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BGH, 14.07.2020 - 4 StR 629/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO, § 395 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 397a Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Anschluss des Sohnes der Getöteten durch Erklärung dem Verfahren als Nebenkläger (hier: Nachstellung mit Todesfolge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1
Anschluss des Sohnes der Getöteten durch Erklärung dem Verfahren als Nebenkläger (hier: Nachstellung mit Todesfolge) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Anschlusserklärung des Nebenklägers erst im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- LG Bochum, 31.07.2019 - 30 Js 143/18
- LG Bochum, 31.07.2019 - 7 Ks 5/19
- BGH, 14.07.2020 - 4 StR 629/19
- BGH, 13.08.2020 - 4 StR 629/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.04.2003 - 2 StR 63/03
Von einer bestehenden Rechtsmittelbefugnis unabhängiger Anschluss als Nebenkläger …
Auszug aus BGH, 14.07.2020 - 4 StR 629/19
Der Anschluss kann, da er in jeder Lage des Verfahrens zulässig ist (§ 395 Abs. 4 Satz 1 StPO ), auch noch im Revisionsverfahren erfolgen; er ist unabhängig davon, ob noch eine Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2003 - 2 StR 63/03).