Rechtsprechung
BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 265 StPO; § 25 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) StGB
Erfolgreiche Verfahrensrüge bei fehlendem rechtlichen Hinweis (beabsichtigte Verurteilung wegen Allein- anstatt Mittäterschaft; Beruhen bereits bei nicht auszuschließender Möglichkeit einer anderen Verteidigung; besonders schwerer Raub (Feststellungen zum Vorhandensein ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 250 Abs 2 Nr 3 Buchst b StGB, § 265 Abs 1 StPO
Schwerer Raub: Rechtlicher Hinweis bei Annahme einer anderen Teilnahmeform; Urteilsfeststellungen zur konkreten Todesgefahr - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB
- Wolters Kluwer
Unterlassener Hinweis auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts; Gerichtliche Änderung der Teilnahmeform (hier: Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft) mit Blick auf die unverändert zugelassene Anklage
- rewis.io
Schwerer Raub: Rechtlicher Hinweis bei Annahme einer anderen Teilnahmeform; Urteilsfeststellungen zur konkreten Todesgefahr
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassener Hinweis auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts; Gerichtliche Änderung der Teilnahmeform (hier: Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft) mit Blick auf die unverändert zugelassene Anklage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Fehlender rechtlicher Hinweis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schwerer Raub - Schläge gegen den Kopf und die Frage des Vorsatzes
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Angeklagt als Mittäter - verurteilt als Alleintäter
Papierfundstellen
- StV 2016, 778 (Ls.)
- StV 2017, 799
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme …
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen will als die unverändert zugelassene Anklage (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19 und vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90, NStZ 1992, 292, 293; Beschlüsse vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84, StV 1984, 368;… vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90 Rn. 3, NStZ 1990, 449; vom 14. September 1994 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; vom 26. September 1995 - 1 StR 547/95, StV 1996, 82;… vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11 Rn. 3, StV 2012, 710 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13 StraFo 2013, 480 und vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16 Rn. 4, StV 2016, 778 (nur redaktioneller Leitsatz)) bzw. der erteilte Hinweis. - BGH, 07.12.2016 - 4 StR 473/16
Teilaufhebung der Feststellungen im Adhäsionsausspruch
Im Übrigen beruht die Verurteilung des Angeklagten nicht auf einem etwaigen Verstoß gegen § 265 Abs. 1 StPO (vgl. zur Beruhensprüfung BGH, Urteile vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96; und vom 25. März 1992 - 3 StR 519/91;… Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 9; und vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16). - BGH, 02.05.2019 - 3 StR 567/18
Urteilstenor bei der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes (Kennzeichnung …
Denn die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat ver langt eine Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel, durch die der gegenüber § 250 Abs. 1 StGB erhöhte Unrechtsgehalt zum Ausdruck kommt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - 3 StR 373/02, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377;… vom 23. September 2014 - 2 StR 146/14, juris Rn. 2; vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16, juris Rn. 7). - BGH, 08.06.2022 - 2 StR 503/21
Beweiswürdigung zum gemeinsamen Tatplan und Tötungsvorsatz als Mittäter eines …
Für die Beruhensfrage kommt es nicht darauf an, ob die Möglichkeit einer anderen Verteidigung nahe liegt; es genügt, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16).