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   BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52   

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https://dejure.org/1952,212
BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52 (https://dejure.org/1952,212)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1952 - IV ZB 21/52 (https://dejure.org/1952,212)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1952 - IV ZB 21/52 (https://dejure.org/1952,212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung der Übertragung des Personensorgerechts auf die Mutter auf den Wohnsitz des Kindes - Wohnsitz eines bei der Mutter wohnenden Kindes geschiedener Eltern - Gesetzlicher Vertreter des Kindes für die Bestimmung seines Wohnsitzes - Recht der gesetzlichen Vertretung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 104
  • NJW 1952, 1251
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50

    Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52
    Dem steht nicht entgegen, dass das Gesetz, wie auch das Oberlandesgericht Freiburg nicht verkennt, an den Wohnsitz einer Person gewisse Folgen für die Gestaltung ihrer Vermögensverhältnisse knüpft (Gerichtsstand, Erfüllungsort, massgebendes Währungsrecht [vgl BGHZ 2, 150]).
  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    a) Der Wohnsitz wird nach § 7 Abs. 1 BGB begründet durch tatsächliche Niederlassung an einem Ort mit dem Willen, diesen zum ständigen Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse zu machen (vgl. BGHZ 7, 104, 110).
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 38/90

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei lebenslänglicher Strafhaft

    Zwar wird ein solcher Wille in anderen Rechtsbereichen, so zB für Begründung und Aufgabe eines Wohnsitzes iS der §§ 7, 8 BGB als geschäftsähnlicher Handlung, gefordert (s zB Fahse in: Soergel/ Siebert, BGB, 12. Auflage 1987, § 8 RdNr 2, § 7 RdNrn 2, 3; Coing/Habermann in: Staudinger, BGB, 12. Auflage 1980, Vorbemerkung §§ 7 - 11, RdNr 3, § 7 RdNr 4; Gitter in: Münchner Kommentar, BGB, 2. Auflage 1984, § 7 RdNr 12; BGHZ 7, 104, 109).
  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 100/04

    Funktionelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Berufung bei

    Bei dem Begriff des Wohnsitzes im Sinne von § 7 Abs. 1 BGB handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der neben der objektiven Niederlassung subjektiv einen Domizilwillen des Betroffenen voraussetzt, das heißt, den Willen, den Ort der Niederlassung ständig zum Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu machen (BGHZ 7, 104, 109; MünchKommBGB/Schmitt, 4. Aufl., § 7 Rdnr. 23 ff.; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 7 Rdnr. 6 f.).
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