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   BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09   

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https://dejure.org/2010,257
BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09 (https://dejure.org/2010,257)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2010 - VIII ZR 45/09 (https://dejure.org/2010,257)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 (https://dejure.org/2010,257)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 229 BGB, § 231 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 S 2 BGB, § 535 BGB
    Irrtümliche Selbsthilfe: Haftung bei eigenmächtiger Inbesitznahme einer Mietwohnung durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel; Anforderungen an eine gerichtliche Schadensschätzung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 287; BGB §§ 229, 231, 241, 242, 254, 280, 823, 858
    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei Inbesitznahme ohne gerichtlichen Titel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässige Selbsthilfe bei einer eigenmächtigen Inbesitznahme und Ausräumung einer Wohnung durch einen Vermieter ohne einen gerichtlichen Titel; Verschuldensunabhängige Haftung eines Vermieters bei Verschlechterung oder Unmöglichkeit der Herausgabe durch verbotene ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatzpflicht bei eigenmächtiger Räumung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwohnung - irrtümliche Selbsthilfe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwohnung - Inbesitznahme durch Vermieter bei Mietrückstand

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung; verbotene Eigenmacht; Inbesitznahme; Verwahrverzeichnis; Räumung; Schadensschätzung

  • rabüro.de

    "Kalte Räumung" einer Wohnung ist rechtswidrig

  • rewis.io

    Irrtümliche Selbsthilfe: Haftung bei eigenmächtiger Inbesitznahme einer Mietwohnung durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel; Anforderungen an eine gerichtliche Schadensschätzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Irrtümliche Selbsthilfe: Haftung bei eigenmächtiger Inbesitznahme einer Mietwohnung durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel; Anforderungen an eine gerichtliche Schadensschätzung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mit Urteil vom 14.7.2010 - VIII ZR 45/09 - sieht auch der VIII. Zivilsenat des BGH in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Geschädigten.

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mit Urteil vom 14.7.2010 - VIII ZR 45/09 - sieht auch der VIII. Zivilsenat des BGH in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Selbsthilfe bei einer eigenmächtigen Inbesitznahme und Ausräumung einer Wohnung durch einen Vermieter ohne einen gerichtlichen Titel; Verschuldensunabhängige Haftung eines Vermieters bei Verschlechterung oder Unmöglichkeit der Herausgabe durch verbotene ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter darf nicht eigenmächtig Mieterwohnung räumen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (42)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Strenge Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Räumung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der verschwundene Mieter - kein Grund zur kalten Räumung - oder: wie sag ich es meinem Haftpflichtversicherer

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Hände weg vom "Kalträumen"…

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zur "kalten Wohnungsräumung" - war es anders zu erwarten?

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Wohnungsräumung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kalte Räumung und die Vermieterhaftung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eigenmächtige Wohnungsräumung durch Vermieter ist unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei kalter Wohnungsräumung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Riskante "kalte" Räumung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter verreist und bleibt die Miete schuldig - Vermieterin räumt nach drei Monaten eigenmächtig die Wohnung aus

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vermieter haftet verschuldensunabhängig bei "kalter" Wohnungsräumung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Beendigung des Mietverhältnisses, eigenmächtige Besitzübernahme durch den Vermieter, teilweise Entsorgung der Wohnungseinrichtung: Schadensersatz des Mieters!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Wohnungsräumung ohne Titel - kalte Räumung

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei kalter Wohnungsräumung

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei kalter Wohnungsräumung

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Haftungsfalle kalte Wohnungsräumung

  • msw-ra-berlin.de (Leitsatz)

    Bei Räumung einer Wohnung ohne rechtskräftigen Räumungstitel macht sich der Vermieter schadenersatzpflichtig

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Die Folgen einer "kalten” Wohnungsräumung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verschwundener Mieter - So reagieren Sie richtig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Was tun, wenn der Mieter verschwindet?

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    Vermieter zu Schadensersatz verpflichtet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Kalte Räumung" einer Wohnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verschuldungsunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    "Kalte Räumung” - Ohne Gerichtstitel nicht empfehlenswert!

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mieter verschwunden: Räumung schnell und korrekt durchführen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Von Mietnomaden und Räumungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Kalte Räumung" einer Wohnung kann teuer werden

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Räumung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Räumung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Kalte Wohnungsräumung"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenmächtiges Ausräumen der Mietwohnung durch den Vermieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieter verschwunden - Verbotene Eigenmacht des Vermieters bei sog. kalter Räumung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Eigenmacht kann teuer werden.. . // Räumungsklage // Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Wohnungsräumung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kalte Räumung verboten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Wohnungsräumung!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Mieters bei eigenmächtiger Räumung der Wohnung durch den Vermieter

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verbot der eigenmächtigen Räumung durch den Vermieter // Wie man als Vermieter richtig vorgeht

Besprechungen u.ä. (7)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Strenge Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Räumung

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Kalte Räumung

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Beendigung des Mietverhältnisses, eigenmächtige Besitzübernahme durch den Vermieter, teilweise Entsorgung der Wohnungseinrichtung: Schadensersatz des Mieters!

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Wohnungsräumung

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger, "kalter" Wohnungsräumung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kalträumung: Schadensersatzanspruch des Mieters! (IMR 2010, 416)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3434
  • MDR 2010, 1106
  • NZM 2010, 701
  • ZMR 2011, 23
  • NJ 2010, 517
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.10.2003 - VIII ZR 326/02

    Anforderungen an die Darstellung des Tatbestandes bei Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
    Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet (Bestätigung der Senatsurteile vom 6. Juli 1977, VIII ZR 277/75, WM 1977, 1126, und vom 1. Oktober 2003, VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708).

    a) Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter stellen jedenfalls solange, wie der Mieter seinen an der Wohnung bestehenden Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe im Sinne von § 229 BGB dar, für deren Folgen der Vermieter über die vom Amtsgericht herangezogenen Vorschriften hinaus sogar verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet (Senatsurteile vom 6. Juli 1977 - VIII ZR 277/75, WM 1977, 1126, unter II 2; vom 1. Oktober 2003 - VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708, unter III; Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., Rdnr. XIII 25; vgl. ferner OLG Köln, NJW 1996, 472, 473; Horst, NZM 1998, 139, 140; Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 3. Aufl., § 546 Rdnr. 34; Lehmann-Richter, NZM 2009, 177, 178).

    Übt deshalb ein Vermieter - wie hier - im Wege einer sogenannten kalten Räumung durch eigenmächtige Inbesitznahme von Wohnung und Hausrat eine verbotene Selbsthilfe, ist er gemäß § 231 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und kann sich auch nicht darauf berufen, sich über die Voraussetzungen und den Umfang seines Selbsthilferechts geirrt zu haben (Senatsurteile vom 6. Juli 1977, aaO, unter II 2; vom 1. Oktober 2003, aaO; Sternel, aaO; Horst, aaO, S. 140).

    Denn den Vermieter trifft mit seiner Inbesitznahme zugleich eine Obhutspflicht, welche einer Entsorgung grundsätzlich entgegensteht (Senatsurteil vom 1. Oktober 2003, aaO; Sternel, aaO, Rdnr. XIII 26; Horst, aaO, S. 142; vgl. ferner BGH, Urteil vom 27. April 1971 - VI ZR 191/69, WM 1971, 943, unter II 1 b).

    aa) Den Vermieter, der eine Wohnung in der geschehenen Weise ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels in verbotener Eigenmacht in Besitz nimmt, trifft für die darin befindlichen Gegenstände eine - bei Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung hier zumindest nachvertragliche - Obhutspflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 2003, aaO).

  • BGH, 06.07.1977 - VIII ZR 277/75

    Umfang der Schadensersatzpflicht wegen Irrtums über die Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
    Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet (Bestätigung der Senatsurteile vom 6. Juli 1977, VIII ZR 277/75, WM 1977, 1126, und vom 1. Oktober 2003, VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708).

    a) Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter stellen jedenfalls solange, wie der Mieter seinen an der Wohnung bestehenden Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe im Sinne von § 229 BGB dar, für deren Folgen der Vermieter über die vom Amtsgericht herangezogenen Vorschriften hinaus sogar verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet (Senatsurteile vom 6. Juli 1977 - VIII ZR 277/75, WM 1977, 1126, unter II 2; vom 1. Oktober 2003 - VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708, unter III; Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., Rdnr. XIII 25; vgl. ferner OLG Köln, NJW 1996, 472, 473; Horst, NZM 1998, 139, 140; Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 3. Aufl., § 546 Rdnr. 34; Lehmann-Richter, NZM 2009, 177, 178).

    Das gilt selbst dann, wenn der gegenwärtige Aufenthaltsort des Mieters unbekannt und/oder das Mietverhältnis wirksam gekündigt und dadurch ein vertragliches Besitzrecht des Mieters entfallen ist (OLG Celle, WuM 1995, 188; Herrlein/Kandelhard, aaO; Staudinger/Rolfs, BGB (2006), § 546 Rdnr. 39; Bamberger/Roth/Ehlert, BGB, 2. Aufl., § 546 Rdnr. 22; Horst, aaO, S. 140 f.; vgl. ferner Senatsurteil vom 6. Juli 1977 aaO, unter II 1 b aa).

    Übt deshalb ein Vermieter - wie hier - im Wege einer sogenannten kalten Räumung durch eigenmächtige Inbesitznahme von Wohnung und Hausrat eine verbotene Selbsthilfe, ist er gemäß § 231 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und kann sich auch nicht darauf berufen, sich über die Voraussetzungen und den Umfang seines Selbsthilferechts geirrt zu haben (Senatsurteile vom 6. Juli 1977, aaO, unter II 2; vom 1. Oktober 2003, aaO; Sternel, aaO; Horst, aaO, S. 140).

  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07

    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
    Der Tatrichter muss in diesem Fall vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob nach § 287 ZPO nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (Senatsurteil vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, WM 2009, 1811, Tz. 16; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36, unter 3 a m.w.N.).

    (2) Darüber hinaus hat das Berufungsgericht nicht beachtet, dass es im Rahmen einer solchen Schätzung selbst nicht vorgetragene Tatsachen nach freiem Ermessen berücksichtigen und, soweit dies erforderlich ist, vor einer vollständigen Abweisung der Klage auch über den Sachvortrag hinaus in eine Aufklärung durch Sachverständigengutachten eintreten muss (Senatsurteil vom 24. Juni 2009, aaO, Tz. 20 m.w.N.).

    Soweit für die zum Ersatz gestellten gebrauchten Gegenstände kein Markt (mehr) besteht und deshalb kein Marktwert festgestellt werden kann, hätte das Berufungsgericht - und zwar selbst unter Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 2009, aaO) - außerdem erwägen müssen, ob der betreffende Schaden nicht durch Ansatz desjenigen Preises zu schätzen ist, der - unter Abzug eines angemessenen Ausgleichs neu für alt - bei der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes angefallen wäre (vgl. BGHZ 115, 364, 368).

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
    Kommt er dem nicht nach, hat er zu beweisen, in welchem Umfang Bestand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben des Mieters abweichen, soweit dessen Angaben plausibel sind (Anschluss an BGH, 27. September 1951, IV ZR 155/50, BGHZ 3, 162).

    Es hätte ihr vielmehr schon bei Inbesitznahme oblegen, ein aussagekräftiges Verzeichnis der verwahrten Gegenstände aufzustellen und deren Wert schätzen zu lassen, um dem Kläger eine Sicherung seiner Ansprüche zu ermöglichen (vgl. BGHZ 3, 162, 172 f.).

    Wenn sie dem nicht nachgekommen ist, geht der dem Kläger aus einer Verletzung dieser Pflicht zustehende Schadensausgleich deshalb auch dahin, dass die Beklagte ihrerseits verpflichtet ist zu beweisen, in welchem Umfang Bestand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben abweichen, die der Kläger hierzu gemacht hat (vgl. BGHZ 3, 162, 176), soweit die vom Kläger angesetzten Werte plausibel sind.

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
    Soweit für die zum Ersatz gestellten gebrauchten Gegenstände kein Markt (mehr) besteht und deshalb kein Marktwert festgestellt werden kann, hätte das Berufungsgericht - und zwar selbst unter Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 2009, aaO) - außerdem erwägen müssen, ob der betreffende Schaden nicht durch Ansatz desjenigen Preises zu schätzen ist, der - unter Abzug eines angemessenen Ausgleichs neu für alt - bei der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes angefallen wäre (vgl. BGHZ 115, 364, 368).
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
    (3) Ebenso wenig hat das Berufungsgericht bedacht, dass bei feststehendem Verlust eines Gegenstandes, für den Ersatz zu leisten ist, mangels näherer Anhaltspunkte ein mittlerer und nicht notwendig der denkbar geringste Wert zu schätzen sein kann (BGH, Urteil vom 7. Juli 1970 - VI ZR 233/69, NJW 1970, 1970, unter B II 2 b aa m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
    Denn in Fällen, in denen eine Schätzung des gesamten Schadens ausscheiden muss, hat der Tatrichter auch zu prüfen, ob nicht einzelne Schadensteile oder doch wenigstens ein Mindestschaden im Wege des § 287 Abs. 1 ZPO zuerkannt werden kann (BGHZ 91, 243, 257 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1971 - VI ZR 191/69

    Verletzung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden nachwirkenden Obhutspflicht -

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
    Denn den Vermieter trifft mit seiner Inbesitznahme zugleich eine Obhutspflicht, welche einer Entsorgung grundsätzlich entgegensteht (Senatsurteil vom 1. Oktober 2003, aaO; Sternel, aaO, Rdnr. XIII 26; Horst, aaO, S. 142; vgl. ferner BGH, Urteil vom 27. April 1971 - VI ZR 191/69, WM 1971, 943, unter II 1 b).
  • OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95

    Nötigung durch Ausräumen einer Wohnung; Begriff der Gewaltanwendung bei

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
    a) Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter stellen jedenfalls solange, wie der Mieter seinen an der Wohnung bestehenden Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe im Sinne von § 229 BGB dar, für deren Folgen der Vermieter über die vom Amtsgericht herangezogenen Vorschriften hinaus sogar verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet (Senatsurteile vom 6. Juli 1977 - VIII ZR 277/75, WM 1977, 1126, unter II 2; vom 1. Oktober 2003 - VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708, unter III; Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., Rdnr. XIII 25; vgl. ferner OLG Köln, NJW 1996, 472, 473; Horst, NZM 1998, 139, 140; Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 3. Aufl., § 546 Rdnr. 34; Lehmann-Richter, NZM 2009, 177, 178).
  • OLG Celle, 10.11.1993 - 2 U 115/93

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bezüglich

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
    Das gilt selbst dann, wenn der gegenwärtige Aufenthaltsort des Mieters unbekannt und/oder das Mietverhältnis wirksam gekündigt und dadurch ein vertragliches Besitzrecht des Mieters entfallen ist (OLG Celle, WuM 1995, 188; Herrlein/Kandelhard, aaO; Staudinger/Rolfs, BGB (2006), § 546 Rdnr. 39; Bamberger/Roth/Ehlert, BGB, 2. Aufl., § 546 Rdnr. 22; Horst, aaO, S. 140 f.; vgl. ferner Senatsurteil vom 6. Juli 1977 aaO, unter II 1 b aa).
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 126/88

    Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Rückgabe einer in öffentliche Verwahrung

  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des

  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 160/14

    Benutzung eines kostenpflichtigen, privaten Parkplatzes:

    Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dem Vermieter gegen den Mieter, der die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, keine Besitzschutzansprüche aus § 859 Abs. 1 BGB zustehen (vgl. Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 10; Urteil vom 6. Juli 1977 - VIII ZR 277/75, NJW 1977, 1818, Rn. 24; Urteil vom 1. Oktober 2003 - VIII ZR 326/02, NJW-RR 2004, 493 Rn. 8; vgl. auch Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., Rn. XIII 25).
  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

    Zu den Anforderungen an eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010, VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009, VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; vom 6. Dezember 2012, VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f. und vom 23. Oktober 1991, XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a).

    Der Tatrichter muss vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob nach § 287 ZPO nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (st. Rspr.; Senatsurteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; BGH, Urteile vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f.; vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, NJW 2012, 2267 Rn. 9).

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 16. Dezember 1963 - III ZR 47/63, juris Rn. 17 ff.; vom 22. Mai 1984 - III ZR 18/83, BGHZ 91, 243, 256 f.; vom 17. Juni 1992 - I ZR 107/90, BGHZ 119, 20, 30 f.; vom 12. Oktober 1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663, 664 f.; vom 1. Februar 2000 - X ZR 222/98, NJW-RR 2000, 1340, 1341; vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19, 22) kann und muss es von einer Schätzung nur dann absehen, wenn diese mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre.
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 175/16

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Erstehers bei eigenmächtiger Inbesitznahme der

    Kommt der Vermieter der Inventarisierungspflicht nicht nach, geht der Schadensausgleich des Mieters auch dahin, dass der Vermieter verpflichtet ist zu beweisen, in welchem Umfang Bestand, Zustand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben abweichen, die der Mieter hierzu gemacht hat, soweit dessen Angaben plausibel sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 15 ff.).

    Die Erstellung eines Verzeichnisses ist nur dann entbehrlich, wenn sich in der Immobilie nur verbrauchte und für eine weitere Verwendung ersichtlich unbrauchbare Sachen befinden, an deren Dokumentierung und Aufbewahrung der Schuldner bereits auf den ersten Blick schlechthin kein Interesse haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 16 sowie § 885 Abs. 3 Satz 2, § 885a Abs. 3 Satz 2 ZPO).

    Kommt der Ersteher der Obliegenheit zur Dokumentation nicht nach, hat er im Streitfall - ebenso wie der Vermieter bei der "kalten Räumung" - zu beweisen, inwieweit die Angaben des Schuldners zu dem Bestand, Zustand und Wert der Gegenstände, die sich im Zeitpunkt der Räumung in dem Haus befunden haben sollen, unzutreffend sind, soweit dessen Angaben plausibel sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 17).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 10 U 60/10

    Übergang des Mietzahlungsanspruchs in der Zwangsversteigerung

    Der BGH stuft die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter als unerlaubte Selbsthilfe ein, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet (BGH, Urt. v. 14.7.2010, VIII ZR 45/09).
  • AG Berlin-Mitte, 19.11.2014 - 9 C 303/13

    Unbefugt genutzte Kellerräume darf der Vermieter räumen!

    d) Schließlich hat das Gericht die beiden Kläger in seinem Beschluss vom 14. Mai 2014 darauf hingewiesen, dass entgegen ihrer Auffassung die von ihnen behauptete Zuweisung des Kellerraumes Nummer #durch den damaligen Hauswart #hier beweisbedürftig sein dürfte: Denn in dem von ihnen für sich herangezogenen Fall des Bundesgerichtshofes (= Urteil vom 14. Juli 2010, Geschäftszeichen: VIII ZR 45/09, in: NZM 2010, 701 ff.) sei es so gewesen, dass die dortige Vermieterin die Wohnung des dortigen Mieters geöffnet und leer geräumt hätte (= am angegebenen Ort, 701).

    Dazu berufen sie sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 2010, Geschäftszeichen: VIII ZR 45/09 (in: NZM 2010, 701 bis 703) und lassen meinen, es käme hier nicht darauf an, ob ihnen der in Rede stehende Kellerraum zur Nummer #von der Beklagten zugewiesen worden ist oder nicht.

  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 88/13

    Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der

    Der Tatrichter muss vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob nach § 287 ZPO nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestbetrages möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12, aaO; vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f.; vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a).
  • OLG Dresden, 14.06.2017 - 5 U 1426/16

    Begriff der verbotenen Eigenmacht; Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger

    Jede nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme von Räumlichkeiten und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter ist jedenfalls solange, wie der Mieter seinen an den Räumen bestehenden Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, eine verbotene Eigenmacht i.S.v. § 858 Abs. 1 BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe i.S.v. § 229 BGB, für deren Folgen der Vermieter nach § 231 BGB haftet (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434; OLG Nürnberg, Urteil vom 23.08.2013, 5 U 160/12, ZMR 2014, 534).
  • KG, 21.12.2012 - 8 U 286/11

    Miete trotz Mangelanzeige ungekürzt gezahlt: Keine Rückforderung!

    Die Schätzung eines "Mindestschadens" gemäß § 287 ZPO kommt erst in Betracht, wenn jedenfalls in irgendeiner Höhe ein Schaden eingetreten ist, nicht aber, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (BGH, Urt. v. 14.07.2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434, 3435 Tz 19).
  • OLG Köln, 01.09.2021 - 22 U 171/18

    Kalte Räumung; rechtliches Gehör; eigene Sachprüfung von Vorbringen durch den

    Der Umfang des gegebenenfalls zuzubilligenden Schadensersatzes ist insoweit durch Schadensschätzung im Sinne von § 287 ZPO zu ermitteln, wie insbesondere aus der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Rechtsfolgen einer unerlaubten Selbsthilfe im Sinne von § 231 BGB folgt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 -, juris, BGH, Urteile vom 6. Juli 1977, VIII ZR 277/75, WM 1977, 1126, und vom 1. Oktober 2003, VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.05.2020 - 21 U 53/19, beckonline).

    Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter (sogenannte "kalte Räumung") stellt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, welcher der Senat folgt, eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet (BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 -, juris, BGH, Urteile vom 6. Juli 1977, VIII ZR 277/75, WM 1977, 1126, und vom 1. Oktober 2003, VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.05.2020 - 21 U 53/19, beckonline).

    Es hätte ihr vielmehr schon bei Inbesitznahme oblegen, ein aussagekräftiges Verzeichnis der verwahrten Gegen-stände aufzustellen und deren Wert schätzen zu lassen, um dem Kläger eine Sicherung seiner Ansprüche zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 -, juris).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Beweislast nur soweit reicht, wie "die vom Kläger angesetzten Werte plausibel sind." (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 -, juris Rdn. 17), führt dies im Streitfall hinsichtlich der noch in Streit befindlichen Gegenstände nicht zu einer Änderung der Darlegungs- und Beweislast, da die Angaben der Kläger, soweit noch streitgegenständlich, nicht unplausibel sind.

    Soweit die Kläger mit den Anträgen zu 1 bzw. 1.a) Schadensersatz wegen der Verschlechterung von zeitweise geräumten und vereinnahmten Einrichtungsgegenständen nach deren Rückerhalt fordern, steht ihnen dem Grunde nach wegen unerlaubter Selbsthilfe ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beklagte nach § 231 BGB zu (vgl. zur Haftung nach kalter Räumung: BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 -, juris, BGH, Urteile vom 6. Juli 1977, VIII ZR 277/75, WM 1977, 1126, und vom 1. Oktober 2003, VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.05.2020 - 21 U 53/19, beckonline).

  • KG, 14.07.2011 - 12 U 149/10

    Unerlaubte Garagenräumung - Vermieter haftet verschuldensunabhängig!

  • OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 U 119/21

    Schadensersatz wegen verbotener Eigenmacht auch ohne Mietvertrag!

  • AG Berlin-Schöneberg, 14.08.2019 - 6 C 276/18

    Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Räumung der Wohnung

  • OLG Köln, 28.05.2020 - 21 U 53/19

    Verbotene Eigenmacht: Vermieter muss Inventarliste erstellen und haftet für

  • OLG München, 20.03.2012 - 31 Wx 81/12

    Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben: Beschränkung auf die Beendigung

  • AG Hannover, 06.11.2013 - 502 C 7971/13

    Anspruch eines Mieters auf Zahlung von Schadensersatz bei Entzug des Besitzes an

  • OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers

  • LG Duisburg, 28.02.2012 - 13 S 243/11

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung für die Nutzung einer Wohnung nach

  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 86/13

    Wohnraummiete im Mehrparteienhaus: Inhaltsanforderungen an eine

  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 89/13

    Gebührenstreitwert im Mietrechtsstreit: Negative Feststellungsklage des

  • OLG Naumburg, 18.05.2012 - 1 W 17/12

    Mietverhältnis: Schadensersatzanspruch eines Mieters wegen Räumung durch den

  • OLG Celle, 22.11.2023 - 7 U 40/23

    Dieselskandal; Abschalteinrichtung; Motorschutz; Recht der Europäischen

  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 87/13

    Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der

  • LG Itzehoe, 22.03.2019 - 9 S 26/18

    Wohnraummiete: Kürzungsrecht des Mieters nach der HeizkostenV bei pflichtwidrig

  • OLG Brandenburg, 08.02.2022 - 3 U 31/16

    Räumung einer verpachteten Kleingartenparzelle; Schadensersatzansprüche wegen

  • OLG Nürnberg, 23.08.2013 - 5 U 160/12

    Umfang des Schadensersatzes bei sog. "kalter Räumung"

  • OLG Hamburg, 18.10.2010 - 14 W 89/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Darlegung des Unfallschadens

  • OLG Braunschweig, 14.11.2019 - 9 U 119/15

    Haftung des vermögenssorgenden Berufsbetreuers wegen pflichtwidrigen Umgangs mit

  • OLG Hamm, 15.02.2023 - 11 U 71/22

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Wertes aus öffentlicher Verwahrung

  • LG Köln, 23.05.2014 - 37 O 268/10
  • AG Berlin-Mitte, 07.02.2022 - 20 C 206/21

    Voreilige Fahrradentsorgung: Vermieter haftet für seine Hausverwaltung

  • LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20

    Eilbedürftigkeit bei einstweiliger Verfügung gegen mittelbaren Besitzer;

  • LG Düsseldorf, 28.01.2014 - 35 O 57/05

    Anforderungen bei der Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen

  • OLG Köln, 17.10.2013 - 22 U 125/12

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber einem Kostenfestsetzungsbeschluss aus

  • LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13

    Bereinigte Gesamtkosten können in Betriebskostenabrechnung eingestellt werden!

  • OLG Celle, 09.04.2019 - 14 U 157/18

    Baustelle abgebrannt: Wie muss der Bauherr seinen Schaden darlegen?

  • LG Essen, 02.08.2011 - 15 S 116/11

    Für Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Pflicht zur Rückgabe eines

  • OLG Rostock, 03.08.2017 - 3 U 70/13

    Gewerberaummietvertrag: Änderung der Mietfälligkeit bei fortlaufend unpünktlicher

  • AG Oldenburg/Holstein, 24.04.2013 - 25 C 294/13

    Gewerberaummietverhältnis: Rechtsschutz gegen vermieterseitige Stromsperren im

  • AG Köln, 20.09.2011 - 205 C 112/11

    Darlegungs- und Beweispflichtigkeit des Mieters für die Notwendigkeit eines

  • LG Itzehoe, 19.12.2014 - 9 S 3/14

    Nebenkostenabrechnung: Gesamtverbrauch ist nicht zwingend anzugeben!

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 17 U 114/12
  • OLG Rostock, 08.06.2017 - 3 U 70/13

    Abänderung der Mietfälligkeit

  • LG Karlsruhe, 29.11.2010 - 6 O 195/09

    Nachbaransprüche gegen eine Sickergrube

  • AG Köln, 30.08.2011 - 205 C 117/11

    Mieter ist hinsichtlich Vorwegabzuges wegen Gewerbes und Garagenflächen bei der

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