persönliche Anhörung im Zusammenhang mit der Anordnung der

  • BGH, 17.09.2014 - V ZB 49/14

    Haft zur Sicherung der Abschiebung

  • LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14

    Anordnung der Sicherungshaft zusätzlich zur Abschiebehaft bei einem illegal

  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 101/12

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei fehlender

  • LG Dortmund, 15.01.2018 - 9 T 370/17
  • LG Münster, 21.09.2015 - 5 T 558/15

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung

  • LG Münster, 06.02.2015 - 5 T 44/15

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaft gegenüber eines georgischen

  • LG Arnsberg, 07.03.2017 - 5 T 63/17
  • AG Kleve, 02.10.2014 - 22 XIV 42/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht