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   BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12   

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https://dejure.org/2012,18327
BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12 (https://dejure.org/2012,18327)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2012 - V ZB 63/12 (https://dejure.org/2012,18327)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - V ZB 63/12 (https://dejure.org/2012,18327)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Sicherungshaft gegenüber einer Asyl beantragenden irakischen Staatsangehörigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417; FamFG § 420
    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Sicherungshaft gegenüber einer Asyl beantragenden irakischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12
    Der Haftantrag kann dem Betroffenen zwar erst zu Beginn der Anhörung eröffnet werden, wenn dieser einen einfachen, überschaubaren Sachverhalt betrifft, zu dem der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16 mwN).

    b) Das Beschwerdegericht durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163, vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 7 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 Rn. 13) nicht absehen.

    Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG ist dies zwar ausnahmsweise - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - zulässig, wenn eine persönliche Anhörung in erster Instanz bereits erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 7 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 Rn. 13).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12
    b) Das Beschwerdegericht durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163, vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 7 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 Rn. 13) nicht absehen.

    Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG ist dies zwar ausnahmsweise - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - zulässig, wenn eine persönliche Anhörung in erster Instanz bereits erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 7 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 Rn. 13).

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12
    a) Sicherungshaft darf nur angeordnet werden, wenn der von der beteiligten Behörde vorgelegte Haftantrag die nach § 417 Abs. 2 Satz 1 FamFG vorgeschriebene Begründung enthält und diese den gesetzlichen Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG entspricht (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 8).

    Die dazu notwendigen Darlegungen dürfen zwar knapp gehalten sein, sie müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falls ansprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 f. Rn. 9), auf den konkreten Fall zugeschnitten sein und dürfen sich nicht in Leerformeln und Textbausteinen erschöpfen (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82, 83 Rn. 13).

  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12
    Außerdem hatte das Amtsgericht versäumt, die Betroffene, wie geboten (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, FGPrax 2012, 84, 85 Rn. 5), dazu zu befragen, ob sie der Abschiebungsanordnung trotz grundsätzlicher Ausreiseunwilligkeit, die für sich genommen eine Inhaftierung nicht rechtfertigt (Senat, Beschluss vom 12. Juni 1986 - V ZB 9/86, BGHZ 98, 109, 113), freiwillig Folge leisten werde.
  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12
    b) Das Beschwerdegericht durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163, vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 7 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 Rn. 13) nicht absehen.
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12
    Die gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG statthafte (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9) und auch sonst zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12
    Ohne zulässigen Haftantrag kann der Haftrichter dem Betroffenen nicht, wie geboten, Gelegenheit geben, sich zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der gegen ihn zu verhängenden Freiheitsentziehung sowie zu allen wesentlichen Gesichtspunkten zu äußern, auf die es für die Entscheidung über die Freiheitsentziehung ankommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, NVwZ 2010, 1508, 1510 Rn. 25 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, NVwZ 2010, 1575 (Ls.) Rn. 14, Abdruck bei juris).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12
    Mit dieser Norm setzte der deutsche Gesetzgeber nämlich Art. 15 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. EG Nr. L 348 S. 98) um, die bis zum 24. Dezember 2010 umzusetzen und seit diesem Zeitpunkt bei der Anwendung des Aufenthaltsgesetzes zu beachten war (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10 InfAuslR 2010, 384, 387 = juris Rn. 27 für Art. 17 der Richtlinie).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12
    Ohne zulässigen Haftantrag kann der Haftrichter dem Betroffenen nicht, wie geboten, Gelegenheit geben, sich zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der gegen ihn zu verhängenden Freiheitsentziehung sowie zu allen wesentlichen Gesichtspunkten zu äußern, auf die es für die Entscheidung über die Freiheitsentziehung ankommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, NVwZ 2010, 1508, 1510 Rn. 25 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, NVwZ 2010, 1575 (Ls.) Rn. 14, Abdruck bei juris).
  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12
    Vielmehr muss dem Betroffenen in jedem Fall eine Kopie des Haftantrags ausgehändigt werden und dies in dem Anhörungsprotokoll oder an einer anderen Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

  • BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11

    Abschiebungsverfahren: Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht und die

  • LG Potsdam, 14.09.2012 - 6 T 46/12

    Haftantrag, aushändigen, Aushändigung, ordnungsgemäße Anhörung, Anhörung,

    Vielmehr ist der Haftantrag grundsätzlich auszuhändigen, da ohne entsprechende Aushändigung und Übersetzung des Haftantrags kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene nicht in der Lage war, sich zu sämtlichen Angaben der beteiligten Behörde (vgl. § 417 Abs. 2 FamFG) zu äußern (so BGH Beschluss vom 21.07.2011 - V ZB 141/11; Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 63/12).
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