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   BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16   

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BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16 (https://dejure.org/2016,21177)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2016 - 3 StR 128/16 (https://dejure.org/2016,21177)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16 (https://dejure.org/2016,21177)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 271 StGB; § 188 AktG; § 15 HGB; § 46b StGB
    Mittelbare Falschbeurkundung bei Eintragung einer Kapitalerhöhung (Handelsregister; öffentliches Register; öffentlicher Glaube; Beweiswirkung für und gegen jedermann; Abgabe der Erklärung; keine Erstreckung auf Richtigkeit des Inhalts; Publizität; Prüfungsintensität des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 188 AktG, § 15 HGB, § 271 Abs 1 StGB
    Mittelbare Falschbeurkundung: Erstreckung des öffentlichen Glaubens der Handelsregistereintragung einer Grundkapitalerhöhung auf inhaltliche Richtigkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 267 Abs. 1 StGB, § 271 Abs. 1 StGB, § 188 AktG, § 15 HGB, § 15 Abs. 2 HGB, § 15 Abs. 3 HGB, §§ 26, 382 FamFG, § 188 Abs. 2 Satz 1, § 37 Abs. 1 Satz 3 AktG, § 399 Abs. 1 Nr. 4 AktG, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 46b StGB, § 354 Abs. 1a StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Schuldspruchs wegen mittelbarer Falschbeurkundung; Bezug der erhöhten Beweiskraft des Handelsegisters auf eine darin angeführte Tatsache; Annahme einer Beweiswirkung für und gegen jederman; Besonderer öffentlicher Glaube hinsichtlich der Eintragung im ...

  • rewis.io

    Mittelbare Falschbeurkundung: Erstreckung des öffentlichen Glaubens der Handelsregistereintragung einer Grundkapitalerhöhung auf inhaltliche Richtigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des Schuldspruchs wegen mittelbarer Falschbeurkundung; Bezug der erhöhten Beweiskraft des Handelsegisters auf eine darin angeführte Tatsache; Annahme einer Beweiswirkung für und gegen jederman; Besonderer öffentlicher Glaube hinsichtlich der Eintragung im ...

  • rechtsportal.de

    Aufhebung des Schuldspruchs wegen mittelbarer Falschbeurkundung; Bezug der erhöhten Beweiskraft des Handelsegisters auf eine darin angeführte Tatsache; Annahme einer Beweiswirkung für und gegen jederman; Besonderer öffentlicher Glaube hinsichtlich der Eintragung im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Erstreckung des öffentlichen Glaubens der Handelsregistereintragung einer Kapitalerhöhung auf inhaltliche Richtigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Strafbarkeit bei Durchführung einer Kapitalerhöhung zum Schein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gefälschte Bankbestätigung für die Kapitalerhöhung - und die mittelbare Falschbeurkundung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1724
  • NStZ 2016, 675
  • StV 2017, 105
  • BB 2016, 2835
  • DB 2016, 2541
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.08.2015 - 3 StR 289/15

    Körperverletzung aufgrund des Hervorrufens von Brechreiz durch Anspucken

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16
    c) Die deshalb gebotene Aufhebung des Schuldspruchs wegen mittelbarer Falschbeurkundung umfasst auch die tateinheitlich ausgeurteilte, für sich betrachtet rechtsfehlerfrei festgestellte Urkundenfälschung (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 289/15, juris Rn. 6; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 353 Rn. 12).
  • BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 39/02

    Nachweis freier Verfügbarkeit eingezahlter Beträge - Bestätigungsvermerk des

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16
    Denn dem Registergericht obliegt gemäß §§ 26, 382 FamFG zwar die Kontrolle, ob die gesetzlichen Bedingungen für die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung vorliegen, was nach allgemeiner Auffassung auch deren materielle Voraussetzungen umfasst (BayObLG, Beschluss vom 9. April 2002 - 3Z BR 39/02, RNotZ 2002, 407; Grigoleit/Rieder/Holzmann, AktG, § 188 Rn. 37; Elser in: Heidel, Aktienrecht, 4. Aufl., § 188 Rn. 30; Hüffer/Koch, AktG, 12. Aufl., § 188 Rn. 20; MüKo-AktG/Schürnbrand, 4. Aufl., § 188 Rn. 47; Spindler/Stilz/Servatius, AktG, 3. Aufl., § 188 Rn. 33).
  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16
    Indes begrenzt und beendet die Vorlage einer entsprechenden Bankbestätigung (§ 188 Abs. 2 Satz 1, § 37 Abs. 1 Satz 3 AktG) regelmäßig die registergerichtliche Kontrolle hinsichtlich der zur Kapitalerhöhung geleisteten Bareinlage (BGH, Urteil vom 18. Februar 1991 - II ZR 104/90, NJW 1991, 1754, 1758).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2012 - 4 Ss 198/12

    Mittelbare Falschbeurkundung: Beweiswirkung der Eintragung eines Betriebsleiters

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16
    Diese folgt insbesondere auch nicht aus der Publizität des Handelsregisters gemäß § 15 HGB (aA OLG Stuttgart, Urteil vom 9. August 2012 - 4 Ss 198/12, NStZ-RR 2013, 14).
  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95

    Bescheinigung - Personalangaben - Keine öffentliche Urkunde

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (vgl. für öffentliche Urkunden BGH, Urteile vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95, NJW 1996, 470; vom 16. April 1996 - 1 StR 127/96, BGHSt 42, 131).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16
    Denn es hat jedenfalls nicht bedacht, dass § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB in der zur Tatzeit (März 2010 - Juni 2011) geltenden Fassung noch nicht die einschränkende Voraussetzung eines Zusammenhangs zwischen der offenbarten und der dem "Kronzeugen' zur Last liegenden Tat enthielt; vielmehr war es unter der Geltung des alten Rechtszustands ausreichend, dass sich die Aufklärungshilfe nur auf eine von mehreren dem "Kronzeugen' vorgeworfenen Taten bezog (BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 mwN).
  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (vgl. für öffentliche Urkunden BGH, Urteile vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95, NJW 1996, 470; vom 16. April 1996 - 1 StR 127/96, BGHSt 42, 131).
  • OLG Hamburg, 22.04.2015 - 1 Ws 47/15

    Örtliche Zuständigkeit im Strafverfahren: Prüfungsumfang des angerufenen Gerichts

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16
    Zwar handelt es sich bei dem Handelsregister um ein öffentliches Register im Sinne des § 271 Abs. 1 StGB (OLG Hamburg, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 47/15, StraFo 2015, 284, 285).
  • BGH, 21.06.2011 - II ZB 15/10

    Handelsregistereintragung: Anwendbares Recht auf den Zugang einer

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16
    In den Fällen, in denen die Vorlage einer Bankbestätigung zum Nachweis der geleisteten Bareinlage nicht möglich ist, genügt eine Plausibilitätsprüfung des Registergerichts auf Grundlage der mit der Anmeldung abgegebenen Erklärungen und Nachweise, sofern keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZB 15/10, NZG 2011, 907, 908 mwN zur allgemeinen Prüfungspflicht des Registergerichts; Grigoleit/Rieder/Holzmann aaO, Rn. 38; Hüffer/Koch aaO; Elser aaO; MüKo-AktG/Schürnbrand aaO, Rn. 48).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 478/15

    Unterscheidung von Abgabe und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; keine Nennung

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16
    Die Kompensationsentscheidung, die keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, wird hierdurch nicht berührt (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 478/15, juris Rn. 2).
  • RG, 05.11.1888 - 2113/88

    47. Welche Bedeutung haben die Eintragungen im Handelsregister? Macht sich

  • OLG Hamburg, 27.01.2022 - 1 Ws 114/21

    Sperrwirkung der Fälschung von Impfausweisen in Altfällen

    Darüber hinaus ist anerkannt, dass er auch aus anderen Umständen folgen kann (Fischer a.a.O. Rn. 5; Weidemann in BeckOK-StGB, 51. Ed., § 271 Rn. 6 m.w.N.), etwa - unter Beachtung der Anschauung des Rechtsverkehrs - aus den Vorschriften, die für die Errichtung und den Zweck der Urkunde maßgeblich sind (BGH a.a.O. Rn. 12; BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16 -, juris, Rn. 5).

    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16 -, juris, Rn. 5).

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 (4) Ss 401/16

    Strafbarkeit eines Bestatters und eines Pathologen in Baden-Württemberg wegen

    Inhaltlich wird der strafrechtliche Begriff der öffentlichen Urkunde in § 348 StGB dabei dadurch eingeschränkt, dass er eine Beweiskraft zu öffentlichem Glauben für und gegen jedermann - also nicht nur für und gegen den Aussteller, sondern gegen jeden Dritten für die in ihr konstatierten Tatsachen - voraussetzt (BGH NStZ 2016, 675; BGHSt 60, 66 ff., juris Rn. 21; Zieschang, aaO, § 348 Rn. 5).

    Wann einer Urkunde eine öffentliche Beweiswirkung zukommt, kann sich dabei ausdrücklich aus einem Gesetz ergeben, allerdings auch unter Berücksichtigung der Anschauung des Rechtsverkehrs aus einer am Schutzzweck der gesetzlichen Vorschriften orientierten Auslegung (BGHSt 22, 201 [GS], juris Rn. 9; BGH NStZ 2016, 675; Fischer, aaO, § 271 Rn. 5).

    Eine derartige Beweiswirkung kann dabei nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGH NStZ 2016, 675, 676).

  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 378/17

    Mittelbare Falschbeurkundung; Falschbeurkundung im Amt (Reichweite der

    Nur soweit dieser öffentliche Glaube reicht, können Falschangaben strafbewehrt sein (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1954 - 3 StR 718/53, BGHSt 6, 380, 381; Beschlüsse vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68, BGHSt 22, 201, 202 f.; vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34, 35 f.; vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5; S/S/Heine/Schuster, StGB, 29. Aufl., § 271 Rn. 8, 20; LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 271 Rn. 9, 29 f.).

    Fehlt eine solche, kann sich die erhöhte Beweiskraft mittelbar - unter Beachtung der Anschauung des Rechtsverkehrs - aus den Vorschriften ergeben, die für die Errichtung und den Zweck der Urkunde maßgeblich sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95, NJW 1996, 470; vom 16. April 1996 - 1 StR 127/96, BGHSt 42, 131; vom 25. Mai 2001 - 2 StR 88/01, BGHSt 47, 39, 42; Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, aaO).

  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Nicht hiervon erfasst ist jedoch die zuerkannte Kompensation wegen überlanger Verfahrensdauer bis zum ersten landgerichtlichen Urteil (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, NStZ 2016, 675).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges

    Fehlt eine solche, kann sich die erhöhte Beweiskraft mittelbar - unter Beachtung der Anschauung des Rechtsverkehrs - aus den Rechtsvorschriften ergeben, die für die Errichtung und den Zweck der Urkunde maßgeblich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5; Urteil vom 11. Januar 2018 - 3 StR 378/17, NStZ 2018, 406, 407, jeweils mwN).
  • BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16

    Betrug (Vermögensschaden: Berechnung bei Anlagebetrug)

    Die Kompensationsentscheidung, die keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, wird hierdurch nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2016, 675; Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 478/15, juris Rn. 2).
  • BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20

    Unterbrechung der Verjährung (Unterbrechungswirkung eines

    Dem Vorwurf der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 StGB) könnte entgegenstehen, dass weder die Beweiskraft des Handelsregisters (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5, 6 Rn. 5 f.) noch der notariellen Urkunde vom 25. April 2013 sich auf die Tatsache erstrecken könnte, dass die - tatsächlich nicht existente - H. nicht vor dem Notar erschienen war, sondern unter diesem Aliasnamen die Angeklagte Br. Der Umfang der Beweiskraft einer notariellen Urkunde ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2010 - XII ZR 41/09 Rn. 11, 18 sowie im Beschluss vom 6. August 2004 - 2 StR 241/04, BGHR StGB § 348 Abs. 1 Notar 6 offengeblieben; einer Erstreckung der Beweiskraft des § 415 Abs. 1 ZPO auf die Personenidentität könnte der Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 8 Rn. 5, 15 entgegenstehen.
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