Rechtsprechung
BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
- IWW
§§ 7, 19 SchVG, § ... 7 Abs. 6 SchVG, § 54 Nr. 2 InsO, § 19 Abs. 2 SchVG, § 19 SchVG, § 64 Abs. 1 InsO, § 73 Abs. 2 InsO, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO, § 274 Abs. 1 InsO, § 293 Abs. 2 InsO, § 26a InsO, § 64 InsO, §§ 60, 61 InsO, § 71 InsO, § 60 InsO, § 58 InsO, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 274 Abs. 1, § 292 Abs. 3 Satz 2 InsO, § 70 InsO, § 5 Abs. 1 Satz 1 SchVG, § 7 Abs. 3 SchVG, § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 69 InsO, § 54 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO, §§ 63 bis 65 InsO, § 65 InsO, § 19 Abs. 1 Satz 1 SchVG, § 19 Abs. 3 SchVG, § 19 Abs. 1 SchVG, § 19 Abs. 2 bis 4 SchVG, § 53 InsO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 54 Nr 2 InsO, § 64 InsO, § 7 Abs 6 SchVG, § 19 Abs 2 SchVG
Kosten des Insolvenzverfahrens: Festsetzung der Vergütungen und Auslagen des gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen durch das Insolvenzgericht - JLaw (App) | www.prinz.law
- Jurion
Vergütungen und Auslagen des gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen; Eröffnung des Vergütungsfestsetzungsverfahrens entsprechend der Insolvenzordnung (InsO) für den gemeinsamen Gläubigervertreter; Geltendmachung von Ansprüchen eines Gläubigers auf Vergütung in einem ordentlichen Zivilprozess
- Betriebs-Berater
Keine Festsetzung von Vergütungen und Auslagen des gemeinsamen Vertreters
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 11,50 €)
Keine Festsetzung von Vergütungen und Auslagen des gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen durch das Insolvenzgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütungen und Auslagen des gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen; Eröffnung des Vergütungsfestsetzungsverfahrens entsprechend der Insolvenzordnung ( InsO ) für den gemeinsamen Gläubigervertreter; Geltendmachung von Ansprüchen eines Gläubigers auf Vergütung in einem ordentlichen Zivilprozess
- rechtsportal.de
Vergütungen und Auslagen des gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen; Eröffnung des Vergütungsfestsetzungsverfahrens entsprechend der Insolvenzordnung ( InsO ) für den gemeinsamen Gläubigervertreter; Geltendmachung von Ansprüchen eines Gläubigers auf Vergütung in einem ordentlichen Zivilprozess
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Festsetzung der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger durch Insolvenzgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fubus/Infinus: Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 11,50 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Festsetzung der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Keine Festsetzung der Vergütung des gemeinsamen Vertreters von Anleihegläubigern durch das Insolvenzgericht - Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 14.07.2016" von RAin Dr. Petra Brenner und RA Dr. Tobias Moser, original erschienen in: NZI 2016, 968 - 972.
Verfahrensgang
- AG Dresden, 10.02.2015 - 554 IN 2257/13
- LG Dresden, 12.06.2015 - 5 T 442/15
- BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/15
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 1688
- ZIP 2016, 61
- NZI 2016, 968
- WM 2016, 1547
- BB 2016, 1922
- Rpfleger 2016, 743
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.01.2017 - IX ZR 87/16
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Emittenten: Rechtsnatur des Anspruchs …
Wie der Senat entschieden hat, gehören die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters nicht zu den Kosten des Insolvenzverfahrens und können nicht vom Insolvenzgericht festgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/15, WM 2016, 1547 Rn. 7 ff).Zudem ist die Funktion und Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters von Anleihegläubigern nicht mit den Aufgabenbereichen der in § 54 Nr. 2 InsO aufgeführten Personen vergleichbar (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/15, WM 2016, 1547 Rn. 13, 21 ff).
Diese erlangen in erster Linie die Vorteile aus seiner Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/15, WM 2016, 1547 Rn. 16).
- BGH, 11.01.2018 - IX ZB 99/16
Kostenfestsetzungsverfahren bei fehlender Kostengrundentscheidung; zuständiges …
Die Insolvenzordnung ordnet nur für bestimmte Beteiligte an, dass das Insolvenzgericht die Vergütungen festzusetzen hat (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/15, WM 2016, 1547 Rn. 10).