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BGH, 14.07.1994 - III ZR 128/93 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abgrenzungskriterien zwischen Schiedsvertrag und Schiedsgutachtervertrag - Vertretbarkeit der Bezeichnung eines Schiedsrichters in einer Schiedsgutachtervereinbarung als "Parteivertreter" - Unabhängigkeit eines Gutachters trotz Zugehörigkeit zu einer Fachverwaltung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 13.07.1993 - 17 U 2088/93
- BGH, 14.07.1994 - III ZR 128/93
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 14.07.1994 - III ZR 128/93
Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277). - BGH, 21.09.1989 - III ZR 15/88
Berücksichtigung von Preissteigerungen bei Sanierungskosten - Verzögerungsschaden …
Auszug aus BGH, 14.07.1994 - III ZR 128/93
In diesem Sinne hat der Senat (zu § 139 Abs. 4 Satz 3 BBauG 1976) bereits entschieden, daß die Zugehörigkeit eines Beamten zu einer nicht beteiligten Fachverwaltung dessen Unabhängigkeit bei der Mitwirkung im Gutachterausschuß nicht beeinträchtigt (Beschluß vom 21. September 1989 - III ZR 15/88 - BGHR BBauG § 139 Abs. 4 Satz 3 Gutachterausschuß 1).
- KG, 11.07.2002 - 23 Sch 3/02 Soweit vereinzelt Vertragsklauseln der hier vorliegenden Art als Schiedsvereinbarung angesehen worden sind, handelte es sich, soweit ersichtlich, um Fälle, in denen beide Parteien den Vertragstext nach ihrem übereinstimmenden Sachvortrag als Schiedsvertrag verstanden haben (vgl. KG, Urt. vom 13. Juli 1993 - 17 U 2088/93 - sowie den dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss des BGH, BGHR, ZPO vor § 1025 Schiedsrichter 1) oder in denen jedenfalls keine der Parteien einer solchen Auslegung entgegengetreten war (vgl. KG, Beschlüsse vom 30. August 2000 - 28 Sch 7/99, 28 Sch 8/99, 28 Sch 9/99).