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   BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02   

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https://dejure.org/2003,7748
BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02 (https://dejure.org/2003,7748)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02 (https://dejure.org/2003,7748)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - AnwZ (B) 59/02 (https://dejure.org/2003,7748)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Briefkopfgestaltung einer Anwalts-GmbH - Ge- oder Verbotsverfügungen im Zusammenhang mit anwaltlichen Verstößen gegen berufsrechtliche Bestimmungen - Teilweise Rücknahme eines Verwaltungsaktes durch die Rechtsanwaltskammer - Missbilligende Belehrungen als hoheitliche ...

  • Judicialis

    BORA § 8; ; BRAO § 59a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3; ; BRAO § 223 Abs. 1; ; BRAO § 43b; ; BRAO § 201 Abs. 1; ; ZPO § 91a; ; FGG § 13a

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Teil-Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes durch eine Rechtsanwaltskammer

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BRAO §§ 59a, 223; BORA § 8
    Teil-Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes durch eine Rechtsanwaltskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BORA § 8
    Zurücknahme von mißbilligenden Belehrungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Teil-Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes durch eine Rechtsanwaltskammer

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BRAO §§ 59a, 223; BORA § 8
    Teil-Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes durch eine Rechtsanwaltskammer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1501
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 8/02

    Unterlassungsverfügungen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer gegen

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02
    Nunmehr hat sie mit Bescheiden vom 2. April 2003 unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des Senats, wonach die Bundesrechtsanwaltsordnung dem Vorstand einer Rechtsanwaltskammer keine Rechtsgrundlage dafür gibt, anwaltlichen Verstößen gegen berufsrechtliche Bestimmungen mit Ge- und Verbotsverfügungen zu begegnen (Senatsbeschlüsse vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 8/02 - NJW 2003, 504 und AnwZ (B) 41/02 - BRAK-Mitt. 2003, 82; zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), diese Verfügungen, soweit sie eine "ausdrückliche Untersagung" enthalten, zurückgenommen.
  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02
    Voraussetzung hierfür ist, daß der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung zugleich geeignet ist, eine Rechtsfrage allgemein zu klären, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse BGHZ 137, 200, 201 ff; vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 und AnwZ (B) 19/02 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 19/02

    Erlaß eines Unterlassungsgebots durch die Rechtsanwaltskammer; Zulässigkeit eines

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02
    Voraussetzung hierfür ist, daß der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung zugleich geeignet ist, eine Rechtsfrage allgemein zu klären, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse BGHZ 137, 200, 201 ff; vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 und AnwZ (B) 19/02 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01

    Beanstandung der Kurzbezeichnung einer Anwaltssozietät auf ihrem Briefbogen -

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ergibt sich aus der Rechtsprechung des Senats, wonach auch mißbilligende Belehrungen hoheitliche Maßnahmen sein können, die nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608), nichts anderes.
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01

    Zulassung eines ehemaligen Lebenszeitbeamten zur Rechtsanwaltschaft; Erledigung

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02
    Voraussetzung hierfür ist, daß der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung zugleich geeignet ist, eine Rechtsfrage allgemein zu klären, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse BGHZ 137, 200, 201 ff; vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 und AnwZ (B) 19/02 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02

    Presserecht.de

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02
    Nunmehr hat sie mit Bescheiden vom 2. April 2003 unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des Senats, wonach die Bundesrechtsanwaltsordnung dem Vorstand einer Rechtsanwaltskammer keine Rechtsgrundlage dafür gibt, anwaltlichen Verstößen gegen berufsrechtliche Bestimmungen mit Ge- und Verbotsverfügungen zu begegnen (Senatsbeschlüsse vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 8/02 - NJW 2003, 504 und AnwZ (B) 41/02 - BRAK-Mitt. 2003, 82; zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), diese Verfügungen, soweit sie eine "ausdrückliche Untersagung" enthalten, zurückgenommen.
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 20/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ergibt sich aus der Rechtsprechung des Senats, wonach auch mißbilligende Belehrungen hoheitliche Maßnahmen sein können, die nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608), nichts anderes.
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72

    Anfechtung der Auflage eines Bauscheins

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02
    Ein Verwaltungsakt kann nach allgemeinen Grundsätzen nur dann teilweise zurückgenommen werden, wenn der abzutrennende Teil als selbständiger Verwaltungsakt bestehenbleiben kann (Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 43 Rn. 181; vgl. auch BVerwG, DÖV 1974, 380, 381).
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