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BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 225a Abs. 1 StPO; § 225a Abs. 3 StPO; § 270 StPO; § 355 StPO
Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit bei Vorlage einer Strafsache zum Landgericht (Erfordernis eines Übernahmebeschlusses) - Wolters Kluwer
Annahme sachlicher Zuständigkeit aufgrund des Beschlusses eines Schöffengerichts; Stillschweigende Übernahme infolge durchgeführter Hauptverhandlung
- Judicialis
StPO 1975 § 225a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO (1975) § 225a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 44, 121
- NJW 1999, 157
- StV 1999, 4 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist …
Ob der Senat mit der dargelegten Auslegung des § 216 StGB und der Inhaltsbestimmung des Rechtfertigungsgrunds der Einwilligung im Rahmen der Sterbehilfe von früheren tragenden Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs abweicht, kann dahinstehen, weil der Senat auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung der §§ 1901a ff. BGB zu entscheiden hatte; eine Anfrage gem. § 132 Abs. 3 GVG war daher nicht geboten (vgl. BGHSt 44, 121, 124; BGH NStZ 2002, 160 f.). - BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11
Zuständigkeit des Landgerichts; Verweisung durch das Schöffengericht; …
Der Generalbundesanwalt hat hierzu in Anlehnung an eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121 ff.; bestätigt durch Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 62) in seiner Antragsschrift ausgeführt:.Eine Verweisung der Sache durch das Schöffengericht konnte nach § 270 StPO nicht erfolgen, weil diese Bestimmung - auch nach vorangegangener Aussetzung - erst nach Beginn der Hauptverhandlung anwendbar ist (dazu BGH, Beschluss vom 26. September 1980 - StB 32/80, BGHSt 29, 341, 344 f.; Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 621/95, BGHSt 42, 39, 40; Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 122;… Jäger in LR StPO 26. Aufl. § 225a Rdnr. 5;… Gmel in KK StPO 6. Aufl. § 225a Rdnr. 3;… Deiters in SK StPO 4. Aufl. § 225a Rdnr. 2;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 225a Rdnr. 4, jeweils mwN).
Einen die Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung erst begründenden (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 123;… Jäger in LR aaO Rdnr. 31;… Meyer-Goßner aaO Rdnr. 17), ausdrücklichen Übernahmebeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO, der erst nach Einhaltung des in § 225a Abs. 2 StPO vorgeschriebenen Verfahrens sowie nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten (§ 33 Abs. 2 und 3 StPO) hätte ergehen können und der dem Angeklagten entsprechend § 215 StPO förmlich zuzustellen gewesen wäre, hat das Landgericht nicht erlassen.
Aus dem gleichen Grund kommt eine schlüssige Übernahme der Sache in der von der Strafkammer durchgeführten Hauptverhandlung von vornherein nicht in Betracht, zumal darin ausweislich der Sitzungsniederschrift auch der 'Abgabebeschluss' des Schöffengerichts vom 7. September 2010 nicht verlesen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1974 - 2 StR 69/74, BGHSt 25, 309, 312 und Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 123;… Meyer-Goßner aaO § 243 Rdnr. 14).
Zwar liegt dieser Norm der Gedanke zugrunde, dass die Verhandlung vor einem Gericht höherer Ordnung den Angeklagten generell nicht benachteiligen kann (RGSt 62, 265, 271;… Meyer-Goßner aaO § 269 Rdnr. 1); die Anwendbarkeit der Bestimmung setzt jedoch voraus, dass die Sache nicht mehr beim Gericht niederer Ordnung anhängig ist, sondern die Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung prozessordnungsgemäß begründet wurde (BGH, Beschluss vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 20; Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176 und Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 124).
Das Landgericht hat sich im Sinne der Vorschrift 'mit Unrecht für zuständig erachtet', da es bei objektiver Betrachtung nicht zuständig war (dazu BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 124;… Kuckein in KK aaO § 355 Rdnr. 2 und Meyer-Goßner aaO § 355 Rdnr. 3, jeweils mwN); zuständig war das Amtsgericht - Schöffengericht - Wilhelmshaven.
- BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21
Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis
An insoweit etwa entgegenstehender eigener Rechtsprechung hält der Senat nicht fest, an solche anderer Senate des Bundesgerichtshofs ist er angesichts der umfassenden gesetzlichen Neuregelung des Beweisantragsrechts nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 GVG gebunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 124; vom 24. Oktober 2001 - 1 StR 163/01, NStZ 2002, 160).
- BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO
Dies umfaßt die Frage, ob die Sache beim Landgericht prozeßordnungsgemäß anhängig geworden ist (…vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 3; § 270 Abs. 1 Wirksamkeit 1; vgl. auch BGHSt 44, 121).dd) Die Annahme seiner Unwirksamkeit erscheint zudem entbehrlich: Entweder führt die Entscheidung infolge ihrer Fehlerhaftigkeit den gewünschten Erfolg nicht herbei -etwa eine Verweisung gemäß § 270 StPO" außerhalb der Hauptverhandlung (BGHSt 44, 121) - oder sie kann - bei fehlerhafter Beurteilung der Zuständigkeit -korrigiert werden: Dies kann, abgesehen von dem der Zuständigkeitsbestimmung analog §§ 14, 19 StPO, durch Weiterverweisung, Vorlage oder Abgabe der beim höheren Gericht rechtshängig gewordenen Sache gemäß den §§ 225 a, 270 StPO (vgl. auch BGHSt 21, 268, 270) geschehen, aber auch durch Zurückverweisung an das zuvor mit der Sache befaßte Gericht (…Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 270 Rdn. 20).
- BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99
Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung …
Auf den der Vorlegung zugrundeliegenden Fall ist nämlich noch nicht das neue Recht anzuwenden; wäre das der Fall, so wäre die Vorlage wegen der fehlenden Identität der Rechtsfrage unzulässig (vgl. BGHSt 27, 5, 10; 44, 121, 124 (zu dem gleich zu behandeln Fall einer Vorlagepflicht gemäß § 132 Abs. 2 GVG); BGHZ 15, 207; Hanack, Der Ausgleich divergierender Entscheidungen in der oberen Gerichtsbarkeit (1962) S. 166). - BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21
Zuständigkeitsänderung nach Aussetzung der Hauptverhandlung (Übernahmebeschluss, …
Eine bindende Verweisung des Verfahrens an das Landgericht gemäß § 270 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 StPO, wie es vorliegend das Amtsgericht mit Beschluss vom 25. Mai 2020 entschieden hatte, ist in dieser Verfahrenssituation somit nicht möglich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 360/20 Rn. 12;… vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11 Rn. 2 und vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98 Rn. 3).Der Senat neigt jedoch dazu, in Fällen, in denen - wie hier - das Landgericht nach Abgabe eines Verfahrens durch das Amtsgericht einen Unterbringungsbeschluss erlässt, eine konkludente Übernahmeentscheidung zu bejahen (anders noch BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98 Rn. 4).
- BGH, 17.02.2021 - 4 StR 360/20
Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Anwendbarkeit bei …
Diese Voraussetzung hat nicht vorgelegen, weil das Schöffengericht die Hauptverhandlung ausgesetzt und sich das Verfahren daher vor Beginn einer neuen Hauptverhandlung befunden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121; vom 26. September 1980 - StB 32/80, BGHSt 29, 341, 348;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 225a Rn. 4 und § 270 Rn. 7;… Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 270 Rn. 2;… KK-StPO/Greger, 8. Aufl., § 270 Rn. 3; jeweils mwN). - OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der …
- BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (Verweisung der Sache an das …
Es fehlt indes an einem wirksamen, den Anforderungen des § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO entsprechenden schriftlichen Übernahmebeschluss, der die Zuständigkeit des Landgerichts als Gericht höherer Ordnung hätte begründen können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, NJW 1999, 157; zu den Anforderungen vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15 mwN). - BGH, 25.05.2011 - 2 StR 106/11
Mangelnder Übernahmebeschluss
Insoweit kam auch eine Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO durch das Revisionsgericht - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - nicht in Betracht; das Verfahren musste zur dortigen Erledigung an das Amtsgericht zurückverwiesen werden (vgl. BGHSt 44, 121, 124). - KG, 18.05.2017 - 4 Ws 66/17
Zurückverweisung durch das Berufungsgericht: Fall der Begründung der …
- OLG Nürnberg, 15.11.2001 - 11 UF 3092/01
Verfassungsmäßigkeit des § 1612 b Abs. 5 BGB
- OLG Hamm, 17.09.2020 - 4 (s) Sbd I-11/20