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   BGH, 14.07.2011 - IX ZB 213/10   

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https://dejure.org/2011,9287
BGH, 14.07.2011 - IX ZB 213/10 (https://dejure.org/2011,9287)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2011 - IX ZB 213/10 (https://dejure.org/2011,9287)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - IX ZB 213/10 (https://dejure.org/2011,9287)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Gerichts auf ausdrückliche Berücksichtigung eines jeden Parteivortrags aufgrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Pflicht eines Gerichts auf ausdrückliche Berücksichtigung eines jeden Parteivortrags aufgrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - IX ZB 213/10
    Nur wenn besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde, liegt eine Gehörsverletzung vor (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 154/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - IX ZB 213/10
    Zu bemerken ist insoweit, dass das Beschwerdegericht die Dauer des Verfahrens entgegen der Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, ZIP 2010, 2056 Rn. 7 f) als selbständigen Zuschlagsgrund behandelt hat.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - IX ZB 213/10
    Nur wenn besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde, liegt eine Gehörsverletzung vor (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 145/10

    Erforderlichkeit der ausdrücklichen Bescheidung aller Einzelpunkte des

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - IX ZB 213/10
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt hingegen keine Pflicht der Gerichte, sich der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht oder der von ihr vorgenommenen Bewertung anzuschließen (vgl. BVerfGE 80, 269, 286; 87, 1, 33; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - IX ZR 145/10, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - IX ZB 213/10
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt hingegen keine Pflicht der Gerichte, sich der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht oder der von ihr vorgenommenen Bewertung anzuschließen (vgl. BVerfGE 80, 269, 286; 87, 1, 33; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - IX ZR 145/10, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - IX ZB 213/10
    Nur wenn besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde, liegt eine Gehörsverletzung vor (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - IX ZB 213/10
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt hingegen keine Pflicht der Gerichte, sich der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht oder der von ihr vorgenommenen Bewertung anzuschließen (vgl. BVerfGE 80, 269, 286; 87, 1, 33; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - IX ZR 145/10, juris Rn. 6).
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