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   BGH, 14.07.2011 - IX ZB 240/10   

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https://dejure.org/2011,10815
BGH, 14.07.2011 - IX ZB 240/10 (https://dejure.org/2011,10815)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2011 - IX ZB 240/10 (https://dejure.org/2011,10815)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - IX ZB 240/10 (https://dejure.org/2011,10815)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines fehlenden Hinweises des Gerichts hinsichtlich eines möglichen Scheiterns eines Anspruchs mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör; Notwendigkeit einer den Anforderungen des § 298 Abs. 1 InsO entsprechenden Zahlungsaufforderung für einen Antrag auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 296 Abs. 3 S. 1; InsO § 298 Abs. 1
    Vereinbarkeit eines fehlenden Hinweises des Gerichts hinsichtlich eines möglichen Scheiterns eines Anspruchs mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör; Notwendigkeit einer den Anforderungen des § 298 Abs. 1 InsO entsprechenden Zahlungsaufforderung für einen Antrag auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 155/09

    Versagung der Restschuldbefreiung: Antragsvoraussetzungen bei fehlender Deckung

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - IX ZB 240/10
    Den danach zu führenden Beweis für den Zugang (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 155/09, ZInsO 2010, 492 Rn. 5) hat der Treuhänder nicht angetreten.
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 43/07

    Zulässigkeit einer Versagung der Restschuldbefreiung eines Schuldners durch einen

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - IX ZB 240/10
    Das weitere Verhalten des Schuldners rechtfertigt es entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde nicht, auf den Zugang eines den Anforderungen des § 298 Abs. 1 InsO entsprechenden Aufforderungsschreibens zu verzichten, weil es sich insoweit um ein zwingendes Formerfordernis handelt (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 43/07, ZInsO 2009, 2310 Rn. 6 f).
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