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BGH, 14.07.2003 - AnwZ 1/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Zulassung eines Rechtsanwalts bei dem Bundesgerichtshof (BGH) und zugleich bei einem anderen Gericht der Zivilgerichtsbarkeit
- Judicialis
BRAO § 21 Abs. 2; ; BRAO § 37; ; BRAO § 39 Abs. 1; ; BRAO § 162; ; BRAO § 163; ; BRAO §§ 164 ff; ; BRAO § 170; ; BRAO § 170 Abs. 1; ; BRAO § 171; ; BRAO § 223
- BRAK-Mitteilungen
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO §§ 164 170 Abs. 1 §171; GG Art. 12 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Singularzulassung der Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvR 819/02
Singularzulassung zum BGH
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - AnwZ 1/02
Die gegen diesen Beschluß eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 31. Oktober 2002 - 1 BvR 819/02 - NJW 2002, 3765).
- BGH, 18.02.2005 - AnwZ 3/03
Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen über die besonderen Voraussetzungen für die …
Den dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluß vom 14. Juli 2003 (AnwZ 1/02, nicht veröffentlicht) zurückgewiesen, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 31. Oktober 2002 (BVerfGE 106, 216) die Verfassungsbeschwerde gegen den - in einem Parallelverfahren ergangenen - Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2002 (BGHZ 150, 70) nicht zur Entscheidung angenommen hatte. - BGH, 18.02.2005 - AnwZ (B) 3/03
Zur Verfassungsgemäßheit der Vorschriften über die Zulassung als Rechtsanwalt bei …
Den dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom 14.7.2003 (AnwZ 1/02, nicht veröffentlicht) zurückgewiesen, nachdem das BVerfG mit Beschluss vom 31.10.2002 (BVerfGE 106, 216) die Verfassungsbeschwerde gegen den - in einem Parallelverfahren ergangenen - Beschluss des BGH vom 4.3.2002 (BGHZ 150, 70) nicht zur Entscheidung angenommen hatte.