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   BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14   

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https://dejure.org/2015,25704
BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14 (https://dejure.org/2015,25704)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2015 - KVR 55/14 (https://dejure.org/2015,25704)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14 (https://dejure.org/2015,25704)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32b GWB, § 33 Abs 3 GWB, § 29 VwVfG, § 40 VwVfG
    Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am Verfahren nicht beteiligten Dritten in Akten der Kartellbehörde - Trinkwasserpreise

  • IWW

    § 32b GWB, § ... 33 GWB, § 29 VwVfG, § 13 VwVfG, § 72 GWB, § 406e Abs. 1 StPO, § 40 VwVfG, § 33 Abs. 4 GWB, § 31 Abs. 4 Nr. 2 GWB, § 273 ZPO, Art. 102 AEUV, §§ 13, 29 VwVfG, § 1 IFG, § 33 Abs. 3 GWB, § 32 GWB, Art. 9 VO 1/2003, Art. 101 AEUV, Art. 81 EGV, Art. 2 Nr. 16 der Richtlinie 2014/104/EU, § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 420 ff. ZPO, § 1 Abs. 1 IFG, § 406e StPO, Art. 6 Abs. 6 der Richtlinie 2014/104/EU, § 78 GWB

  • Wolters Kluwer

    Interesse an der Einsicht in Akten der Kartellbehörde bei Trinkwasserpreisen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Trinkwasserpreise, Anspruch des Eigentümers auf Akteneinsicht in Kartellrechtsverfahren gegen Versorgungsbetrieb zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage

  • Betriebs-Berater

    Gewährung von Akteneinsicht an einen möglichen Kartellgeschädigten - Trinkwasserpreise

  • Betriebs-Berater

    Gewährung von Akteneinsicht an einen möglichen Kartellgeschädigten - Trinkwasserpreise

  • rewis.io

    Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am Verfahren nicht beteiligten Dritten in Akten der Kartellbehörde - Trinkwasserpreise

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 32b; VwVfG § 40
    Interesse an der Einsicht in Akten der Kartellbehörde bei Trinkwasserpreisen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kartellrecht: Zum Anspruch auf Akteneinsicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht beim Kartellamt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Ein möglicher Kartellgeschädigter kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Akteneinsicht haben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ein möglicher Kartellgeschädigter kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Akteneinsicht haben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Akteneinsichtsrecht zugunsten eines Kartellgeschädigten in Kartellverwaltungsverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewährung von Akteneinsicht an einen möglichen Kartellgeschädigten - Trinkwasserpreise

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Akteneinsichtsrecht zugunsten eines Kartellgeschädigten in Kartellverwaltungsverfahren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Einsicht in Kartellverwaltungsverfahrensakten

  • hoech-partner.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht im Kartellverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsichtsrecht im Kartellverfahren

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Einsicht in Kartellverwaltungsverfahrensakten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3648
  • BB 2015, 2433
  • BB 2015, 2504
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Ob unter diesen Voraussetzungen eine Akteneinsicht zu gewähren ist, hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 VwVfG) zu entscheiden (st. Rspr., BVerwGE 69, 278, 279 f.; BVerwGE 61, 15, 22 f.; BVerwGE 30, 154, 159 f.; BeckOK-Herrmann, VwVfG, Stand 1.4.2015, § 29, Rn. 7; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl., § 29, Rn. 18; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 15. Aufl., § 29, Rn. 10; aA Palm, Akteneinsicht im öffentlichen Recht, 2002, S. 117 sowie Partsch, Die Freiheit des Zugangs zu Verwaltungsinformationen, 2002, S. 148).

    Ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch ist aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen anzuerkennen, wenn der Antragsteller im Einzelfall ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise nicht zu befriedigendes Informationsinteresse gegenüber der Behörde, gerade im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechten, darlegen kann (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 42/83, NJW 1990, 2761, 2762; OVG Schleswig NVwZ 1996, 408, 409).

    Die Annahme eines solchen Interesses ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen der Antragsteller zu der Behörde in einer konkreten Rechtsbeziehung steht und die fraglichen Akten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung haben (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwGE 61, 15, 22 f.; unklar BVerwGE 69, 278, 280).

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Ob unter diesen Voraussetzungen eine Akteneinsicht zu gewähren ist, hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 VwVfG) zu entscheiden (st. Rspr., BVerwGE 69, 278, 279 f.; BVerwGE 61, 15, 22 f.; BVerwGE 30, 154, 159 f.; BeckOK-Herrmann, VwVfG, Stand 1.4.2015, § 29, Rn. 7; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl., § 29, Rn. 18; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 15. Aufl., § 29, Rn. 10; aA Palm, Akteneinsicht im öffentlichen Recht, 2002, S. 117 sowie Partsch, Die Freiheit des Zugangs zu Verwaltungsinformationen, 2002, S. 148).

    Die Annahme eines solchen Interesses ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen der Antragsteller zu der Behörde in einer konkreten Rechtsbeziehung steht und die fraglichen Akten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung haben (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwGE 61, 15, 22 f.; unklar BVerwGE 69, 278, 280).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch ist aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen anzuerkennen, wenn der Antragsteller im Einzelfall ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise nicht zu befriedigendes Informationsinteresse gegenüber der Behörde, gerade im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechten, darlegen kann (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 42/83, NJW 1990, 2761, 2762; OVG Schleswig NVwZ 1996, 408, 409).

    Vielmehr kann das Interesse auch in der Vorbereitung möglicher Sekundäransprüche liegen, wenn der am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Dritte zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf eine entsprechende Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OVG Münster, NJW 1989, 544 f.; OVG Koblenz, NVwZ 1992, 384; OVG Schleswig, NVwZ 1996, 408, 409; VG Göttingen, Urteil vom 11. Februar 2009 - 1 A 393/06, juris Rn. 15; VG Braunschweig, NJW 1987, 459).

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Ob unter diesen Voraussetzungen eine Akteneinsicht zu gewähren ist, hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 VwVfG) zu entscheiden (st. Rspr., BVerwGE 69, 278, 279 f.; BVerwGE 61, 15, 22 f.; BVerwGE 30, 154, 159 f.; BeckOK-Herrmann, VwVfG, Stand 1.4.2015, § 29, Rn. 7; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl., § 29, Rn. 18; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 15. Aufl., § 29, Rn. 10; aA Palm, Akteneinsicht im öffentlichen Recht, 2002, S. 117 sowie Partsch, Die Freiheit des Zugangs zu Verwaltungsinformationen, 2002, S. 148).

    Die Annahme eines solchen Interesses ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen der Antragsteller zu der Behörde in einer konkreten Rechtsbeziehung steht und die fraglichen Akten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung haben (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwGE 61, 15, 22 f.; unklar BVerwGE 69, 278, 280).

  • EuGH, 06.06.2013 - C-536/11

    Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Akteneinsicht - Gerichtsverfahren betreffend

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Vorliegend hat die Landeskartellbehörde zwar im Zusammenhang mit der Darstellung eines möglichen Akteneinsichtsrechts nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 6. Juni 2013 - C-536/11, WUW/E EU-R 2746, Rn. 29 ff. - Donau Chemie) sowie hypothetisch für den Fall der Anwendbarkeit von § 29 VwVfG nach Beiladung des Antragstellers Ermessenserwägungen angestellt.
  • EuGH, 05.06.2014 - C-557/12

    Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Dem entspricht für den Bereich des europäischen Kartellrechts die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach das Recht eines jeden, Schadensersatz zu verlangen, die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union erhöht sowie geeignet ist, Unternehmen von Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen könnten, und damit zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs beiträgt (zuletzt EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-557/12, WuW/E EU-R 3030, Rn. 23 - Kone).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1988 - 20 A 1063/87

    Baugenehmigung; Anspruch; Akteneinsicht; Bauakten; Berechtigtes Interesse;

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Vielmehr kann das Interesse auch in der Vorbereitung möglicher Sekundäransprüche liegen, wenn der am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Dritte zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf eine entsprechende Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OVG Münster, NJW 1989, 544 f.; OVG Koblenz, NVwZ 1992, 384; OVG Schleswig, NVwZ 1996, 408, 409; VG Göttingen, Urteil vom 11. Februar 2009 - 1 A 393/06, juris Rn. 15; VG Braunschweig, NJW 1987, 459).
  • VG Göttingen, 11.02.2009 - 1 A 393/06

    Akten; Aktenbegriff, materieller; Amtshaftungsklage; Ermessenreduzierung;

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Vielmehr kann das Interesse auch in der Vorbereitung möglicher Sekundäransprüche liegen, wenn der am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Dritte zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf eine entsprechende Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OVG Münster, NJW 1989, 544 f.; OVG Koblenz, NVwZ 1992, 384; OVG Schleswig, NVwZ 1996, 408, 409; VG Göttingen, Urteil vom 11. Februar 2009 - 1 A 393/06, juris Rn. 15; VG Braunschweig, NJW 1987, 459).
  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13

    Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Um eine Aktenbeiziehung im Zivilprozess zu erreichen (vgl. hierzu OLG Hamm, BB 2014, 526), müsste der Antragsteller zunächst auf eigenes Kostenrisiko eine Zivilklage erheben, ohne zu wissen, ob er, gegebenenfalls mit Hilfe der begehrten Akten, in der Lage sein wird, seinen Schadensersatzanspruch hinreichend zu substantiieren.
  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Danach ist ebenfalls lediglich die Darlegung eines berechtigten Interesses erforderlich, das in der Verfolgung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche liegen kann (vgl. BVerfG, BeckRS 2009, 18693, Rn. 22 ff.), ohne dass einzelne Unterlagen benannt werden müssten.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 7 A 10880/91

    Einsichtnahme in Verwaltungsakten; Abschluß des Verwaltungsverfahrens;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2002 - 21 B 589/02

    Zum Auskunftsanspruch nach dem IFG

  • EuGH, 27.02.2014 - C-365/12

    Kommission / Enbw Energie Baden-Württemberg - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr.

  • BVerfG, 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Beiziehung staatsanwaltschaftlicher

  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 2/18

    Anspruch auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen

    Wenn der nach §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG Einsichtsberechtigte um eine vom Gesetz nicht vorgesehene Art des Zugangs zu einem Geschäftsverteilungsplan ersucht, ist hierüber nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 12 VA 1/19 unter III (n.v.); OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 2 VA 5/19 unter II 2 b cc (n.v.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2019 - 14 VA 2/19, juris Rn. 13; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. März 2019 - 4 VA 4/19 unter II (n.v.); siehe ferner (zum allgemeinen Verwaltungsrecht) BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14, NJW 2015, 3648 Rn. 14 ff.; BVerwGE 84, 375 unter 5 [juris Rn. 29]; Ritgen in Knack/Henneke, VwVfG 10. Aufl. § 29 Rn. 88; Ramsauer in ders., VwVfG 19. Aufl. § 29 Rn. 41; Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 9. Aufl. § 29 Rn. 18, 36).
  • BGH, 04.04.2023 - KZR 20/21

    Vertriebskooperation im SPNV

    Die Kartellbehörde trifft mit der Verbindlicherklärung der Verpflichtungszusage keine endgültige Aussage darüber, ob ein Kartellverstoß vorlag oder nicht (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14, WuW/E DE-R 4883 Rn. 22 - Trinkwasserpreise).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22
    Zur Begründung wiederholt er die bereits gegenüber dem Bundeskartellamt angeführten Argumente und weist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Beschluss vom 14. Juli 2015, KVR 55/14 - darauf hin, dass das berechtigte Interesse auch in der Vorbereitung möglicher Sekundäransprüche liegen könne, wenn der am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Dritte zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf eine entsprechende Akteneinsicht angewiesen sei.

    Hinsichtlich des berechtigten Interesses im Sinne dieser Norm verweist die Regierungsbegründung zur 10. GWB-Novelle auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2015, KVR 55/14 -Trinkwasserpreise - (Reg.Entw. S. 112).

    Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, ob sich der Beschwerdeführer insoweit aufgrund des Vereinszwecks, der unter anderem darin besteht, sich für die wirtschaftlichen Belange der gesamten Synchronbranche einzusetzen, auf ein eigenes Recht im Sinne der von der Regierungsbegründung in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015, KVR 55/14 -Trinkwasserpreise -) berufen kann, oder ob nur die Rechte seiner Mitglieder betroffen sind.

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in der vom Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung in Bezug genommenen Entscheidung klargestellt, dass ein Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über die Akteneinsicht nur dann besteht, wenn das Auskunftsinteresse nicht auf andere Weise befriedigt werden kann (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015, KVR 55/14; Reg.Ent. S. 112).

    Zwar macht der Beschwerdeführer im Gegenzug zutreffend geltend, dass er nicht bereits vor der Einsicht oder Auskunft das Bestehen etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche schlüssig darlegen muss, sondern ihm vorbehalten bleibt, aufgrund der durch die Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse endgültig zu entscheiden, ob diese etwaige Ansprüche begründen könnten (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015, KVR 55/14 Rn. 31 bei juris; KK-Gieg, § 475 StPO Rn. 4) .

    Anlass des kartellbehördlichen Tätigwerdens war - anders als etwa in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 2015, KVR 55/14, zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht der Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, sondern allein eine Fusionskontrolle, bei der zu prüfen war, ob der beabsichtigte Zusammenschluss der beiden fusionswilligen Unternehmen (Übernahme der T. durch die J.) zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führen könnte, indem er insbesondere eine marktbeherrschende Stellung begründete oder verstärkte.

  • BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21

    Zivilprozess, Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten

    Das rechtliche Interesse des Klägers kann nicht damit in Abrede gestellt werden, dass bloße Ausforschung betrieben würde beziehungsweise eine von vornherein aussichtslose Klage vorläge (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14, NJW 2015, 3648 Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 20 A 1165/16

    Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Einsicht in Akten über

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1984 - 5 C 73.82 -, BVerwGE 69, 278; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14 -, NJW 2015, 3648; Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, a. a. O., § 29 Rn. 18 f.
  • OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17

    Wasserpreis Mainz - Kartellverstoß: Schadenersatzanspruch aufgrund überhöhter

    Der Kläger hat entsprechend der ihm obliegenden Darlegungslast (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2015 - KVR 55/14, Rn. 22 - Trinkwasserpreise) zum einen darauf hingewiesen, dass nach einer Erhebung des Bundeskartellamts die Wasserpreise in Mainz im Jahr 2010 erheblich über den Wasserpreisen vergleichbarer Wasserversorger sowie über dem Durchschnitt der Wasserpreise (Erlöse) in den 38 größten Städten Deutschlands und noch deutlicher über dem Durchschnitt aller westdeutschen Städte (ohne Berlin) mit mehr als 200.000 Einwohnern lagen (vgl. S. 3 des Beschlusses des Bundeskartellamts vom 08.05.2012 - B 8 - 159/11, Anlage BB 5, Bl. 572 d. A.).
  • LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20
    30 f. - Muños; vgl. auch bereits: EuGH, Urteil vom 5. Februar 1963, Rs. 26/62, ECLI:EU:C:1963:1 - van Gend & Loos; ähnlich auch BVerfG, Beschluss vom 6. März 2014, Az. 1 BvR 3541/13, juris Rn. 22; BGH, Urteil vom 14. Juli 2015, Az.: KVR 55/14, juris Rn. 19 - Trinkwasserpreise; BGH, Urteil vom 23. September 2020, Az. KZR 4/19, juris Rn. 50 - Schienenkartell V; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021, Az. KZR 63/18, juris Rn. 36 - Schienenkartell VI; BGH, Urteil vom 8. August 2022, Az.: KZR 111/18, juris Rn. 131 - VBL-Gegenwert III).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    Ob sich die von der Beschwerdeführerin begehrte Akteneinsicht aus anderen Anspruchsgrundlagen, namentlich aus verfahrensunabhängigen und daher nicht vom Tatbestand des § 44a VwGO erfassten Einsichts-, Auskunfts- und/oder Informationsrechten (Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 44a Rn. 12; Stelkens/Schenk, in: Schoch/Schneider, a.a.O., § 44a VwGO Rn. 8, 17 f.; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 44a Rn. 47 ff.; Schenke, in: Kopp/Schenke, a.a.O., § 44a Rn. 4a m.w.N.) ergibt, etwa aus § 1 IFG oder dem ungeschriebenen, im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde stehenden Anspruch auf Akteneinsicht (vgl. BGH, Beschl. v. 14.07.2015 - KVR 55/14, Juris Rn. 13 ff.), kann dahinstehen, weil solche Ansprüche von der Beschwerdeführerin hier nicht geltend gemacht werden.
  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

    1.2.2 Die Entscheidung über die Gewährung der Akteneinsicht steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (mit dieser Befugnis korrespondiert ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung) und setzt ein berechtigtes Interesse des Antragstellers voraus (BGH, B.v. 14.7.2015 - KVR 55/14 - NJW 2015, 3648 = juris Rn. 15 f., m.w.N.; BayVGH, U.v. 22.3.1988 - 21 B 87.3439 - BayVBl 1988, 404 f.; U.v. 17.2.1998 - 23 B 95.1954 - BayVBl 1998, 693 = juris Rn. 32 f.; Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 29 Rn. 18 m.w.N.).

    Dieses ist ggf. mit entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen an der Geheimhaltung der Akteninhalte abzuwägen (vgl. BGH, B.v. 14.7.2015 - KVR 55/14 - NJW 2015, 3648 = juris Rn. 16; Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 29 Rn. 18b, jew. m.w.N.).

  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 4/19

    Gewährung der Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19.

    Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die Entscheidung über ein Ersuchen des nach §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG Einsichtsberechtigten auf eine vom Gesetz nicht vorgesehene Art des Zugangs zu einem Geschäftsverteilungsplan nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist (ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 12 VA 1/19 unter III (n.v.); OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 2 VA 5/19, unter II 2 b cc (n.v.); OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. März 2019 - 4 VA 4/19 unter II (n.v.); siehe ferner (zum allgemeinen Verwaltungsrecht) BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14, NJW 2015, 3648 Rn. 14 ff.; BVerwGE 84, 375 unter 5 [juris Rn. 29]; Ritgen in Knack/Henneke, VwVfG 10. Aufl. § 29 Rn. 88; Ramsauer in ders., VwVfG 19. Aufl. § 29 Rn. 41; Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 9. Aufl. § 29 Rn. 18, 36).
  • BayObLG, 18.11.2020 - 101 VA 136/20

    Deutung einer Erklärung als förmlichen Rechtsbehelf

  • BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in die Akten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 12 B 5.17

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch im

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 3 Kart 3/21

    Reichweite eines Akteneinsichtsrechts; Kein Anspruch auf Beziehung und

  • LG Berlin, 02.03.2023 - 16 O 21/19

    electronic-cash-System - Ermessen des Gerichts bei der Bemessung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 15 B 1285/20

    Antrag auf einstweilige Anordnung unter Schwärzung etwaiger personenbezogener

  • BVerwG, 19.04.2021 - 20 F 9.20

    Anforderungen an eine Sperrerklärung; unbegründete Beschwerde

  • VG Berlin, 23.02.2023 - 4 K 157.20

    Außenwirtschaftliches Prüfungsverfahren von Unternehmenserwerben: Zulässigkeit

  • VG Mainz, 07.10.2021 - 1 K 451/20

    Informationszugang zu einem Prozessschriftsatz in einem Regulierungsverfahren

  • OLG Frankfurt, 23.09.2019 - 20 VA 21/18

    Akteneinsicht: Notwendige Zustimmung der aktenführenden Behörde bei beigezogenen

  • VG Regensburg, 05.05.2021 - RN 5 E 21.777

    Beschwerde, Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund, Antragstellung,

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