Rechtsprechung
BGH, 14.07.2016 - 3 StR 105/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 263 StGB; § 261 StPO; § 932 BGB; § 935 BGB
Nicht tragfähige Beweiswürdigung zur Drohung bei der Verurteilung wegen Erpressung; kein Vermögensschaden bei gutgläubigem Eigentumserwerb (kein Abhandenkommen bei auf Täuschung oder Nötigung beruhendem Einverständnis mit dem Sachverlust) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 929 BGB, § 932 BGB, § 935 Abs 1 BGB, § 263 StGB
Betrug: Vermögensschaden bei gutgläubigem Eigentumserwerb - IWW
§ 253 StGB, § 253 Abs. 2 StGB, §§ 929, 932 BGB, § 935 Abs. 1 BGB
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung bei Betrug und Erpressung
- rewis.io
Betrug: Vermögensschaden bei gutgläubigem Eigentumserwerb
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung bei Betrug und Erpressung
- rechtsportal.de
StGB § 253 Abs. 2 ; StGB § 263 ; StPO § 261
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung bei Betrug und Erpressung - datenbank.nwb.de
Betrug: Vermögensschaden bei gutgläubigem Eigentumserwerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das abgepresste Handy - und sein Weiterverkauf
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 14.12.2015 - 2 KLs 2010 Js 16508/15
- BGH, 14.07.2016 - 3 StR 105/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 340
- StV 2017, 97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52
requirierter Pkw des NS-Belasteten - § 935 BGB, "Abhandenkommen", Besitzaufgabe …
Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 3 StR 105/16
Deshalb führt die Besitzaufgabe aufgrund einer Täuschung oder als Folge einer Drohung nicht zu einem Abhandenkommen, es sei denn, der psychische Zwang kommt einer unwiderstehlichen Gewalt gleich (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteile vom 15. November 1951 - III ZR 21/51, BGHZ 4, 10, 34 ff.; vom 11. Juni 1953 - IV ZR 181/52, NJW 1953, 1506, 1507). - BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 3 StR 105/16
Deshalb führt die Besitzaufgabe aufgrund einer Täuschung oder als Folge einer Drohung nicht zu einem Abhandenkommen, es sei denn, der psychische Zwang kommt einer unwiderstehlichen Gewalt gleich (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteile vom 15. November 1951 - III ZR 21/51, BGHZ 4, 10, 34 ff.; vom 11. Juni 1953 - IV ZR 181/52, NJW 1953, 1506, 1507). - BGH, 19.11.1953 - 3 StR 17/53
Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 3 StR 105/16
Dieser Umstand ist hier jedenfalls für die Frage der Verwerflichkeit der Drohung (§ 253 Abs. 2 StGB), eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, insoweit von Bedeutung, als diese entfällt, wenn der Täter mit einer der Sachlage entsprechenden Strafanzeige droht (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 260 f.). - BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur …
Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 3 StR 105/16
Die Urteilsgründe enthalten weitgehend keine Würdigung der erhobenen Beweise, sondern - von UA S. 18 bis UA S. 34 - eine reine Dokumentation der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, in der etwa die durch den Verteidiger abgegebene Einlassung des Angeklagten M. über zweieinhalb Seiten im Wortlaut wiedergegeben wird (zu den Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14, juris Rn. 5 mwN).