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   BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21   

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https://dejure.org/2021,35461
BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21 (https://dejure.org/2021,35461)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2021 - 3 StR 132/21 (https://dejure.org/2021,35461)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - 3 StR 132/21 (https://dejure.org/2021,35461)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 30 Abs. 2 StGB; § 89c StGB; § 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG
    Unmittelbares Ansetzen zum Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Zwischenakte; konkrete Rechtsgutsgefährdung; Dichte des Tatplans; neuer Willensimpuls); Verabredung zum Verbrechen; Terrorismusfinanzierung (Entgegennahme von Vermögenswerten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 30 Abs 2 StGB, § 89c Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 89c Abs 2 StGB
    Terrorismusfinanzierung: Voraussetzungen einer Entgegennahme von Sachen

  • IWW

    § 89c Abs. 2, Abs. 1 Satz 2, ... 1 Nr. 1 StGB, § 89c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 89c Abs. 2 StGB, § 854 Abs. 2 BGB, § 30 Abs. 2 StGB, § 22 StGB, § 30 Abs. 2StGB, § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB, § 31 StGB, § 52 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Terrorismusfinanzierung in Tateinheit mit dem Erwerb einer Kriegswaffe ohne Genehmigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit wegen Terrorismusfinanzierung in Tateinheit mit dem Erwerb einer Kriegswaffe ohne Genehmigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 338
  • StV 2022, 511
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20

    Terrorismusfinanzierung (Tathandlung; Sammeln von Vermögenswerten; Absicht zur

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21
    Allerdings fällt allgemein die Annahme von Gegenständen dann nicht unter den Tatbestand, wenn sie im Rahmen eines Austauschverhältnisses durch eine Gegenleistung kompensiert wird und deshalb keinen Vermögenszuwachs zur Folge hat (vgl. zur entsprechenden einschränkenden Auslegung BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 3 StR 302/20, juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 506/18

    Verabredung eins Verbrechens (erforderliche Konkretisierung der in Aussicht

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21
    Die in Aussicht genommene Tat muss dabei nicht bereits in allen Einzelheiten festgelegt, sie muss aber - ebenso wie dies beim Tatplan für eine mittäterschaftliche Tatbestandsverwirklichung oder beim Anstiftervorsatz der Fall ist - zumindest in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein (s. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 StR 506/18, NStZ 2019, 655 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19

    Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21
    Stets muss sich die objektiv aus einem wesentlichen Tatbeitrag bestehende Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, NStZ 2020, 22 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21
    So sind Handlungen, die keinen tatbestandsfremden Zwecken dienen, sondern wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden, nicht als der Annahme unmittelbaren Ansetzens entgegenstehende Zwischenakte anzusehen (vgl. insgesamt BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, BGHR StGB § 22 Ansetzen 38 Rn. 8 f. mwN).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21
    c) Zwischen dem Waffendelikt und der Terrorismusfinanzierung besteht hier Tateinheit (§ 52 StGB), da die sich über den Tattag hinziehenden Planungsgespräche zum Waffenerwerb, in welche die Entgegennahme des Fahrzeugs eingebettet war, und der auf einen Anschlag gerichtete gemeinsame Zweck nach dem weiteren Gesamtzusammenhang eine natürliche Handlungseinheit begründen (vgl. allgemein zu den Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21
    Da der Tatbestand den Erwerb der tatsächlichen Gewalt über die Kriegswaffe erfasst, ist hierauf, nicht auf etwaige Vertragsverhandlungen als maßgeblicher Bezugspunkt abzustellen (vgl. entsprechend zum Betäubungsmittelerwerb BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - 1 StR 313/94, BGHSt 40, 208, 209).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21
    Gegen ein Überschreiten der Schwelle zum Versuch spricht es deshalb im Allgemeinen, wenn es zur Herbeiführung des vom Gesetz vorausgesetzten Erfolges noch eines weiteren - neuen - Willensimpulses bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20, BGHSt 65, 15 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Im Übrigen hat der Täter dann die Schwelle zum Versuch überschritten, wenn er Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert sind und im Falle des ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung einmünden sollen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteile vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; Beschluss vom 17. Juli 2018 - 2 StR 123/18, NStZ 2019, 79; BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 202 f.; vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 35 f.; Beschlüsse vom 27. September 2011 - 4 StR 454/11, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Versuch 1; vom 19. Mai 2021 - 6 StR 28/21, NStZ 2021, 537, und vom 14. Juli 2021 - 3 StR 132/21, NStZ-RR 2021, 338, 339; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 22 Rn. 39 ff.; LK-StGB/Murmann, 13. Aufl., § 22 Rn. 81 f.; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 22 Rn. 9 f.).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    Dafür ist es allerdings erforderlich, dass die in Aussicht genommene Tat als Mittäter begangen werden soll (s. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2021 - 3 StR 132/21, NStZ-RR 2021, 338, 339 f.; vom 21. November 2018 - 1 StR 506/18, NStZ 2019, 655 Rn. 5 mwN).
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