Rechtsprechung
BGH, 14.07.2016 - StB 22/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 129a StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 120 StPO
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Gruppe Freital; Voraussetzungen des Vereinigungsbegriffs; Vorgehen gegen politisch Andersdenkende und Asylbewerber); Fortdauer der Untersuchungshaft - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 211 StGB, § ... 212 StGB, § 308 Abs. 1 bis 4 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 308 Abs. 1 StGB, §§ 211, 22, 23 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 StGB, § 303 StGB, § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB, §§ 129 ff. StGB, § 129a Abs. 1, 2 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129a Abs. 2 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 24 Abs. 2 GVG, § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Beteiligung an einer Vereinigung mit dem Zweck der Begehung von Tötungsdelikten sowie Sprengstoffverbrechen; Bestehen des Haftgrunds der Fluchtgefahr
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beteiligung an einer Vereinigung mit dem Zweck der Begehung von Tötungsdelikten sowie Sprengstoffverbrechen; Bestehen des Haftgrunds der Fluchtgefahr
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wann mache ich mich als Unterstützer einer terroristischen Vereinigung strafbar?
Verfahrensgang
- AG Dresden, 06.11.2015 - 272 Gs 4179/15
- BGH, Ermittlungsrichter, 13.04.2016 - 3 BGs 65/16
- BGH, Ermittlungsrichter, 13.04.2016 - 3 BGs 66/16
- BGH, Ermittlungsrichter, 13.04.2016 - 3 BGs 67/16
- BGH, 18.05.2016 - StB 11/16
- BGH, 02.06.2016 - AK 28/16
- BGH, 14.07.2016 - StB 22/16
- OLG Dresden, 07.03.2018 - 4 St 1/16
- OLG Dresden, 02.08.2018 - 4 St 1/16
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 97-IV-18
- OLG Dresden, 12.03.2019 - 4 St 1/16
- BGH, 16.05.2019 - 3 StR 575/18
- BGH, 26.06.2019 - 3 StR 575/18
- BVerfG, 17.07.2019 - 2 BvR 2158/18
- OLG Dresden, 27.01.2020 - 4 St 1/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung; …
Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 22/16
Eine Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist ein auf gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 474).Im Fall a) bb) (3) ist der Beschuldigte zudem dringend verdächtig, sich als Mittäter an dem Anschlag beteiligt und damit - tateinheitlich zu der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 475) - versucht zu haben, vier Menschen aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch zu töten (§§ 211, 22, 23 StGB), wobei er einen Menschen mittels eines gefährlichen Werkzeugs, mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung verletzte (§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 StGB) sowie eine fremde Sache beschädigte (§ 303 StGB).
- BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05
Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"
Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 22/16
Ein solches Vorgehen gegen politisch Andersdenkende und Asylbewerber, die sich infolgedessen nicht mehr sicher und geschützt fühlen können und das so zu einer tiefgreifenden Beeinträchtigung der inneren Sicherheit und des Vertrauens der Bevölkerung in ihre Gewährleistung führt, erfüllt die Voraussetzungen von § 129a Abs. 2 StGB, zumal, wenn sich die Anschläge in eine Vielzahl ausländerfeindlicher Straftaten im gesamten Bundesgebiet einreihen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NJW 2006, 1603, 1604 mwN). - BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09
Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben
Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 22/16
Diese Zielsetzung muss durch den internen Willensbildungsprozess der Mitglieder gedeckt sein; der Gruppenwille erleichtert dem Einzelnen die Begehung von Straftaten und drängt das Gefühl persönlicher Verantwortung zurück, woraus sich die vereinigungsbezogene Gefährlichkeit im Sinne der in größeren Personenzusammenschlüssen liegenden typischen Eigendynamik ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 229).