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   BGH, 14.07.1954 - 6 StR 177/54   

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https://dejure.org/1954,4987
BGH, 14.07.1954 - 6 StR 177/54 (https://dejure.org/1954,4987)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1954 - 6 StR 177/54 (https://dejure.org/1954,4987)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1954 - 6 StR 177/54 (https://dejure.org/1954,4987)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 339/52

    Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland - Gefährdung der

    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - 6 StR 177/54
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, umfasst das Tatbestandsmerkmal des Verächtlichmachens im Sinne des § 96 StGB Äusserungen jeder Art, also auch solche von Werturteilen und formal herabsetzenden Kundgebungen (BGHSt 3, 346 [BGH 14.10.1952 - 2 StR 339/52]).
  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - 6 StR 177/54
    Die Deutung, die es den verschiedenen Wendungen gegeben hat, ist denkgesetzlich möglich und ist auch mit der Rechtsauffassung des Senats vereinbar, wie sie ihren Niederschlag in dem zum Abdruck bestimmten Urteil vom 12. Mai 1954 - 6 StR 92/54 - gefunden hat.
  • BGH, 19.05.1954 - 6 StR 23/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - 6 StR 177/54
    Insoweit ist die Fassung ungenau, wie der Senat in dem Urteil vom 19. Mai 1954 - 6 StR 23/54 - schon ausgesprochen hat.
  • RG, 06.06.1891 - 3481/90

    Schließt die Eigenschaft des verantwortlichen Redakteurs einer periodischen

    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - 6 StR 177/54
    Abgesehen davon gibt es jedoch zwischen dem "wirklichen" und dem "präsumtiven" Täter des in einer periodischen Druckschrift verübten Pressedeliktes keinen sachlichrechtlichen Unterschied (vgl RGSt 22, 65 [80]).
  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54

    Rechtsmittel

    Die Beweisvermutung bezieht sich aber nur auf das Kennen und Wollen der Tatumstände, nicht jedoch auf die nach den genannten Bestimmungen erforderlichen weitergehenden Merkmale des inneren Tatbestandes (Urteile des Senats 6 StR 177/54 vom 14. Juli 1954 und 6 StR 190/54 vom 8. September 1954).
  • BGH, 08.09.1954 - 6 StR 190/54

    Rechtsmittel

    Auch die Schuldvermutung des § 20 Abs. 2 RPresseG greift insoweit nicht durch, wie das Landgericht bei Erörterung der Frage, ob § 97 StGB anzuwenden ist, zutreffend ausgeführt hat (vgl auch Urteil des Senats 6 StR 177/54 vom 14. Juli 1954).
  • BGH, 08.09.1954 - 6 StR 51/54

    Rechtsmittel

    Hierauf hat der Senat schon mehrfach hingewiesen und ausgesprochen, der Tatrichter müsse stets sorgfältig klären und abwägen, ob wirklich ehrenrührige Tatsachenbehauptungen im Sinne des § 186 StGB oder ob nur oder jedenfalls überwiegend unter § 185 StGB fallende politische Werturteile gegeben seien (vgl. das zum Abdruck bestimmte Urteil vom 12.5.54 - 6 StR 92/54 - (veröffentlicht in NJW 54, 1252), ferner die Urteile vom 14.7.54 - 6 StR 26/54, 6 StR 177/54 und 6 StR 181/54).
  • BGH, 24.11.1954 - 6 StR 225/54

    Rechtsmittel

    Sollte es neuerdings zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen Beleidigung der Mitglieder der früheren Bundesregierung kommen, so wird die Strafkammer in ihrem Urteilssatz die einzelnen Mitglieder der Bundesregierung namentlich aufzuführen haben (vgl 6 StR 177/54 vom 14. Juli 1954).
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