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   BGH, 14.06.2017 - VIII ZR 76/16   

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https://dejure.org/2017,27314
BGH, 14.06.2017 - VIII ZR 76/16 (https://dejure.org/2017,27314)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2017 - VIII ZR 76/16 (https://dejure.org/2017,27314)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - VIII ZR 76/16 (https://dejure.org/2017,27314)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 232 BGB, § 551 Abs 1 BGB, § 551 Abs 4 BGB, § 794 Abs 1 Nr 5 ZPO
    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer notariell beurkundeten Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung des Mieters wegen der laufenden Mieten

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138 Abs. 1 u. 2, 232, 307 Abs. 1, 2 u. 3, 535 Abs. 2, 549, 551 Abs. 1 u. 4, 812 Abs. 1 S. 1; ZPO §§ 562 Abs. 1, 563 Abs. 3, 767, 794 Abs. 1 Nr. 5, 797
    Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Mieters wegen der laufenden Mieten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 551 Abs. 1, 4, § 232; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
    Keine Sicherheit im Sinne des Wohnraummietrechts bei Unterwerfung des Mieters unter sofortige Zwangsvollstreckung wegen laufender Mieten

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer notariell beurkundeten Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung des Mieters wegen der laufenden Mieten

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vollstreckungsunterwerfung neben Mietkaution zulässig?

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zulässigkeit eines Kautionsverlangens nach § 551 Abs. 1 BGB und einer notariellen Vollstreckungsunterwerfung für den jeweils fälligen Mietzins

  • datenbank.nwb.de

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer notariell beurkundeten Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung des Mieters wegen der laufenden Mieten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung ist keine Mietsicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung des Mieters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Notariell beurkundete Unterwerfung des Mieters unter sofortige Zwangsvollstreckung wegen laufender Mieten ist keine Sicherheit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kaution und zusätzliche Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterwerfung des Mieters in sofortige Zwangsvollstreckung neben Mietkaution zulässig - Kein Vorliegen einer unzulässigen Übersicherung gemäß § 551 BGB

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietsicherheit: Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung ist keine Mietsicherheit! (IMR 2017, 350)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckungsunterwerfung des Mieters ist keine Mietsicherheit! (IVR 2018, 52)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 551
  • MDR 2017, 1048
  • DNotZ 2017, 850
  • NZM 2018, 32
  • WM 2017, 1871
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - VIII ZR 76/16
    Er kann wegen der Ansprüche, die Gegenstand der Unterwerfungserklärung sind, sofort seine Befriedigung aus dem Vermögen des Schuldners (Mieters) suchen und diesen so darauf verweisen, Einwendungen im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen; die materielle Rechtslage einschließlich der Darlegungs- und Beweislast werden hiervon hingegen - unabhängig davon, ob eine Beweislastumkehr von den Parteien (wie hier) in der notariellen Unterwerfungserklärung ausdrücklich ausgeschlossen wird - nicht berührt (BGH, Urteil vom 3. April 2001 - XI ZR 120/00, BGHZ 147, 203, 209).
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - VIII ZR 76/16
    Im Hinblick auf die Klage des Klägers zu 1 kann es dahinstehen, ob angesichts der Beendigung des Mietverhältnisses und der vollständigen Beitreibung der noch ausstehenden Mietforderung bereits das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO oder eine - hier wohl gegebene - sogenannte Titelgegenklage nach § 767 ZPO analog (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Dezember 2014 - V ZR 82/15, NJW 2015, 1181) entfallen ist oder ob es - wie das Amtsgericht angenommen hat - im Hinblick auf die Ankündigung des Beklagten, bei Erfolg der Zahlungsklage der Klägerin zu 2 den entsprechenden Betrag wiederum vom Kläger zu 1 beizutreiben, fortbesteht.
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 14.06.2017 - VIII ZR 76/16
    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis, sondern einer Sachprüfung (BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff.).
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