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   BGH, 14.07.2000 - V ZR 384/98   

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https://dejure.org/2000,880
BGH, 14.07.2000 - V ZR 384/98 (https://dejure.org/2000,880)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2000 - V ZR 384/98 (https://dejure.org/2000,880)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - V ZR 384/98 (https://dejure.org/2000,880)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vor-/Nacherbschaft - Verfügung eines nicht befreiten Vorerben

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung des Nacherben zum Verkauf eines Nachlassgrundstücks durch den Vorerben; Auslegung einer so genannten Fälligkeitsmitteilung

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3496
  • MDR 2000, 1426
  • FamRZ 2001, 219
  • WM 2000, 2106
  • WM 2001, 2106
  • DB 2001, 40
  • Rpfleger 2001, 19
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1993 - XII ZR 6/92

    Aufrechnung gegen Unterhaltsforderung

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - V ZR 384/98
    Die Fälligkeitsbedingung enthält damit zugleich eine Erfüllbarkeitsvoraussetzung, die verhindern soll, daß die Kläger den Kaufpreis ohne das Vorliegen der Zustimmung der Beklagten zahlen und die Verkäuferin wegen des Nacherbenvermerks in Anspruch nehmen (vgl. BGHZ 123, 49, 53).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 51/87

    Sicherung des Vormerkungsberechtigten gegenüber dem Drittbewerber

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - V ZR 384/98
    Die Klage nach § 888 BGB hängt nicht davon ab, daß der Schuldner seine Verpflichtung bereits erfüllt hat oder rechtskräftig dazu verurteilt worden ist (Senatsurt. v. 24. Juni 1988, V ZR 51/87, WM 1988, 1422 m.w.N. auch zur Gegenmeinung).
  • BGH, 04.01.1967 - V ZR 117/64

    Übertragung einer Parzelle zur Sicherheit für einen Abfindungsanspruch - Anspruch

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - V ZR 384/98
    Dafür stehen dem Dritterwerber alle Einreden und Einwendungen des Schuldners gegen den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch zu (Senatsurt. v. 10. Juli 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 894; Staudinger/Gursky [1996] § 888 Rdn. 37 m. zahlr. Nachw.), namentlich auch der Einwand, daß der gesicherte Anspruch untergegangen ist.
  • BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64
    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - V ZR 384/98
    Dafür stehen dem Dritterwerber alle Einreden und Einwendungen des Schuldners gegen den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch zu (Senatsurt. v. 10. Juli 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 894; Staudinger/Gursky [1996] § 888 Rdn. 37 m. zahlr. Nachw.), namentlich auch der Einwand, daß der gesicherte Anspruch untergegangen ist.
  • BGH, 02.07.2010 - V ZR 240/09

    Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung zur Löschung einer

    Daraus folgt zugleich, dass die Durchsetzung des Anspruchs gemäß § 888 Abs. 1 BGB die Eintragung des Vormerkungsberechtigten im Grundbuch nicht voraussetzt (vgl. Senat, BGHZ 99, 385, 388; Senat, Urt. v. 31. Oktober 1980, V ZR 95/79, NJW 1981, 446, 447; Urt. v. 24. Juni 1988, V ZR 51/87, NJW-RR 1988, 1357; Urt. v. 14. Juli 2000, V ZR 384/98, NJW 2000, 3496; BGH, Urt. v. 26. April 2007, IX ZR 139/06, WM 2007, 1137; ebenso Staudinger/Gursky, BGB [2008], § 888 Rdn. 49; MünchKomm-BGB/Kohler, 5. Aufl., § 888 Rdn. 11; Kesseler, ZfIR 2007, 88, 92 f.; Wolf, NZM 2008, 29).

    Es wird dadurch geschützt, dass der Dritte gegenüber dem Vormerkungsberechtigten alle Einreden und Einwendungen gegen die Vormerkung und den durch sie gesicherten Anspruch erheben kann, namentlich auch den Einwand, der gesicherte Anspruch sei untergegangen (vgl. Senat, Urt. v. 14 Juli 2000, V ZR 384/98, aaO).

    Der akzessorische Charakter des Anspruchs wird materiellrechtlich durch den Erklärungsgehalt der abzugebenden Zustimmung sichergestellt; dieser richtet sich nach dem Inhalt des vormerkungsgesicherten Anspruchs (Senat, Urt. v. 14. Juli 2000, V ZR 384/98, NJW 2000, 3496; MünchKomm-BGB/Kohler, 5. Aufl., § 888 Rdn. 13).

    Ist er - wie hier - auf die Übertragung lastenfreien Eigentums gerichtet, kann der Vormerkungsberechtigte nicht die Zustimmung zu einer sofortigen Löschung des Grundpfandrechts verlangen, sondern nur die Zustimmung dazu, dass das Grundpfandrecht mit der Eintragung des Vormerkungsberechtigten als Eigentümer gelöscht wird (vgl. Senat, Urt. v. 14. Juli 2000, V ZR 384/98, aaO, zu der von einem Zwischenerwerber geschuldeten Zustimmung).

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2005 - 9 W 22/05

    Anspruch auf Löschungsbewilligung des Vormerkungsberechtigten nach § 888 Abs. 1

    Im Falle eines Dritterwerbs kann der Auflassungsvormerkungsberechtigte von dem Erwerber die Zustimmung dazu verlangen, dass er selbst als Eigentümer eingetragen wird (vgl. BGH NJW 2000, 3496).

    Im Falle des Dritterwerbs ist auch anerkannt, dass die Klage nach § 888 BGB nicht davon abhängt, dass der Schuldner seine Verpflichtung bereits erfüllt hat oder rechtskräftig dazu verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 2000, 3496; NJW-RR 1988, 1357 f.).

  • BGH, 13.12.2007 - V ZR 24/07

    Rechtsstellung des Vormerkungsberechtigten

    Die von der Beschwerde als klärungsbedürftig angesehene Frage ob sich der Dritte gegenüber dem Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten auf die Ansprüche des Verkäufers berufen kann, hat der Senat bereits bejaht (Senat, Urt. v. 14. Juli 2000, V ZR 384/98, NJW 2000, 3496).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 10/02

    Notwegrecht hinsichtlich einer Tiefgaragenzufahrt bei jahrzehntelanger

    Allerdings ergibt sich die Duldungspflicht nicht aus der Vormerkung, da die Kläger dem dadurch gesicherten Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit nach Ablauf von mehr als 30 Jahren seit Bewilligung der Vormerkung (§ 195 BGB) die Einrede der Verjährung entgegensetzen können (vgl. BGH, NJW 2000, 3496; MK-Wacke, BGB, 3. Aufl., § 888 Rn 4; Palandt/ Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 888 Rn 6).
  • LG Coburg, 23.06.2000 - 41 T 35/00

    Bestellung eines Eigentümerfischereirechts)

    BGH, Urteil vom 14.7.2000 - V ZR 384/98 - mitgeteilt von Wolfgang Wellner, Richter am BGH.
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