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   BGH, 14.07.1955 - 3 StR 204/55   

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https://dejure.org/1955,5139
BGH, 14.07.1955 - 3 StR 204/55 (https://dejure.org/1955,5139)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1955 - 3 StR 204/55 (https://dejure.org/1955,5139)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1955 - 3 StR 204/55 (https://dejure.org/1955,5139)
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  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 14.07.1955 - 3 StR 204/55
    Auch im Falle einer Gesamtstrafe dürfen die ihr zugrunde liegenden Einzelstrafen nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden (BGHSt 1, 252).
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 14.07.1955 - 3 StR 204/55
    Je nach dem Ergebnis wird ferner zu prüfen und zu erörtern sein, ob das öffentliche Interesse die Vollstreckung der Strafe erfordert, Wäre das der Fall, so müßte Strafaussetzung versagt werden, auch wenn die Persönlichkeit des Angeklagten die Erwartung einer einwandfreien Führung rechtfertigt (BGHSt 6, 125).
  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 392/54
    Auszug aus BGH, 14.07.1955 - 3 StR 204/55
    Der Bewilligung von Strafaussetzung zur Bewährung steht nicht entgegen, dass nur noch ein Strafrest zu verbüssen ist (BGHSt 6, 391).
  • BGH, 23.11.1954 - 2 StR 4/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1955 - 3 StR 204/55
    Wäre die Verurteilung im Strafregister getilgt oder der darüber im Register aufgenommene Vermerk tilgungsreif, so hätte die Strafe auszuscheiden, selbst wenn für sie oder einen Teil davon früher Bewährungsfrist bewilligt gewesen wäre (BGHSt 7, 58 [60]).
  • BGH, 12.05.1955 - 4 StR 115/55
    Auszug aus BGH, 14.07.1955 - 3 StR 204/55
    Ausserdem sind heranzuziehen der Unrechtsgehalt der Tat mit ihren Folgen, das Vorleben des Täters und sein Verhalten nach der Tat (BGH NJW 1955, 30 Nr. 18; NJW 1955, 996 Nr. 15).
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