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   BGH, 14.07.1966 - II ZR 212/64   

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https://dejure.org/1966,2402
BGH, 14.07.1966 - II ZR 212/64 (https://dejure.org/1966,2402)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1966 - II ZR 212/64 (https://dejure.org/1966,2402)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1966 - II ZR 212/64 (https://dejure.org/1966,2402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Abberufung eines Vorstandsmitglieds und der Kündigung eines Anstellungsvertrags - Veranlassung amtlicher Untersuchungen seitens der Aufsichtsbehörde als Pflichtverletzung - Verweigerung der Weiterarbeit auf einem geeigneten anderen Posten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Abwägung der Interessen beider Vertragsteile, Anderweitige Erwerbstätigkeit möglich, Außerordentliche Kündigung, Beendigung der Organstellung insbesondere durch Widerruf, Führungsaufgaben unterhalb der Organebene, Geschäftsführer, Kein schuldrechtlicher ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 913
  • DB 1966, 1306
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 322/53

    Haftung des Abschlußprüfers

    Auszug aus BGH, 14.07.1966 - II ZR 212/64
    M. stand zur Beklagten in einem besonderen Vertrauens- und Treueverhältnis (vgl. BGHZ 16, 17, 25) [BGH 15.12.1954 - II ZR 322/53] und war zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • BGH, 11.10.2010 - II ZR 266/08

    BGH lehnt Anspruch des ehemaligen Geschäftsführers der Bundeskunsthalle in Bonn

    Der Senat hat sich in früheren Entscheidungen bereits damit befasst, ob der aus seiner Organstellung Abberufene gehalten sein kann, eine andere angemessene Beschäftigung unterhalb der Organstellung bei der Gesellschaft auszuüben (BGH, Urteil vom 14. Juli 1966 - II ZR 212/64, WM 1966, 968, 969; Urteil vom 9. Februar 1978 - II ZR 189/76, WM 1978, 319).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Der Bundesgerichtshof hat sowohl für den Fall der Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Verschuldens der Gesellschaft (9. Februar 1978 - II ZR 189/76 - AP GmbHG § 38 Nr. 1) als auch für den Fall der selbst verschuldeten Abberufung eines Vorstandsmitglieds (14. Juli 1966 - II ZR 212/64 - DB 1966, 1306) entschieden, daß das Geschäftsleitungsmitglied während der Restlaufzeit des Dienstvertrages eine andere, ihm von der Gesellschaft angebotene zumutbare Tätigkeit annehmen müsse.

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof bei einer durch das Geschäftsleitungsmitglied schuldhaft verursachten Abberufung darauf abgestellt, daß die Ersatztätigkeit nicht gleichrangig zu sein braucht, solange sie der Geschäftsführertätigkeit im Rahmen des Möglichen wenigstens nahe kommt (14. Juli 1966 - II ZR 212/64 - aaO).

  • OLG München, 24.03.2016 - 23 U 1884/15

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Geschäftsführervergütung nach Abberufung und

    Inwieweit im Fall des pflichtwidrigen Verschuldens der Organstellung eine Obliegenheit des Geschäftsführers zu einer angemessenen Leitungsposition unterhalb der Organebene besteht, wenn er zugleich die Vergütungsansprüche bis zum Ablauf des Anstellungsvertrages geltend macht, (vgl. BGH, Urteile vom 14.7.1966, Az. II ZR 212/64, und vom 09.02.1978, Az. II ZR 189/76, Jaeger in: MüKo, GmbHG, 2. Aufl. 2016, § 35 Rz. 330), kann vorliegend offen bleiben, da schon kein entsprechendes Angebot der Beklagten erfolgt ist.
  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei

    Bei einer solchen Sachlage kann der aus seiner Organstellung Abberufene gehalten sein, sich mit dem Angebot einer angemessenen anderen Beschäftigung zufrieden zu geben, wenn er eine sofortige Kündigung auch des Anstellungsvertrags vermeiden will (Urt. d. Sen. v. 14.7. 66 - II ZR 212/64, LM AktG § 75 Nr. 17 = WM 1966, 968).

    Sie befindet sich in diesem Fall in ähnlicher Lage, wie wenn sie die Bestellung aus Gründen widerrufen hätte, die der andere Teil sogar zu vertreten hat, die aber für eine außerordentliche Kündigung auch des Anstellungsverhältnisses nicht ausreichen (vgl. den Tatbestand des Sen.Urt. v. 14.7. 66 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 13.03.2017 - 8 U 48/16

    Urkunden-Vorbehalts-Urteil im Vergütungsrechtsstreit eines ehemaligen

    Nur in Ausnahmekonstellationen kann sich nach § 242 das Leistungsspektrum des Dienstverpflichteten vorübergehend erweitern (MüKoBGB/Henssler BGB, 7. Aufl. § 615 Rn. 30; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.07.1966, II ZR 212/64, juris).
  • BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73

    Errichtung von Tankstellen - Abschluss von Verwaltungsverträgen und

    So hätte gerade die langjährige Betriebserfahrung des Klägers Anlaß für eine Prüfung sein müssen, ob sich im Betrieb der Beklagten nicht eine andere, für beide Teile zumutbare Beschäftigung für den Kläger finden ließ, nachdem die Organstellung des Klägers, die er sich bei den ihm vorgeworfenen Verstößen zunutze machen konnte, ohnehin erloschen war und die ihm hierdurch zuteil gewordene Warnung möglicherweise erwarten ließ, er werde sich ähnliche Verstöße in Zukunft nicht mehr zuschulden kommen lassen (Urt. d. Sen. v. 14.7.66 - II ZR 212/64, WM 1966, 968; vgl. auch BGHZ 20, 239, 249).
  • OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17

    Urkundenprozess; Vergütung; Dienstvertrag; Annahmeverzug; Wiederholungskündigung;

    Anknüpfungspunkt ist die vertraglich geschuldete Leistung, wobei sich das Leistungsspektrum des Dienstverpflichteten in Ausnahmekonstellationen gemäß § 242 BGB vorübergehend erweitern kann (vgl. MüKoBGB/Henssler BGB, 7. Aufl. § 615 Rn. 30; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.07.1966, II ZR 212/64, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08

    Arbeitsverhältnis - Beendigung - Begründung - Organstellung

    Danach muss ein Vorstandsmitglied, das den Widerruf seiner Bestellung verschuldet hat, sich mit einer seiner Kenntnisse und Fähigkeiten angemessenen, auch leitenden Stellung zufriedengeben, wenn er die sofortige Kündigung auch des Anstellungsverhältnisses vermeiden will (BGH vom 14.07.1966 - II ZR 212/64 - DB 1966, 1306).
  • BGH, 28.05.1990 - II ZR 245/89

    Beschwer bei Klage gegen die Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH

    Das Erlöschen der körperschaftlichen Organstellung führt nach herrschender Meinung (vgl. Fischer/Lutter/Hommelhoff, GmbHG 12. Aufl. § 6 Rdnr. 1 und Anh. § 6 Rdnr. 42 ff.; Scholz/Uwe H. Schneider, GmbHG 7. Aufl. § 38 Rdnr. 33; Hachenburg/Mertens, GmbHG 7. Aufl. § 35 Rdnr. 41) und ständiger Rechtsprechung des Senats (BGHZ 89, 48, 52; 79, 38, 41 [BGH 24.11.1980 - II ZR 182/79]; Urt. v. 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, WM 1978, 109; v. 9. Februar 1978 - II ZR 189/76, WM 1978, 319; v. 14. Juli 1966 - II ZR 212/64, WM 1966, 968) auch nicht etwa automatisch zugleich zur Beendigung des schuldrechtlichen Anstellungsverhältnisses.
  • OLG Karlsruhe, 25.08.1995 - 15 U 286/94
    Der Kläger habe sich mit einer angemessenen anderen leitenden Stellung zufrieden geben müssen; hierzu beruft sich die Beklagte auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.07.1966 (II ZR 212/64).

    Insoweit beruft sich die Beklagte zu Recht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.1966 (II ZR 212/64, WM 1966/968, 969).

  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75

    Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als

  • LSG Hessen, 09.02.1983 - L 8 KR 705/81
  • BGH, 03.05.1973 - II ZR 15/71

    Wirksamkeit der Kündigung des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds einer

  • LG Stuttgart, 18.08.2021 - 49 O 254/21

    Vertragliches Wettbewerbsverbot: Dienstverpflichtung eines abberufenen

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