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   BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13   

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https://dejure.org/2015,17439
BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13 (https://dejure.org/2015,17439)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2015 - KVR 77/13 (https://dejure.org/2015,17439)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13 (https://dejure.org/2015,17439)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Wasserpreise Calw II

    § 19 Abs 4 Nr 2 GWB, § 31 Abs 4 Nr 3 GWB, § 57 Abs 1 GWB, § 59 Abs 1 GWB, § 71 Abs 2 GWB
    Kartellverwaltungsverfahren: Zulässigkeit der Aufhebung einer Verfügung der Kartellbehörde und Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht bei teilweiser Rechtswidrigkeit der Festsetzung eines Höchstpreises für die Lieferung von Trinkwasser; Ermittlung des ...

  • IWW

    § 19 Abs. 1 GWB, § ... 32 Abs. 1, 2 GWB, § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB, § 113 Abs. 2 VwGO, § 113 Abs. 3 VwGO, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 71 GWB, § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO, § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO, § 19 Abs. 2 GWB, § 29 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 GWB, § 31 Abs. 4 Nr. 3 GWB, § 19 GWB, § 57 Abs. 1 GWB, § 70 Abs. 1 GWB, § 32 Abs. 1 GWB, § 26 Abs. 2 VwVfG, § 59 Abs. 1 GWB, § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB, § 31 Abs. 4 Nr. 2 GWB, § 2 Abs. 1b KAE, § 2 KAE, § 4 Abs. 1 KAE, Konzessionsabgabenverordnung, § 2 Abs. 2 Satz 2 KAE, § 21a Abs. 4 Satz 2 EnWG, § 29 Satz 1 Nr. 2 GWB, §§ 19, 29, 31 Abs. 3, 4 GWB

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Rechtswidrigkeit der Festsetzung eines Höchstpreises für die Lieferung von Trinkwasser durch die Kartellbehörde nach Auffassung des Beschwerdegerichts; Ermittlung des wettbewerbsanalogen Preises für die Lieferung von Trinkwasser; Folgen der Verletzung von ...

  • kanzlei.biz

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Preise für Trinkwasser

  • Betriebs-Berater

    Wasserpreise Calw II -kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

  • rewis.io

    Kartellverwaltungsverfahren: Zulässigkeit der Aufhebung einer Verfügung der Kartellbehörde und Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht bei teilweiser Rechtswidrigkeit der Festsetzung eines Höchstpreises für die Lieferung von Trinkwasser; Ermittlung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Rechtswidrigkeit der Festsetzung eines Höchstpreises für die Lieferung von Trinkwasser durch die Kartellbehörde nach Auffassung des Beschwerdegerichts; Ermittlung des wettbewerbsanalogen Preises für die Lieferung von Trinkwasser; Folgen der Verletzung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vollständige Aufhebung der Verfügung bei rechtswidriger Festsetzung des Höchstpreises für die Lieferung von Trinkwasser durch die Kartellbehörde

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren gegen die Energie Calw GmbH wegen überhöhter Wasserpreis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überhöhte Wasserpreise

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Trinkwasserversorgung - und der wettbewerbsanaloge Preis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitwirkungspflichten im Kartellverwaltungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Festsetzung eines Trinkwasserhöchstpreis - und die Anfechtungsklage

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wasserpreise in Baden-Württemberg: OLG muss Berechnung erneut prüfen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Festlegung der Missbrauchsgrenze bei teilweise rechtswidriger Festsetzung der Höchstpreise für Trinkwasser

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kartellverfahren - Einfluss der verweigerten Mitwirkung des Unternehmens auf die Beweiswürdigung - Höchstpreisfestsetzung für Trinkwasserlieferung durch Kartellbehörde

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtliche Festlegung der Missbrauchsgrenze bei teilweise rechtswidriger Festsetzung der Höchstpreise für Trinkwasser

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rigorose Ausnutzung der Wasserversorgungsmonopole gestoppt

  • juve.de (Kurzinformation)

    Wasserpreise:Verfahren gegen Energie Calw zurückgewiesen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Überhöhte Wasserpreise

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Überhöhte Wasserpreisen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Stop fürWasserversorgungsmonopole

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 206, 229
  • NJW 2015, 3643
  • ZIP 2015, 59
  • MDR 2015, 13
  • BB 2015, 2369
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
    Die dagegen erhobene Rechtsbeschwerde der Landeskartellbehörde hat zur Aufhebung dieses Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht geführt (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 - Wasserpreise Calw).

    Mit der Entscheidung "Wasserpreise Calw" (Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 15) hat der Senat seine Rechtsprechung aus den Entscheidungen Stromnetznutzungsentgelt I und Papiergroßhandel (Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 346, und Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 Rn. 19) fortgeführt.

    Bei der danach erforderlichen Überprüfung der Preisbildungsfaktoren kann die Kartellbehörde - und im Beschwerdeverfahren das Beschwerdegericht - auf die einschlägigen und gegebenenfalls weiterzuentwickelnden ökonomischen Theorien zurückgreifen (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 15 mwN - Wasserpreise Calw).

    Das Unternehmen hat der Kartellbehörde die Daten aus seinem Einwirkungsbereich zu übermitteln, die sich die Behörde nicht auf anderem zumutbarem Wege beschaffen kann (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 17 ff. - Wasserpreise Calw; Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 248 f. - Flugpreisspaltung).

    Dennoch kann aber der Ansatz insbesondere einer Mehrheit von Preisbildungsfaktoren, von denen anzunehmen ist, dass auf ihrer Grundlage kalkulierte Preise bei wirksamem Wettbewerb auf dem Markt nicht durchgesetzt werden könnten, ein Indiz für einen missbräuchlich überhöhten Preis sein (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 15 - Wasserpreise Calw).

    Dieser soll das mit § 19 GWB verbundene Unwerturteil rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 26 - Wasserpreise Calw), während die Sicherheitszuschläge den im Einzelfall auftretenden Unsicherheiten bei der Feststellung der relevanten Preisbildungsfaktoren Rechnung tragen (BGH, aaO Rn. 15).

    Die Kostenkontrolle nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB zielt darauf ab, Preisbildungsfaktoren auszuschließen, von denen anzunehmen ist, dass auf ihrer Grundlage kalkulierte Preise bei wirksamem Wettbewerb auf dem Markt nicht durchgesetzt werden könnten (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 15 - Wasserpreise Calw).

    b) Wie der Senat in der Entscheidung "Wasserpreise Calw" ausgeführt hat, ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem von der Betroffenen geforderten Preis und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Preis bedarf (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 25 ff.; ebenso Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 36 f. - Valium; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 f. - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; Bechtold, GWB, 7. Aufl., § 19 Rn. 55; aA Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB § 19 Rn. 121 ff.).

    Dabei kann, wenn der sachliche Markt von einer Monopolsituation geprägt ist, unter Umständen ein Missbrauch schon bei einem geringeren Zuschlag anzunehmen sein als unter normalen Marktgegebenheiten (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 27 - Wasserpreise Calw; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 296 - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II).

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 6.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
    a) Sowohl im Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung als auch im Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist weitgehend anerkannt, dass ein mit der Anfechtungsklage bzw. der Anfechtungsbeschwerde angegriffener Verwaltungsakt, der teilweise rechtswidrig ist, vom Gericht nur insoweit aufzuheben ist, als die Rechtswidrigkeit reicht und der rechtlich unbedenkliche Teil nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil steht (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 8; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 6; Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 C 8/10, NVwZ-RR 2011, 824 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 3. Juli 1976 - KVR 4/75, BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1446 - Valium, insoweit in BGHZ 68, 23 nicht abgedruckt; Eyermann/Schmidt, VwGO, 14. Aufl., § 113 Rn. 9; BeckOK VwGO/Decker, Stand 1. April 2015, § 113 Rn. 32, 36; Kühnen in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., GWB, § 71 Rn. 26; Lembach in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB, § 71 Rn. 28; Stockmann in MünchKommWettbR, 2. Aufl., GWB § 71 Rn. 12; vgl. auch K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., GWB, § 71 Rn. 15; Deichfuß in Kölner Kommentar zum Kartellrecht, GWB § 71 Rn. 30).

    So heißt es in § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO: "Soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig ... ist, hebt das Gericht den Verwaltungsakt ... auf." Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf einer Ermessensentscheidung - wie hier hinsichtlich des Aufgreifermessens (BGH, Beschluss vom 6. März 2001 - KVZ 20/00, ZIP 2001, 807) - beruht (BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 8; Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 6).

    Anders ist es lediglich, wenn die Verfügung durch die Teilaufhebung in ihrem Wesen verändert würde (BGH, Beschluss vom 18. Mai 1993 - KVZ 10/92, WuW/E 2869, 2871 - Pauschalreisen-Vermittlung II; Beschluss vom 25. Oktober 1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine) oder wenn die rechtlich unbedenklichen Teile in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 8; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 30.05.2006 - 6 B 28.06

    Aufhebung eines unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
    a) Sowohl im Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung als auch im Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist weitgehend anerkannt, dass ein mit der Anfechtungsklage bzw. der Anfechtungsbeschwerde angegriffener Verwaltungsakt, der teilweise rechtswidrig ist, vom Gericht nur insoweit aufzuheben ist, als die Rechtswidrigkeit reicht und der rechtlich unbedenkliche Teil nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil steht (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 8; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 6; Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 C 8/10, NVwZ-RR 2011, 824 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 3. Juli 1976 - KVR 4/75, BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1446 - Valium, insoweit in BGHZ 68, 23 nicht abgedruckt; Eyermann/Schmidt, VwGO, 14. Aufl., § 113 Rn. 9; BeckOK VwGO/Decker, Stand 1. April 2015, § 113 Rn. 32, 36; Kühnen in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., GWB, § 71 Rn. 26; Lembach in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB, § 71 Rn. 28; Stockmann in MünchKommWettbR, 2. Aufl., GWB § 71 Rn. 12; vgl. auch K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., GWB, § 71 Rn. 15; Deichfuß in Kölner Kommentar zum Kartellrecht, GWB § 71 Rn. 30).

    So heißt es in § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO: "Soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig ... ist, hebt das Gericht den Verwaltungsakt ... auf." Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf einer Ermessensentscheidung - wie hier hinsichtlich des Aufgreifermessens (BGH, Beschluss vom 6. März 2001 - KVZ 20/00, ZIP 2001, 807) - beruht (BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 8; Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 6).

    Anders ist es lediglich, wenn die Verfügung durch die Teilaufhebung in ihrem Wesen verändert würde (BGH, Beschluss vom 18. Mai 1993 - KVZ 10/92, WuW/E 2869, 2871 - Pauschalreisen-Vermittlung II; Beschluss vom 25. Oktober 1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine) oder wenn die rechtlich unbedenklichen Teile in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 8; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 6).

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
    b) Wie der Senat in der Entscheidung "Wasserpreise Calw" ausgeführt hat, ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem von der Betroffenen geforderten Preis und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Preis bedarf (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 25 ff.; ebenso Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 36 f. - Valium; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 f. - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; Bechtold, GWB, 7. Aufl., § 19 Rn. 55; aA Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB § 19 Rn. 121 ff.).

    Dabei kann, wenn der sachliche Markt von einer Monopolsituation geprägt ist, unter Umständen ein Missbrauch schon bei einem geringeren Zuschlag anzunehmen sein als unter normalen Marktgegebenheiten (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 27 - Wasserpreise Calw; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 296 - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II).

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
    b) Wie der Senat in der Entscheidung "Wasserpreise Calw" ausgeführt hat, ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem von der Betroffenen geforderten Preis und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Preis bedarf (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 25 ff.; ebenso Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 36 f. - Valium; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 f. - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; Bechtold, GWB, 7. Aufl., § 19 Rn. 55; aA Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB § 19 Rn. 121 ff.).

    Dabei kann, wenn der sachliche Markt von einer Monopolsituation geprägt ist, unter Umständen ein Missbrauch schon bei einem geringeren Zuschlag anzunehmen sein als unter normalen Marktgegebenheiten (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 27 - Wasserpreise Calw; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 296 - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II).

  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
    Während das Gesetz für jene Ermittlungsmethode in § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB aF, § 31 Abs. 4 Nr. 2 GWB nF eine teilweise Umkehr der Beweislast vorsieht (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08, BGHZ 184, 168 Rn. 41 ff. - Wasserpreise Wetzlar), bleibt es im Rahmen der kostenbasierten Ermittlung eines Preismissbrauchs uneingeschränkt bei dem Grundsatz, dass die Behörde die (materielle) Beweislast für den Missbrauch trägt (K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., GWB, § 57 Rn. 11 f.) und nur in diesem Rahmen die unzureichende Mitwirkung des Unternehmens würdigen kann.

    Hinsichtlich dieser Methode hat der Senat offen gelassen, ob die an die Stadt oder die Gemeinde zu entrichtende Konzessionsabgabe als ein unbeeinflussbarer und deswegen grundsätzlich relevanter Kostenfaktor zu gelten hat und welche Bedeutung es in diesem Zusammenhang hat, dass die Stadt an dem Wasserversorgungsunternehmen beteiligt ist (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08, BGHZ 184, 168 Rn. 41 ff. - Wasserpreise Wetzlar).

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
    a) Sowohl im Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung als auch im Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist weitgehend anerkannt, dass ein mit der Anfechtungsklage bzw. der Anfechtungsbeschwerde angegriffener Verwaltungsakt, der teilweise rechtswidrig ist, vom Gericht nur insoweit aufzuheben ist, als die Rechtswidrigkeit reicht und der rechtlich unbedenkliche Teil nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil steht (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 8; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 6; Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 C 8/10, NVwZ-RR 2011, 824 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 3. Juli 1976 - KVR 4/75, BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1446 - Valium, insoweit in BGHZ 68, 23 nicht abgedruckt; Eyermann/Schmidt, VwGO, 14. Aufl., § 113 Rn. 9; BeckOK VwGO/Decker, Stand 1. April 2015, § 113 Rn. 32, 36; Kühnen in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., GWB, § 71 Rn. 26; Lembach in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB, § 71 Rn. 28; Stockmann in MünchKommWettbR, 2. Aufl., GWB § 71 Rn. 12; vgl. auch K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., GWB, § 71 Rn. 15; Deichfuß in Kölner Kommentar zum Kartellrecht, GWB § 71 Rn. 30).

    b) Wie der Senat in der Entscheidung "Wasserpreise Calw" ausgeführt hat, ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem von der Betroffenen geforderten Preis und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Preis bedarf (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 25 ff.; ebenso Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 36 f. - Valium; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 f. - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; Bechtold, GWB, 7. Aufl., § 19 Rn. 55; aA Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB § 19 Rn. 121 ff.).

  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
    a) Sowohl im Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung als auch im Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist weitgehend anerkannt, dass ein mit der Anfechtungsklage bzw. der Anfechtungsbeschwerde angegriffener Verwaltungsakt, der teilweise rechtswidrig ist, vom Gericht nur insoweit aufzuheben ist, als die Rechtswidrigkeit reicht und der rechtlich unbedenkliche Teil nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil steht (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 8; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 6; Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 C 8/10, NVwZ-RR 2011, 824 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 3. Juli 1976 - KVR 4/75, BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1446 - Valium, insoweit in BGHZ 68, 23 nicht abgedruckt; Eyermann/Schmidt, VwGO, 14. Aufl., § 113 Rn. 9; BeckOK VwGO/Decker, Stand 1. April 2015, § 113 Rn. 32, 36; Kühnen in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., GWB, § 71 Rn. 26; Lembach in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB, § 71 Rn. 28; Stockmann in MünchKommWettbR, 2. Aufl., GWB § 71 Rn. 12; vgl. auch K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., GWB, § 71 Rn. 15; Deichfuß in Kölner Kommentar zum Kartellrecht, GWB § 71 Rn. 30).

    Einer solchen nach verwaltungsgerichtlichen Grundsätzen zulässigen Teilaufhebung der angefochtenen Verfügung der Kartellbehörde steht die insoweit lückenhafte Regelung des § 71 GWB nicht entgegen, die im Übrigen dem Beschwerdegericht im Verwaltungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen keinesfalls geringere Befugnisse als den Verwaltungsgerichten hat einräumen wollen (BGH, Beschluss vom 3. Juli 1976 - KVR 4/75, BGHZ 67, 104, 111 - "Vitamin B 12").

  • BFH, 31.01.2012 - I R 1/11

    Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe "Wasser" - Gegenstand der richterlichen

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
    Die Berechnung der Konzessionsabgaben richtet sich nach der KAE, die für den Bereich der Wasserversorgung durch die am 1. September 1992 in Kraft getretene Verordnung über die Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) nicht außer Kraft gesetzt worden ist, sondern als vorkonstitutionelles Recht insoweit weitergilt, als sie dem Grundgesetz nicht widerspricht (BFH, DStR 2012, 855 Rn. 14).
  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
    Das Unternehmen hat der Kartellbehörde die Daten aus seinem Einwirkungsbereich zu übermitteln, die sich die Behörde nicht auf anderem zumutbarem Wege beschaffen kann (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 17 ff. - Wasserpreise Calw; Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 248 f. - Flugpreisspaltung).
  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

  • BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10

    Ruhensberechnung; Versorgungsbezüge; Witwe; Hinterbliebenenversorgung;

  • BGH, 06.03.2001 - KVZ 20/00

    Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden der Kartellbehörden

  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

  • OLG Stuttgart, 05.09.2013 - 201 Kart 1/12

    Preismissbrauchskontrolle eines Versorgungsunternehmens der öffentlichen

  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 10/92

    Unwirksame Ausschließlichkeitsbindung - Pauschalreisen-Vermittlung II

  • BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 4.09

    Straßenausbaubeitrag; Verfahrensfehler; Fortwirkung im Berufungsverfahren;

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Jedenfalls bei einer derart vollständig unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung ( vgl dazu etwa BGH vom 14.7.2015 - KVR 77/13 - BGHZ 206, 229 RdNr 13) ist der Ausnahmecharakter des § 131 Abs. 5 SGG ( vgl BSG vom 25.4.2013 - B 8 SO 21/11 R - SozR 4-3500 § 43 Nr. 3 RdNr 14 f) mit der Zurückverweisung in die Verwaltung nicht verkannt.
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2019 - Kart 1/19

    Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig und

    Es kommt hinzu, dass das Unwerturteil des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung einen erheblichen Abstand zwischen den der Marktgegenseite abverlangten Geschäftsbedingungen und den wettbewerbskonformen Konditionen erfordert (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss v. 15. Mai 2012 - KVR 51/11 , NZKart 2013, 34 = WuW/E DE-R 3632 Rz. 26 m.w.N. - Wasserpreise Calw I ; Beschluss v. 14. Juli 2015 - KVR 77/13 , BGHZ 206, 229 = NZKart 2015, 448 = WuW/E DE-R 4871 Rz. 63 m.w.N. - Wasserpreise Calw II ), weshalb nicht jede Überschreitung des nach wettbewerblichen Maßstäben noch Zulässigen zur Annahme eines Marktmachtmissbrauchs führt.
  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem geforderten Entgelt und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Entgelt bedarf (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 26 - Wasserpreise Calw I; Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 63 - Wasserpreise Calw II).
  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

    Eine dem Betroffenen obliegende Mitwirkungspflicht darf bei Anwendung des § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB nach § 75 Abs. 1 GWB im Beschwerdeverfahren nicht dazu führen, dass sie im Ergebnis eine gesetzlich nicht vorgesehene Umkehr der Darlegungs- und Beweislast bewirkt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 58 - Wasserpreise Calw II).

    Bei der danach vorzunehmenden Ermittlung des hypothetischen Marktpreises steht den Kartellbehörden ein methodischer Spielraum zu (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 22 ff. - Wasserpreise Calw II).

    Dem betroffenen Unternehmen obliegt allerdings nicht nur bei der Kostenkontrolle nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB 2005 (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 17 ff. - Wasserpreise Calw; BGHZ 206, 229 Rn. 30 f., 58 - Wasserpreise Calw II), sondern auch bei der Prüfung der Frage, ob bestimmte Umstände höhere Preise rechtfertigen und daher nach Auffassung des betroffenen Unternehmens in die Zu- und Abschlagsrechnung Eingang finden sollen, eine Mitwirkungspflicht nach § 26 Abs. 2 VwVfG, die durch die Auskunftspflicht gemäß § 59 Abs. 1 GWB konkretisiert wird.

    Das betroffene Unternehmen hat der Kartellbehörde daher die Daten aus seinem Einwirkungsbereich zu übermitteln, die sich die Behörde nicht auf anderem zumutbarem Wege beschaffen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 248 f. - Flugpreisspaltung; BGH, WuW/E DE-R 3632 Rn. 17 ff. - Wasserpreise Calw; BGHZ 206, 229 Rn. 30 f., 58 - Wasserpreise Calw II).

    (bb) Entsprechende Grundsätze gelten auch im kartellverwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren (BGHZ 206, 229 Rn. 30 - Wasserpreise Calw II; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, BGHZ 226, 67 Rn. 119 - Facebook, jeweils mwN).

    Gleichwohl ist anerkannt, dass die danach bestehende gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze findet, wo das Vorbringen des Klägers keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachaufklärung bietet (BGHZ 206, 229 Rn. 59 - Wasserpreise Calw II; BGHZ 226, 67 Rn. 19 - Facebook), und dass eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Beteiligten die Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts herabsetzen kann (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11/11, BVerwGE 145, 354 Rn. 28, mwN).

    Nicht nur bei der kostenbasierten Ermittlung eines Preismissbrauchs nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB 2005 (BGHZ 206, 229 Rn. 31 - Wasserpreise Calw II), sondern auch dann, wenn der Missbrauch auf Grundlage der Vergleichsmarktmethode festgestellt werden soll, bleibt es uneingeschränkt bei dem Grundsatz, dass die Behörde ebenso wie das Beschwerdegericht die (materielle) Beweislast für den Missbrauch trägt und nur in diesem Rahmen die unzureichende Mitwirkung des Unternehmens würdigen kann.

    Allerdings darf die Mitwirkungslast bei Anwendung des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB 2005 nicht in einer Weise gehandhabt werden, dass sie im Ergebnis zu einer - anders als bei § 31 Abs. 4 Nr. 2 GWB - gesetzlich nicht vorgesehenen Umkehr der Darlegungs- und Beweislast (BGHZ 184, 168 Rn. 76 - Wasserpreise Wetzlar; BGHZ 206, 229 Rn. 58 - Wasserpreise Calw II) führt.

    Daher dürfen die Kartellbehörde oder das Beschwerdegericht die Erstellung von Kalkulationen, die das Unternehmen für den eigenen Geschäftsbetrieb typischerweise nicht vorhält, ebenso wenig verlangen wie sie dem betroffenen Unternehmen die Einholung eines Gutachtens aufgeben können (vgl. BGHZ 206, 229 Rn. 32 - Wasserpreise Calw II).

  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 4/18 R

    Anspruch Selbstständiger auf aufstockende Leistungen zur Sicherung des

    Jedenfalls bei einer derart vollständig unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung ( vgl dazu etwa BGH vom 14.7.2015 - KVR 77/13 - BGHZ 206, 229 RdNr 13) ist der Ausnahmecharakter des § 131 Abs. 5 SGG ( vgl BSG vom 25.4.2013 - B 8 SO 21/11 R - SozR 4-3500 § 43 Nr. 3 RdNr 14 f) mit der Zurückverweisung in die Verwaltung nicht verkannt.
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Ein zwingender Vorrang kommt einem Vergleich mit den Preisen auf einem - zeitlich, räumlich oder sachlich - anderen, kartellfreien Markt gegenüber weiteren Schätzmethoden allerdings nicht zu (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 14 - Wasserpreise Calw I; Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 22 ff. - Wasserpreise Calw II).

    So können sie die Wettbewerbspreise auch durch einen kostenbasierten Vergleich anhand einer Überprüfung von Preisbildungsfaktoren bestimmen (vgl. BGH, WuW/E DE-R 3632 Rn. 13 ff. - Wasserpreise Calw I; BGHZ 206, 229 Rn. 22 ff. - Wasserpreise Calw II; Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 2/15, NZKart 2017, 198 Rn. 27 f. - Kabelkanalanlagen; jeweils zu § 19 GWB).

    Von wesentlicher Bedeutung für die Rechtsfehlerfreiheit der Mehrerlösschätzung nach § 81 GWB ist - ebenso wie im Rahmen von § 19 GWB (vgl. BGHZ 206, 229 Rn. 22 - Wasserpreise Calw II) - die Beachtung derjenigen Faktoren, die die Preisbildung im Markt bestimmen oder jedenfalls beeinflussen können ("anerkannte ökonomische Theorien", vgl. BT-Drucks. 16/5847, S. 11).

    Die Schätzungsbefugnis räumt dem Tatrichter vor diesem Hintergrund einen erheblichen methodischen Spielraum ein (vgl. BGHZ 206, 229 Rn. 25 - Wasserpreise Calw II).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 16/13

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz

    Zu berücksichtigen ist des Weiteren, dass der Missbrauch ein Unwerturteil im Sinne eines unangemessenen oder ungerechtfertigten Verhaltens mit einschließt, und zwar orientiert am Prinzip der Wettbewerbsfreiheit und losgelöst von subjektiver Vorwerfbarkeit (st. Rsp.; vgl. BGH, Beschluss v. 9. November 1982 - KVR 9/81 , WuW/E BGH 1965, Rz. 10 bei juris - Gemeinsamer Anzeigenteil ; Beschluss v. 28. Juni 2005 - KVR 17/04 , BGHZ 163, 282 = WuW/E DE-R 1513, Rz. 32 bei juris - Stadtwerke Mainz ; Beschluss v. 14. Juli 2015 - KVR 77/13 , BGHZ 206, 229 = NZKart 2015, 448 = WuW/E DE-R 4871 Rz. 63 - Wasserpreise Calw II ).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Ein zwingender Vorrang kommt einem Vergleich mit den Preisen auf einem - zeitlich, räumlich oder sachlich - anderen, kartellfreien Markt gegenüber weiteren Schätzmethoden allerdings nicht zu (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 14 - Wasserpreise Calw I; Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 22 ff. - Wasserpreise Calw II).

    So können sie die Wettbewerbspreise auch durch einen kostenbasierten Vergleich anhand einer Überprüfung von Preisbildungsfaktoren bestimmen (vgl. BGH, WuW/E DE-R 3632 Rn. 13 ff. - Wasserpreise Calw I; BGHZ 206, 229 Rn. 22 ff. - Wasserpreise Calw II; Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 2/15, NZKart 2017, 198 Rn. 27 f. - Kabelkanalanlagen; jeweils zu § 19 GWB).

    BGHZ 206, 229 Rn. 22 - Wasserpreise Calw II) - die Beachtung derjenigen Faktoren, die die Preisbildung im Markt bestimmen oder jedenfalls beeinflussen können ("anerkannte ökonomische Theorien", vgl. BT-Drucks. 16/5847, S. 11).

    Die Schätzungsbefugnis räumt dem Tatrichter vor diesem Hintergrund einen erheblichen methodischen Spielraum ein (vgl. BGHZ 206, 229 Rn. 25 - Wasserpreise Calw II).

  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 7/18 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Jedenfalls bei einer derart vollständig unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung ( vgl dazu etwa BGH vom 14.7.2015 - KVR 77/13 - BGHZ 206, 229 RdNr 13) ist der Ausnahmecharakter des § 131 Abs. 5 SGG ( vgl BSG vom 25.4.2013 - B 8 SO 21/11 R - SozR 4-3500 § 43 Nr. 3 RdNr 14 f) mit der Zurückverweisung in die Verwaltung nicht verkannt.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2020 - 6 U 103/19

    Mobilstation - Patentverletzungsverfahren bezüglich eines Patents zur

    Die Grundsätze der Entscheidung Wasserpreise Calw II des Bundesgerichtshofs (NJW 2015, 3643) seien auf die Berechnung einer angemessenen Lizenzgebühr im Bereich von SEP übertragbar.

    Die Grundsätze des Entscheidungen Wasserpreise Calw I und II des Bundesgerichtshofs (NJW 2012, 3243 bzw. BGHZ 206, 229 = NJW 2015, 3643) sind, wie das Landgericht zutreffend entschieden hat, nicht auf die Lizenzierung eines SEP übertragbar.

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17

    Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen:

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 10/17

    Rechtsbeschwerde eines Nebenbetroffenen gegen ein Urteil des 4. Kartellsenats des

  • BGH, 12.07.2016 - EnVR 15/15

    Unbefristete Genehmigung - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren:

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 12/21

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruch wegen angeblich überzahlter Portokosten

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20

    Steuerkanalsignalisierung II - Patentverletzungsverfahren: FRAND-Lizenzwilligkeit

  • BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18

    Rechtfertigung von Preisnachlässen durch öffentliche Fördermittel laut KWKG oder

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 20/14

    Wirksamkeit des zwischen den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und den

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2021 - 3 Kart 209/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Pflicht zur

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - 1 U (Kart) 12/21
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

  • OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16

    Gewinnabschöpfungsverfahren gegen ein Wasserversorgungsunternehmen gemäß §§ 34,

  • BGH, 23.11.2021 - EnVR 91/20

    Netzreservekapazität II - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Pflicht

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